Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 07/2026 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 7 Der Gemeinderat kann ein solches Verfahren nach Prüfung der Planungen, Gutachten und Stellungnahmen auch wieder beenden. Warum hat der Gemeinderat überhaupt einen Beschluss gefasst? Rein formal wäre auch eine bloße Kenntnisnahme durch den Bürgermeister ausreichend gewesen. Die Gemeinde hat sich bewusst für einen anderen Weg entschieden. Bürgermeister und Verwaltung war es wichtig, den Gemeinderat frühzeitig einzubinden und die Öffentlichkeit über die Projektidee zu informieren. Der Beschluss geht deshalb bewusst über eine reine Kenntnisnahme hinaus und signalisiert einen konstruktiven Umgang mit den Überlegungen des Projektträgers. Hintergrund ist das laufende Reifegradverfahren. Ohne einen gesicherten Netzanschlusspunkt wäre die Projektideewomöglich beendet, bevor eine ernsthafte Prüfung überhaupt beginnen könnte. Gleichzeitig konkurriert das Vorhaben mit anderen Projekten, die sich teilweise bereits in konkreten Bauleitplanungsverfahren befinden. Der Beschluss sollte daher zunächst ermöglichen, dass die Projektidee überhaupt einer konkreten technischen Realisierbarkeitsprüfung unterzogenwerden kann. Trägt die Gemeinde das finanzielle Risiko eines Planungsverfahrens? In der öffentlichen Diskussion ist wiederholt zu hören, der Gemeinderat könne später kaumnoch umkehren, weil bis dahin bereits erhebliche Kosten entstanden seien. Richtig ist: Ein Bauleitplanungsverfahren für ein Projekt dieser Größenordnung dürftemit beträchtlichem Aufwand verbunden sein. Gutachten, Fachplanungen, Rechtsberatung und weitere Untersuchungen kosten viel Geld. Diese Kosten sollen jedoch nicht von der Gemeinde Wenzenbach getragenwerden.Vor Beginn eines entsprechenden Verfahrens wäre vertraglich sicherzustellen, dass die Kosten und finanziellen Risiken beim Projektträger liegen – unabhängig davon, zu welchempolitischen Ergebnis der Gemeinderat amEnde kommt. Die Gemeinde Wenzenbach hat bereits eine in der Begleitung großer Projektentwicklungen erfahrene anwaltliche Beratung hinzugezogen, um die kommunalen Interessen von Beginn an professionell abzusichern. Warum gibt es noch so viele offene Fragen? Bislangwurde lediglich ein Kenntnisnahmebeschluss gefasst. Konkrete und belastbare Planungen liegen der Gemeinde noch nicht vor. Genau darin liegt derzeit eine Schwierigkeit der öffentlichen Debatte: Sie wird bereits sehr temperamentvoll geführt, obwohl viele technische, ökologische und baurechtliche Fragen noch gar nicht abschließend beantwortet werden können. Teilweise werden Annahmen und Befürchtungen mit einem Absolutheitsanspruch vorgetragen, den der aktuelle Planungsstand nicht hergibt. Die Gemeindemöchte Sorgen und Kritik ausdrücklich ernst nehmen. Gleichzeitig wollen wir zwischen berechtigten Fragen, nachvollziehbaren Befürchtungen und bereits gesicherten Fakten unterscheiden. Was ist baulich genau geplant? Neben einemBatteriespeichermit einer Leistung von rund 100 Megawatt ist ein Rechenzentrumvorgesehen, das sich auf mehrere Gebäudeteile verteilen könnte. Nach ersten Überlegungen wären nebst enormen Gebäudelängen auch Wandhöhen von bis zu 18 Metern denkbar. Wichtig ist: Konkrete Planungen liegen der Gemeinde bislang nicht vor. Es handelt sich um erste Planungsideen. Aus Sicht des Projektträgers ist es nachvollziehbar, zunächst die Entscheidung über einen möglichen Netzanschluss abzuwarten. Erst bei einer entsprechenden Zusage von TenneTdürfte IGNIS in eine konkrete und kostenintensive Planung einsteigen. Wird damit ein wertvoller Naherholungsraum zerstört? Diese Sorge wird häufig vorgebracht und ist nachvollziehbar. Das Gebiet stellt sich heute noch weitgehend unbebaut dar und besitzt insbesondere für viele Bürgerinnen und Bürger aus Zeitlarn einen hohen Naherholungswert. Zur vollständigen Einordnung gehört allerdings, dass sich dieser Landschaftsraum unabhängig vom Rechenzentrum erheblich verändern dürfte. TenneT plant ein rund 20 Hektar großes Umspannwerk. Gleichzeitig besteht bereits heute konkretes Interesse an Batteriespeicherprojekten. Natürlich wären die zusätzlichen Eingriffe eines Rechenzentrums in das Landschaftsbild erheblich. Genau deshalbmuss eine Gesamtbetrachtung erfolgen. Etwas widersprüchlich erscheint allerdings die Forderung, Wenzenbacher Flächen dauerhaft als Naherholungsraum für benachbarte Kommunen freizuhalten, während dort in den letzten Jahren selbst neue Bauflächen entwickelt wurden. Auch die Gemeinde Wenzenbach muss ihre städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich abwägen dürfen. Der Ausbau digitaler Infrastruktur und zusätzlicher Rechenzentren ist zudemerklärtes bundespolitisches Ziel. Ob sich künftig auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern, bleibt abzuwarten. Aktuell besitzt die Gemeinde eine starke Planungshoheit. Über einen Bebauungsplan könnten konkrete Vorgaben zu Kubatur, Gebäudehöhen, Fassadengestaltung, Begrünung und Immissionsschutz gemacht werden. » © IGNIS; Mustergrafik für ein Rechenzentrum der geplanten Art (Abweichungen zu erwarten)
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