AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF OKTOBER 2026 22 Vollzug des BauGB: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung "Am Grafenrieder Weg 2. Erweiterung mit 10. Änderung des Flächennutzungsplanes", Auslegungsbeschluss Der Markt plant die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in Grafenried. Hierfür wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Behördenund Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchgeführt. Herr Brodmeier von der Kauer-Brodmeier-Peter Architekten & Ingenieure GmbH stellt die jeweiligen Einwände und die dazugehörigen Abwägungen vor BESCHLUSS: Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden und Hinweisen der Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird beigetreten. Der Marktrat beauftragt die Verwaltung nach Eingang der Ergebnisse aus dem Immissionsschutzgutachten und der Erschließungsplanung die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Vollzug des BauGB: vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integ. Grünordnungsplan "Zeiler Wolfseher" mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes; Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Auslegungsbeschluss Die Firma Wolfseher möchte im Außenbereich eine Gewerbehalle errichten. Über den Bauantrag konnte keine Baugenehmigung erzielt werden, weil das Landratsamt darauf verwies, dass eine Bauleitplanung durchzuführen ist. Herr Bartsch ist mit der Planung beauftragt worden. Ziel ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan- sprich dieser ist direkt auf das Vorhaben abgestimmt. Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst. Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Frühjahr 2025 statt. Herr Bartsch vom Planungsbüro Bartsch stellt die Einwände vor und der Marktrat wägt über die jeweiligen Stellungnahmen ab BESCHLUSS: Der Marktrat stimmt den vorgestellten Würdigungen zu und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 1 Bauantrag auf Neubau von 3 Wohnhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Platz zur Alten Brücke 2 in 93152 Nittendorf-Etterzhausen mit der Flurnummer 3 in der Gemarkung Etterzhausen Nachbarunterschriften sind teilweise vorhanden (1 v. 4). Für die 16Wohnungen werden 37 Stellplätze geschaffen. Am 09.04.2024 wurde für dieses Grundstück eine Bauvoranfrage im Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss behandelt und einstimmig abgelehnt. Die damalige Voranfrage beinhaltete den Bau von 4 Gebäuden mit insgesamt 22Wohnungen. Diese massive Bebauung führte auch zur Ablehnung durch das Landratsamt. Nach einem gemeinsamen Termin mit dem Bauherrn zur Besprechung über das weitere Vorgehen reichte dieser nochmals eine Bauvoranfrage mit 3 Mehrfamilienhäusern und 16Wohneinheiten ein. DiesemAntrag wurde am 03.06.2025 durch den Bau-, Umweltund Grundstücksausschusses mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Aufgrund der Forderung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans konnte die Zulässigkeit durch das Landratsamt Regensburg nicht erteilt werden. Nach Einführung der Möglichkeit zur Anwendung des Bauturbos hat sich die Situation nun geändert. Sollte der Marktrat demVorhaben die gemeindliche Zustimmung gemäß §36a BauGB erteilen, könnte dem Vorhaben ohne einer Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Genehmigung erteilt werden, da der Markt für die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten eine Zustimmung zur Überschreitung des zulässigen Maßes nach § 34 BauGB erteilen kann. Mit dem Neubau der Häuser wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen, sodass die Voraussetzung für die Anwendung des § 246e BauGB vorliegt. Für das Vorhaben ist demnach eine Zustimmung zur Anwendung des §246e BauGB („Bau-Turbo“) erforderlich. Weiter steht der Markt Nittendorf mit dem Eigentümer in Grundstücksverhandlungen um die Zufahrt zur Badestelle weiterhin ausreichend zu gewährleisten. Hierfür wurde dem Markt Nittendorf bereits Abgabebzw. Tauschwilligkeit zugesagt. Marktrat Bawidamann G. spricht sich aufgrund der Hochwasserproblematik gegen die Maßnahme aus. BESCHLUSS: Dem Bauantrag auf Neubau von 3 Wohnhäusern mit Tiefgarage auf dem Grundstück Platz zur Alten Brücke 2 in 93152 Nittendorf-Etterzhausen wird die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB (Bau-Turbo) erteilt. Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers. Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze zu errichten. Mehrheitlich beschlossen Ja 15 Nein 5 Anwesend 20 Marktrat Bawidamann G. stimmt gegen das Vorhaben. Bauantrag auf Neubau eines Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Domspatzenstraße 7a in 93152 Nittendorf-Etterzhausen mit der Flurnummer 184/32 in der Gemarkung Etterzhausen Nachbarunterschriften sind laut Bauantragsformular vollständig vorhanden. Die Nachbarn teilten allerdings mit, dass keine Zustimmung erfolgte. Stellplätze sind ausreichend vorhanden. Der Bauherr beantragt zudem eine Befreiung von den Baugrenzen vom Bebauungsplan „Domspatzenstraße II 2. Änderung“ und begründet diese wie folgt: Überschreitung der Baugrenzen zur Erstellung eines Einfamilienhauses mit Garage „Durch die geplante Nachverdichtung wird der politischen Forderung nach mehr Wohnraum Folge geleistet. Aus unserer Sicht spricht nichts gegen die Befreiung, da im Bebauungsplangebiet keine Gründe gegen eine Nachverdichtung sprechen und bereits mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes eine solche stattfand. Aufgrund des vorher genannten Sachverhaltes bitten wir um eine Befreiung hinsichtlich der Einhaltung der Baugrenzen des Bebauungsplans.“ Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Domspatzenstraße, Etterzhausen II im Bereich der Fl.Nr. 184/5, 2. Änderung“ Das Ursprungs- Grundstück war damals mit einem Gebäude bebaut. Mit der 1. Änderung wurden 4 Häuser eingeplant. Danach beantragten die Eigentümer mit dem Planer eine Änderung auf 6 Gebäude. Dies wurde mit Beschluss vom 19.04.2011 abgelehnt. Daraufhin wurden 5 Gebäude beantragt, was zu einer Zustimmung des Marktrates führte und in der 2. Änderung rechtskräftig wurde. Das nun beantragte „6. Gebäude“ widerspricht somit demWillen des damaligen Beschlusses. Eine Überprüfung der damals vertraglich festgesetzten Schaffung von Ausgleichsflächen (rund 2.000 m²) wurde durch die Verwaltung durchgeführt. Die Verantwortlichen wurden aufgefordert der Schaffung und Umsetzung nachzukommen. Die Ausführung ist derzeit in Gange. Am 20.10.2023 fand eine Ortseinsicht des Marktrates an dem obengenannten Grundstück statt. Anschließend wurde dem Bauantrag auf der Sitzung des Bau- , Umwelt- und Grundstücksausschusses am 07.11.2023 einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Markt wird nun durch das Landratsamt erneut beteiligt, weil eine Entscheidung über die Zustimmung nach §36a BauGB notwendig ist. Der Markt kann für die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten eine Zustimmung gemäß § 36a BauGB zur Überschreitung des zulässigen Maßes nach § 34 BauGB erteilen. Mit dem Neubau des Hauses wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen, sodass die Voraussetzung für die Anwendung des § 246e BauGB vorliegt. Für das Vorhaben ist demnach eine Zustimmung zur Anwendung des §246e BauGB („Bau-Turbo“) erforderlich. Markträtin Wegele schlägt aufgrund der neuen Gremiumszusammensetzung eine erneute Ortseinsicht vor. Marktrat Dr. Sieber sieht das Vorhaben kritisch und befürwortet eine Ortseinsicht. BESCHLUSS: Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Eine Ortseinsicht soll zeitnah erfolgen. Zurückgestellt Antrag auf isolierte Befreiung auf Aufstellen einer freistehenden, offenen Pergola auf der Terrasse auf dem Grundstück Am Heppfeld 6 in 93152 Nittendorf - Schönhofen mit der Flurnummer 250/15 in der Gemarkung Schönhofen. Nachbarunterschriften sind teilweise vorhanden (2 v. 3). Auszug aus der Marktratssitzung am 21.07.2026 Das vollständige Protokoll können Sie einsehen: AUF DER HOMEPAGE DES MARKTES NITTENDORF unter Aktuelles > Bürgerinfoportal oder DIREKT IM BÜRGERINFOPORTAL unter https://buergerinfo.nittendorf.de/info.asp Das Bürgerinfoportal ist ein digitales Informationssystem des Marktes Nittendorf. Es ermöglicht Ihnen einen direkten Online-Zugriff auf die Arbeit des Marktrates. Dort können Sie Sitzungstermine, Tagesordnungen sowie gefasste Beschlüsse jederzeit einsehen.
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