Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 08/2026 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 6 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG BEkanntmachunG DES SatZunGSBESchluSSES vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungs- und Grünordnungsplan „Jägerweg ii“ Der Gemeinderat der Gemeinde Wenzenbach hat in seiner Sitzung am28.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans “Jägerweg ii beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 statt. Die förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 09.03.2026 bis 10.04.2026 statt. Die im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurden in der Sitzung am 28.07.2026 abgewogen und beschlossen. Ebenfalls in der öffentlichen Sitzung am 28.07.2026 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan “Jägerweg ii“ in der Fassung vom 28.07.2026 als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungs- und Grünordnungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art undWeise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung imBebauungsund Grünordnungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägungmit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles einsehen. Alternativ können die Unterlagen bei der Gemeinde Wenzenbach, Zimmer 1.10, Hauptstraße 40, 93173 Wenzenbach zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: n 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: n 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: n 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung derVerletzung vonVerfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214Abs. 2a BauGB imbeschleunigtenVerfahren beachtliche Fehler und 4. nach § 214Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder denMangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Wenzenbach, den 18.08.2026 Gemeinde Wenzenbach Sebastian Koch Erster Bürgermeister neues Spielgerät für kindergarten abenteuerland imKindergartenAbenteuerland gibt es seit den Sommerferien ein neues Highlight auf dem Außenspielgelände: Das bestehende, inzwischen deutlich in die Jahre gekommene Spielgerät wurde durch eine neue, vielseitige Kletter- und Spielelandschaft ersetzt. Das neue Gerät bietet den Kindern zahlreiche Möglichkeiten zum Klettern, Balancieren und Hangeln. Eine Kletterwand, verschiedene Auf- und Abstiege, ein großes Kletternetz sowie eine Hängebrücke laden zumBewegen und Ausprobieren ein.Auch für kleine Kletterkünstler gibt es damit jede Menge neue Herausforderungen. Die Gemeinde hat hierfür rund 13.500 € investiert. Besonders erfreulich: Der Aufbau erfolgte in Eigenleistung durch unsere Mitarbeiter. So konnte das Außenspielgelände pünktlich zumneuen Kindergartenjahr aufgewertet und den Kindern wieder eine attraktive Spielmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Foto: tHoMaS ScHrEInEr Geltungsbereich des Bebauungsplanes, verkleinerte Darstellung ohne Maßstab, Bearbeitung Gemeinde Wenzenbach Amtliche Bekanntmachungen und Öffentliche Mitteilungen finden Sie auch im Internet unter www.wenzenbach.de

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