Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 07/2026 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Projektidee erstmals am 5. Juni vorgestellt Am 5. Juni 2026 traten ein Grundstückseigentümer und die spanische Projektierungsgesellschaft IGNIS bzw. ihr deutscher Ableger IGNIS Energy Germany GmbH mit einer konkreten Projektidee an die Gemeinde heran. Die Überlegungen lassen sich vereinfacht zusammenfassen: In Nachbarschaft zum geplanten Umspannwerk sollen ein Batteriespeicher mit rund 100 Megawatt Leistung und ein Rechenzentrummit einer möglichen Anschlussleistung von bis zu 300 Megawatt entstehen. Der Investitionsrahmen könnte nach erstenAngaben mehr als zwei Milliarden Euro betragen. Der Strombedarf eines Rechenzentrums dieser Größenordnung wäre enorm und läge über dem derzeitigen Stromverbrauch der Stadt Regensburg. Der wesentliche Standortvorteil liegt nach Angaben von IGNIS im geplanten Ausbau des Stromnetzes. Durch das neue TenneT-Umspannwerk könnte perspektivisch eine sehr hohe elektrische Leistung unmittelbar am Standort verfügbar sein. Ob ein entsprechender Netzanschluss tatsächlich möglich ist, steht allerdings noch nicht fest. Was ist das sogenannte Reifegradverfahren? Über die Vergabe entsprechender Netzanschlusskapazitäten entscheidet zunächst ein sogenanntes Reifegradverfahren der Übertragungsnetzbetreiber.Von April bis Juni konnten sich interessierte Projektträger mit ihren Vorhaben bewerben. Dabei wird nicht nur die technische Anschlussmöglichkeit betrachtet. Geprüft wird auch, ob ein Projekt ausreichend konkret und der Projektträger voraussichtlich tatsächlich in der Lage ist, ein Vorhaben dieser Größenordnung umzusetzen. Eine Rolle spielen unter anderem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die Verfügbarkeit der benötigten Flächen und der bisherige Entwicklungsstand. Auch die Kenntnis der betroffenen Kommune und deren grundsätzliche Bereitschaft, sich mit einer erforderlichen Bauleitplanung auseinanderzusetzen, können für die Bewertung des Projektstands von Bedeutung sein. Denn eines ist klar: Nach derzeitiger Rechtslage kann ein Rechenzentrum am Abbachhof nicht ohne Mitwirkung der Gemeinde errichtet werden. Hierfürwäre ein Bauleitplanungsverfahren erforderlich. Ob die TenneT zum Umspannwerk beim Abbachhof im Falle eines Scheiterns der IGNIS nachgelagert erneut eine Bewerbungsrunde startet, kann gegenwärtig nicht abschließend beurteilt werden, auch wenn dies natürlich durchaus denkbar ist. Folglich ist auch bei einer Ablehnung des jetzigen Projekts perspektivisch mit weiteren Entwicklungsbestrebungen von Seiten der Grundstückseigentümer und/oder Investoren zu rechnen. Was ist von IGNIS zu halten? IGNIS ist ein 2015 gegründetes spanisches Energieunternehmen mit internationaler Ausrichtung. Das Unternehmen verfügt über rund 9 GW an baureifen Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, mehr als 1 GW an eigenen Kraftwerken, die sich in Betrieb oder imBau befinden, und verwaltet rund 10 GWan Energieanlagen verschiedener Technologien. Weltweit beschäftigt IGNIS rund 600 Mitarbeitende. Darüber hinaus entwickelt IGNIS Rechenzentren und bietet dafür integrierte Energielösungen an – von der Netzanbindung über erneuerbare Energie und Speicher bis hin zum 24/7-Energiemanagement. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens wird im Rahmen des Reifegradverfahren geprüft. Weitere Informationen und aktuelle Unternehmenskennzahlen sind unter ignis.es verfügbar. Zu erwähnen gilt zudem, dass sich zwischenzeitlich auch andere Rechenzentrum- und Batteriespeicherprojektanten gemeldet und Interesse am Standort Wenzenbach signalisiert haben. Was hat der Gemeinderat am 23. Juni beschlossen? Der Gemeinderat befasste sich am 23. Juni 2026 in öffentlicher Sitzung mit dem Thema. Bürgermeister Sebastian Koch erläuterte das Reifegradverfahren, skizzierte mögliche Chancen und Risiken und stellte die bisherigen Überlegungen von IGNIS in Grundzügen vor. Anschließend fasste der Gemeinderat einen konstruktiven Kenntnisnahmebeschluss. Dieser Beschluss wird in der öffentlichen Diskussion teilweise missverstanden. Deshalb ist eine Klarstellung wichtig: Der Gemeinderat hat weder ein Rechenzentrum genehmigt noch Baurecht geschaffen. Der Beschluss bringt zum Ausdruck, dass sich die Gemeinde eine weitere Prüfung und grundsätzlich eine Planung an diesem Standort vorstellen kann. Gleichzeitig enthält er keinerlei Garantie, dass ein möglicherweise später einzuleitendes Bauleitplanungsverfahren tatsächlich bis zu einem Satzungsbeschluss geführt wird. 6 MuSterBild fOtO: cANVA
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