Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 07/2026 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Rechenzentrum amAbbachhof: Was ist geplant und was wurde bislang entschieden? Einmögliches RechenzentrumamAbbachhof hat in den vergangenen Wochen hohe Wellen geschlagen. InMedien, sozialenNetzwerken und bei öffentlichen Veranstaltungen wird intensiv über das Vorhaben diskutiert. Auch die Gemeindeverwaltung erreichen täglich zahlreiche Fragen, Hinweise und kritische Stellungnahmen. Mit diesemBeitragmöchtenwir den bisherigen Sachstand erläutern, das Verfahren einordnen und auf zentrale Fragen und Kritikpunkte eingehen. Ausgangspunkt: Das geplante TenneT-Umspannwerk ImAmtsblatt wurde bereits mehrfach darüber berichtet, dass sich die Übertragungsnetzbetreiberin TenneT im sogenannten Suchraum C unterhalb des Abbachhofs rund 21 Hektar Fläche gesichert hat. Dort soll bis voraussichtlich 2032 ein sehr großes Umspannwerk entstehen. In unmittelbarer Nähe eines solchen Netzknotenpunkts sind auch Batteriespeicher für Investoren interessant. Entsprechende Anlagen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35 Baugesetzbuch im Außenbereich privilegiert errichtet werden. Dass dahingehend erhebliches Interesse besteht, zeigen mehrere Anfragen potenzieller Investoren bei der Gemeindeverwaltung. Der Bereich um den Abbachhof dürfte sich daher in den kommenden Jahren unabhängig von einem möglichen Rechenzentrum verändern. Warum hat sich TenneT für den Suchraum entschieden und weshalb unternimmt die Gemeinde nichts dagegen? Zunächst gilt es zu betonen, dass die Gemeinde in diesemVerfahren weder ein Bauleitplanungsverfahren durchführt noch im Rahmen eines klassischen Baugenehmigungsverfahrens über das Vorhaben entscheidet. Vielmehr kann TenneT das Projekt auf Grundlage der bundesrechtlichen Vorgaben imRahmen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung verwirklichen. Die Einflussmöglichkeiten der Standortkommune sind dabei rechtlich begrenzt. Nach welchen konkreten Kriterien und mit welcher Gewichtung der nun betroffene Suchraum ausgewählt wurde, lässt sich für die Gemeinde nicht mit letzter Sicherheit nachvollziehen. Nach den uns vorliegenden Informationenwaren insbesondere die Flächenverfügbarkeit sowie die Lage unmittelbar unter der bestehenden Höchstspannungsleitungmaßgebliche Auswahlkriterien. Diese Aspekte scheinen für TenneT bei der Standortsuche ein höheres Gewicht gehabt zu haben als beispielsweise das Landschaftsbild. Warum hat die Gemeinde keine juristischen Schritte eingeleitet? Die Gemeinde hat dieseMöglichkeit sorgfältig prüfen lassen. Nach der Einschätzung der von uns hinzugezogenen juristischen Fachberatung wären die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens jedoch gering gewesen. Hinzu kommt, dass ein erfolgreicher Rechtsbehelf nicht zwangsläufig dazu geführt hätte, das Umspannwerk insgesamt zu verhindern. Vielmehr hätte dies auch eine Verlagerung des Standorts in Richtung dichter besiedelter Bereiche, etwa im Umfeld von Fußenberg oder Grünthal, zur Folge haben können. » 5 Lageplan Umspannwerk/Rechenzentrum

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