Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 08/2026 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 7 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG BEkanntmachunG DEr GEnEhmiGunG vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Änderung des Flächennutzungs- und landschaftsplanes der GemeindeWenzenbach für das Baugebiet “Jägerweg ii“ Der Gemeinderat der Gemeinde Wenzenbach hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 die 17. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet “Jägerweg ii beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 01.09.2025 bis 26.09.2025 statt. Die förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 09.03.2026 bis 10.04.2026 statt. Die im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurden in der Sitzung am 23.06.2026 abgewogen und beschlossen. Ebenfalls in der öffentlichen Sitzung am 23.06.2026 hat der Gemeinderat die 17. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit Begründung und Umweltbericht festgestellt. Mit Bescheid vom27.07.2026, Az.: S 41-17. Änd. FNPl Wenzenbach-Me hat das Landratsamt Regensburg die 17. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Wenzenbach für das Gebiet „Jägerweg ii“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 17. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wirksam. Der Geltungsbereich ist aus nebenstehendemPlan ersichtlich. Jedermann kann den Flächennutzungs- und Landschaftsplan, die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art undWeise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Wenzenbach, Hauptstr. 40, 1. Stock Zimmer-Nr. 1.10, 93173 Wenzenbach, einsehen und über deren inhalt Auskunft verlangen. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: n 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: n 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: n 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung derVerletzung vonVerfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Wenzenbach, den 18.08.2026 Gemeinde Wenzenbach Sebastian Koch Erster Bürgermeister Baumaßnahme in der Sandhofstraße, Fußenberg Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt, die Sandhofstraße im Ortsteil Fußenberg zu erneuern. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Mitte September beginnen und bis Jahresende dauern. Betroffen ist der Bereich zwischen demKriegerdenkmal und Sandhof 2. Auch der Straßenabschnitt nach Norden wird erneuert. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. So bleibt die Durchfahrt während der Bauzeit grundsätzlich möglich und der Verkehr wird jeweils über den freigegebenenAbschnitt geführt. Eine Baustellenampel regelt den Verkehr. im betreffenden Bereichmuss während der Bauarbeitenmit Verkehrseinschränkungen gerechnet werden. Gemeinsammit der Bauleitung und demausführenden Unternehmen wird die Gemeinde alles daransetzen, diese Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Notwendige Sperrungen werden auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Wir bitten um ihr Verständnis für die bevorstehenden Beeinträchtigungen und danken ihnen bereits jetzt für ihre Mitwirkung. Auszug Flächennutzungsplan, verkleinerte Darstellung ohne Maßstab, Bearbeitung Gemeinde Wenzenbach Entsorgungstermine restmüll Donnerstag 10.09. n Donnerstag 24.09. n papiertonne Freitag 25.09. n (P1 = Wenzenbach u. übrige Ortsteile) Dienstag 29.09. n (P2 = Grünthal, irlbach, Fußenberg) Öffnungszeiten Grabenbach + Grünthal 24h geöffnet umweltmobil Samstag, 05.09.2026 08:00 – 12:00 Uhr n Fa. Meindl, Baierner Höhe 2, Lappersdorf Samstag, 26.09.2026 08:00 – 12:00 Uhr n Wertstoffhof Regenstauf ÖffnungszeitenWertstoffhof Mai – Oktober November – April Dienstag 9:00 – 12:00 9:00 – 12:00 Uhr Freitag 14:00 – 18:00 14:00 – 17:00 Uhr Samstag 8:00 – 15:00 9:00 – 15:00 Uhr Bitte beachten: Die letzte Anlieferung ist bis spätestens 10 Minuten vor Ende der Öffnungszeit möglich. Wir bitten umVerständnis, dass kurz vor Schließung keine Anlieferungen mehr angenommen werden können.
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