JULI 2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 23 Regensburg (RL). Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Flüssigdüngern und Spritzenreinigern mit dem PAMIRA-Zeichen können gebührenfrei wieder an verschiedenen Sammelstellen im Landkreis Regensburg abgegeben werden. Diese gemeinsam von Herstellern und Händlern ins Leben gerufene deutschlandweite Aktion ermöglicht die kostenlose Rückgabe von leeren, mit dem PAMIRA-Zeichen versehenen Verpackungen und sorgt für eine sichere und kontrollierte Verwertung. Zurückgenommen werden Pflanzenschutz- und Flüssigdüngerverpackungen aus Kunststoff und Metall, sowie volumenflexible Verpackungen wie Säcke, Beutel und Schachteln aus Kunststoff und Papier. Die Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken und sauber sein. Verschlüsse und Deckel sind getrennt abzugeben. Der Spülrest darf nur in der eigenen Spritze verwendet werden. Dadurch vermeidet man unnötige Einträge in Gewässer. Behälter über 50 Liter Inhalt müssen durchtrennt werden, Verschlüsse sind gesondert anzuliefern. Pflanzenschutzmittelverpackungen, welche die Annahmebedingungen nicht erfüllen, müssen leider zurückgewiesen werden. An folgenden Sammelstellen können die Verpackungen angeliefert werden: In Obertraubling bei der BayWa AG, Obertraub- linger Agrar Vertrieb, Am Langwiesfeld 9, 93083 Obertraubling, vom 06. bis 08. Juli 2026. Öffnungszeiten: 08.00 bis 16.30 Uhr, mittags von 12.00 bis 13.00 Uhr geschlossen. Infos unter Telefon 09401 960 566 In Eggmühl bei Schierling beim Lagereibetrieb Gg. Meier junior, Inhaber Kammermeier GmbH & Co., Bahnhofstraße 1, 84069 Schierling, am 27. und 28. Juli 2026, Öffnungszeiten: 07.30 bis 17.00 Uhr, mittags von 11.30 bis 13.00 Uhr geschlossen. Infos unter Telefon 09451 9433 0 In Lappersdorf bei der BayWa AG Lappersdorf Agrar, Regendorfer Str. 23, 93138 Lappersdorf, am 13. August 2026, Öffnungszeiten: 08.00 bis 16.45 Uhr, mittags von 12.00 bis 13.00 Uhr geschlossen. Infos unter Telefon 0941 860 152 In Beratzhausen bei der Raiffeisen Waren GmbH im Oberpfälzer Jura, Auf der Höh 1, 93176 Beratzhausen am 14. Oktober 2026, Öffnungszeiten: 08.00 bis 16.00 Uhr, mittags von 12.00 bis 13.00 Uhr geschlossen. Nähere Infos unter Telefon 09493 95833 10 In Hemau bei der Raiffeisen Waren GmbH im Oberpfälzer Jura, Lagerhaus Hemau, Nürnberger Straße 50, 93155 Hemau am 15. Oktober 2026, Öffnungszeiten: 07.30 bis 16.00 Uhr, mittags von 12.00 bis 13.00 Uhr geschlossen. Infos unter Telefon 09491 9415 0 Bei weiteren Fragen erteilt die Abfallwirtschaft gerne Auskunft. Kontakt: Karin Dächert, Telefon 0941 4009404; E-Mail: abfallwirtschaft@lra-regensburg.de Kostenloser Service an fünf Sammelstellen im Landkreis Regensburg – Rücknahme von PAMIRA-Verpackungen Regensburg (RL). Im Landkreis Regensburg gilt seit dem 23. Mai 2026 ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. Ziel der von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Regensburg erlassenen Allgemeinverfügung ist es, heimische Wildtiere in den Abend- und Nachtstunden besser zu schützen. Besonders betroffen sind Igel, die in der Dämmerung und nachts auf Nahrungssuche gehen und durch automatisch fahrende Mähgeräte schwer verletzt oder getötet werden können. Igel flüchten bei Gefahr nicht, sondern rollen sich ein. Genau dieses natürliche Verhalten wird ihnen gegenüber Mährobotern oft zum Verhängnis. Tierschutzinitiativen, Igelhilfen und Tierarztpraxen berichten seit Längerem von teils schwersten Schnittverletzungen, die die Geräte verursachen. Auch andere Kleintiere wie Kröten oder Eidechsen sind gefährdet. Mit der Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis auf den wachsenden Handlungsbedarf im Artenschutz. Der Europäische Igel ist besonders geschützt, zugleich gehen seine Bestände seit Jahren zurück. Gärten und Grünflächen im Siedlungsbereich sind deshalb wichtige Rückzugsräume. Wer Mähroboter ausschließlich tagsüber einsetzt, kann mit wenig Aufwand dazu beitragen, diese Lebensräume sicherer zu machen. Naturnah gestaltete Gärten mit Hecken, Laubhaufen und kleinen Durchlässen in Zäunen helfen zusätzlich dabei, Lebensräume und Wanderwege für Igel zu erhalten. „Der Schutz heimischer Wildtiere beginnt oft mit einfachen Maßnahmen vor der eigenen Haustür. Wenn Mähroboter nachts nicht fahren, können wir Igel und andere Kleintiere wirksam schützen. Ich bitte deshalb alle Gartenbesitzer im Landkreis, diese Regelung zu beachten und so zu einem rücksichtsvollen Umgang mit unserer Natur beizutragen“, erklärt Landrätin Tanja Schweiger. Das Mähverbot gilt von März bis November. Für jeden Monat werden in der Allgemeinverfügung genaue Zeiten festgelegt, in denen Mähroboter nicht betrieben werden dürfen. Im Mai beispielsweise gilt das Mähverbot von 20:00 bis 6:20 Uhr, im Juli von 20:20 bis 6:15 Uhr und im Oktober von 16:20 bis 8:20 Uhr. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Regensburg vom 22. Mai 2026 veröffentlicht und wird zudem auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreisregensburg.de/Landratsamt/öffentliche-Bekanntmachungen/ hinterlegt. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung. Telefon 0941 4009-325 beziehungsweise 0941 4009199 oder per E-Mail unter rechtsfragen.naturschutz@landratsamtregensburg.de. ZUM SCHUTZ HEIMISCHER WILDTIERE Landkreis Regensburg erlässt Nachtfahrverbot für Mähroboter Das gemeinsame Mobilitätsprojekt des Landkreises Regensburg und der Gemeinden im westlichen Landkreis elma ist ein flexibler Fahrservice, der Sie auf Ab- ruf abholt und an Ihr Ziel bringt. elma fährt Montag bis Freitag von 9.00 bis 22.00 Uhr. In den neun Kommunen Hemau, Beratzhausen, Kallmünz, Laaber, Nittendorf, Brunn, Deuerling, Duggendorf und Sinzing gibt es über 900 virtuelle Haltepunkte. Die Buchung erfolgt über die elma-App oder telefonisch unter 0800 220 220 0. Bei telefonischer Buchung ohne App ist eine erstmalige Registrierung mit Personalausweis im Rathaus notwendig. Informationen zur Registrierung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 09404 642-120. https://www.elma-mobil.de/ Foto: hans christian Wagner elma Rufbus
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