DEZEMBER 2023 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 35 in der Dienstversammlung in Eichhofen, Schlossbrauerei Eichhofen, am 06.01.2024 um 15:00 Uhr EINLADUNG An alle Feuerwehrdienstleistende (aktiven) Mitglieder, hauptberuflichen Kräfte und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und KommandantenStellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahrs mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde. Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden die das 16. jedoch noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. BEKANNTMACHUNG Wahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Eichhofen in der Dienstversammlung in Pollenried, im Feuerwehrgerätehaus, am 07.01.2024 um 17:30 Uhr EINLADUNG An alle Feuerwehrdienstleistende (aktiven) Mitglieder, hauptberuflichen Kräfte und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und KommandantenStellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahrs mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde. Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden die das 16. jedoch noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. BEKANNTMACHUNG Wahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Pollenried in der Dienstversammlung in Undorf, im Kultursaal, am 06.01.2024 um 18:00 Uhr EINLADUNG An alle Feuerwehrdienstleistende (aktiven) Mitglieder, hauptberuflichen Kräfte und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und die Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahrs mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde. Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden die das 16. jedoch noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. BEKANNTMACHUNG Wahl des Kommandanten und der Kommandanten-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Undorf Regensburg (RL). Die alten (grauen und rosafarbenen) Papierführerscheine und auch ältere Scheckkartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.Weil dieser sogenannte Pflichtumtausch sehr viele Menschen betrifft, wird er über mehrere Jahre verteilt. Derzeit sind die Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihren Führerschein bis 19. Januar 2024 umzutauschen. Wer als Papierführerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 noch umtauschen muss, sollte bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes rechtzeitig vor dem 19. Januar 2024 einen entsprechenden Antrag stellen – entweder persönlich (Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr) oder online unter https://www.buergerserviceportal. de/bayern/lkrregensburg/igvfsw. Es muss vorab kein Termin vereinbart werden. Wer aber Wartezeiten vermeiden will, kann unter https://landratsamt-regensburg.flexappoint.de/#/ einen Termin buchen. UMTAUSCH IST VERPFLICHTEND Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden – es handelt sich somit lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Wichtig ist die Unterscheidung, dass die Fahrerlaubnis selbst – also die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs – weiterhin unbefristet gilt. Nur das Führerscheindokument muss nach den 15 Jahren wieder neu ausgestellt werden. WELCHE UNTERLAGEN SIND NOTWENDIG? Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles (nicht älter als ein Jahr) biometrisches Passfoto. Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto. FREIWILLIGER UMTAUSCH IST JEDERZEIT MÖGLICH Führerscheininhaber (Papier- oder Scheckkartenführerscheine), die nach dem Stufenplan jetzt noch nicht umtauschen müssen, dies aber wollen, können dies jederzeit tun. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/fuehrerscheinstelle/?pflichtumtausch-fuer-unbefristete-fuehrerscheine&orga= 161092 oder auch unter https://bmdv.bund.de/ SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Führerschein-Umtauschfrist läuft
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