Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF JULI 2024 Antrag SoLaWi e.V., Johannes Bawidamann, Tom Zeller auf Errichtung eines „Grünen Klassenzimmers“ Die Lage soll Nähe der SoLaWi-Scheune sein. Die Gemeinde soll als Bauantragssteller und Eigentümer auftreten. Eine Stellungnahme der Schulleitung wurde angefordert und wird imAufgrund der bereits vorhandenen „grünen Mitte“ und der Entfernung zum SoLaWi-Gelände werde das Vorhaben kritisch gesehen. Marktrat Bawidamann Johannes meldet sich als Antragssteller zu Wort: das Projekt soll nicht nur für die Grundschüler, sondern auch für andere Schüler in der Umgebung sein. Die Lage sei nicht fix; man wäre auch mit einem anderen Standort einverstanden. Selbst wenn der vorgeschlagene Standort auf Ablehnung stoße, plädiert er dafür, das Projekt an sich zu befürworten und einen anderen geeigneten Standort zu suchen. BESCHLUSS: Der Marktrat nimmt den Antrag der Solwawi, Johannes Bawidamann und Tom Zeller zur Kenntnis und befürwortet diesen. Mehrheitlich abgelehnt Ja 5 Nein 10 Anwesend 15 Bezuschussung der Betriebskosten für das Jahr 2023 Die Anträge der Vereine wurden durch die Verwaltung geprüft, die Höhe des Zuschusses von 50 % zu den Betriebskosten soll beibehalten werden. BESCHLUSS: Der Zuschuss von 50 % für die nachgewiesenen und als zuschussfähig anerkannten Betriebskosten wird in der Höhe unverändert zum letzten Jahr gewährt. Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 Bezuschussung im Rahmen der Jugendförderung Die Anträge der Vereine wurden durch die Verwaltung geprüft und werden nach den Richtlinien und nach den aktuell gemeldeten Zahlen gewährt. BESCHLUSS: Die Anträge wurden durch die Verwaltung geprüft, die Zuschüsse für die Jugendförderung werden nach den Richtlinien nach den aktuell gemeldeten Zahlen gewährt. Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 Antrag ASV Undorf zu Sicherungsmaßnahmen am Sportplatz 1 BESCHLUSS: Die Sicherungsmaßnahmen am Sportplatz 1 werden im Rahmen der Richtlinien mit 25 %, entspricht 3.651,97 € bezuschusst. Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0 Anwesend 15 Persönlich beteiligt 1 Antrag ASV Undorf Umrüstung auf LED Flutlicht Fußballtrainingsplatz u. Beachvolleyballfeld BESCHLUSS: Die Umrüstung auf LED-Flutlicht Fußballtrainingsplatz und Beachvolleyballfeld werden nach Abzug der Zuwendungen des BLSV (40 %) und des Bundes (35 %) im Rahmen der Richtlinien mit 25 %, entspricht 2.5214,75 € bezuschusst. Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 0 Anwesend 15 Persönlich beteiligt 1 Antrag TV Etterzhausen auf Beschaffung eines gebrauchten Containers BESCHLUSS: Die Beschaffung eines gebrauchten Containers wird im Rahmen der Richtlinien mit 25 %, entspricht 1.237,60 € bezuschusst. Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 Antrag TV Etterzhausen Kosten zur Umsetzung des bestehenden Containers BESCHLUSS: Die Umsetzung des bestehenden Containers wird im Rahmen der Richtlinien mit 25 %, entspricht 731,85 € bezuschusst. Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 Antrag TC-Grün-Weiss auf Beschaffung Beregnungsanlage für die Tennisplätze BESCHLUSS: Die Ansteuerung der Beregnungsanlage wird im Rahmen der Richtlinien mit 25 %, entspricht 2.043, 41 € bezuschusst. Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 Antrag TC Grün-Weiss auf Bezuschussung eines Doppelstabmattenzauns am Gelände TC-Grün-Weiss BESCHLUSS: Die Beschaffung des Doppelstabmattenzauns am Gelände des TC-Grün-Weiss wird nach Abzug der Zuwendung des BLSV (40 %) im Rahmen der Richtlinien mit 25 %, entspricht 1.442,10 € bezuschusst. Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 Antrag OGV Undorf Bezuschussung Beschaffung eines Rasentraktors Marktrat Greth schlägt vor, nicht 25, sondern 50 % zu gewähren. Der OGV pflege gemeindliche Flächen. BESCHLUSS: Der Marktrat stimmt demVorschlag auf Erhöhung des Zuschusses auf 50 % zu. Abstimmungsergebnis: 15:0 Stimmen. BESCHLUSS: Die Beschaffung eines Rasentraktors wird im Rahmen der Richtlinien mit 50 %, entspricht 2.700,00 € bezuschusst. Einstimmig beschlossen Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 Auszug aus der Marktratssitzung am 21.05.2024 20 Die DB InfraGO AG erneuert im Rahmen des Oberbauprogramms 2024 in der Zeit vom 19.-25.07.2024 Schienen im Streckenabschnitt Undorf-Beratzhausen. Somit wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen. Zur Sicherung der Beschäftigten wird ein durch die Berufsgenossenschaft vorgegebenes automatisches Warnsystem eingesetzt. Ein Verzicht darauf ist nicht zulässig und somit in dem o.g. Zeitraum mit starken Immissionen zu rechnen. Wir sind jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren. Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maßnahme um Arbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes im Sinne des § 7 Abs.1 Satz 2 der 32. BImSchV handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen des § 7 Abs.1 Satz 1 der 32. BImSchV ausgenommen sind. Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert ebenfalls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns herzlich. DB InfraGO AG Schienenerneuerung im Streckenabschnitt Undorf-Beratzhausen

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