AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF DEZEMBER 2023 34 Auf Grund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2, Abs. 3 der Gemeindeordnung und Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt der Markt Nittendorf durch Beschluss des Marktrates vom 24.10.2023 folgende Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung: I. § 17 Abs. 2 Satz 1 EWS mit folgendem Inhalt: „Der Markt kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, auf Kosten des Grundstückseigentümers untersuchen lassen.“ wird gestrichen § 17 Abs. 2 Satz 1 EWS erhält folgende neue Fassung: „Der Markt kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen.“ II. Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Nittendorf, 31.10.2023 Helmut Sammüller 1. Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Nittendorf vom 30.08.2012 (Entwässerungssatzung – EWS) Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Nittendorf folgende Satzung: § 1 ÄNDERUNG DER SATZUNG Die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen des Marktes Nittendorf (Friedhofssatzung – FS) vom 01.07.2022 wird wie folgt geändert: 1. § 10 Absatz 10 – Grabarten – erhält folgende Fassung: (10) Baumgräber sind Bestattungsplätze für die Beisetzung von Urnen unter Bäumen. Die Grabstelle wird mit einem Gedenkstein (Granitstein) versehen, der ausschließlich über den Markt Nittendorf erworben werden darf beziehungsweise kann. Baumgräber sind der Reihe nach zu belegen und werden erst imTodesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben. In jedem Baumgrab wird nur eine Urne beigesetzt, die Urne muss aus biologisch abbaubarem Material bestehen. Die Abräumung von Baumgräbern nach Ablauf der Ruhezeit wird durch den Markt Nittendorf durchgeführt. Die Graboberfläche des Baumgrabes wird durch den Markt Nittendorf gestaltet und gepflegt. Der Gedenkstein ist einheitlich nach Anordnung der Friedhofsverwaltung zu beschriften. Grabsteine oder sonstige Ausstattungen dürfen auf dem Baumgrab nicht angebracht werden. 2. § 13 - Rechte an Grabstätten - wird ergänzt mit Absatz 8: (8) Die Genehmigung der vorzeitigen Auflösung einer Grabstätte kann nur durch den Markt Nittendorf erfolgen. § 2 INKRAFTTRETEN Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Nittendorf, 09.11.2023 Markt Nittendorf Sammüller 1. Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen des Marktes Nittendorf (Friedhofssatzung – FS) Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) erlässt der Markt Nittendorf folgende Satzung: § 1 ÄNDERUNG DER SATZUNG Die Friedhofsgebührensatzung (FGS) des Marktes Nittendorf vom 01.07.2022 wird wie folgt geändert: 1. In § 4 wird als Absatz 4 ergänzt: (4) Mit dem erstmaligen Erwerb einer Baumgrabstätte erwirbt der Nutzungsberechtigte einen Gedenkstein. Die Aufwendungen in Höhe von 35,00 Euro hat der Nutzungsberechtigte zu tragen. 2. § 6 Sonstige Gebühren – erhält folgende Fassung: (1) Die Gebühr für die vorzeitige Auflösung einer Grabstätte beträgt 30,00 €. (2) Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde. § 2 INKRAFTTRETEN Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Nittendorf, 09.11.2023 Markt Nittendorf Sammüller 1. Bürgermeister BEKANNTMACHUNG Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren (FGS) des Marktes Nittendorf Fundsachen Fahrradhelm (schwarz) – gefunden: Nitten- dorf, Rathaus Schlüsselbund (mit Anhänger) – gefunden: Etterzhausen, Tunnel Schlüsselbund (3 Stück am Ring) – gefunden: Nittendorf, Rathaus Mountainbike (schwarz) – gefunden: Undorf, ASV Eine zuverlässige und pünktliche Verteilung liegt uns sehr am Herzen. Zögern Sie deshalb bitte nicht, uns zu informieren, wenn Sie das Amtliche Mitteilungsblatt nicht oder zu spät erhalten haben! Auf unserer Website http://www.nittendorf-aktuell.definden Sie unter Service > verteilungein kurzes Formular, mit dem Sie uns Ihre Reklamation schnell und unkompliziert mitteilen können. Ihre Angaben werden natürlich vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Verteilkontrolle. i Sie haben das amtliche Mitteilungsblatt nicht erhalten?
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