Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Amtliche bekAnntmAchungen Ausgabe 01/2022 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 5 Der Gemeinderat hat in der Sitzung am22.10.2019 beschlossen, für eine Teilfläche der Flur-Nr. 909 Gemarkung Grünthal II im Gemeindeteil Fußenberg die Einbeziehungssatzung „Sandstraße II“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen. In der öffentlichen Sitzung am 23.11.2021 hat der Gemeinderat den Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Sandstraße II“ der EBB Ingenieurgesellschaft mbH aus Regensburg in der Fassung vom 23.11.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung ist aus der nachfolgenden Plandarstellung ersichtlich Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Planung kann in der Zeit vom 07. Februar 2022bis 11.März 2022 imBauamt der Gemeinde Wenzenbach, Hauptstr. 40, 93173Wenzenbach, 1. Stock, Zimmer 1.10 zu den allgemein gültigen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese sind: montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: n 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: n 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: n 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen. Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Lage und Bestand der Planfläche, n Altlasten, n naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, n Beschreibung des Eingriffs, n maßnahmen zur Vermeidung und minimie- n rung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsmaßnahmen, n Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und n Vermeidungsmaßnahmen Anforderungen zum Grundwasserschutz, n Wasserversorgung des geplanten Gebietes, n Niederschlagswasserbehandlung und zur Ver- n siegelung, Klima und Luft, n Landschaftsbild und zur Einbindung in die n Landschaft durch Ortsrandeingrünung Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können auch über die Internetseite der Gemeinde Wenzenbach, www.wenzenbach.de abgerufen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Datenschutzhinweise Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten imBauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Wenzenbach, den 23.12.2021 Gemeinde Wenzenbach Sebastian Koch Erster Bürgermeister ! VoLLzUG DES BAUGESEtzBUchES(BAUGB) ERLASS EinER EinBEziEhUnGSSAtzUnG „SAnDStRASSE ii“ iM GEMEinDEtEiL FUSSEnBERG nAch § 34 ABS. 4 SAtz 1 nR. 3 BAUGB Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) AMtLichE BEkAnntMAchUnG Auszug Planentwurf Einbeziehungssatzung ohne Maßstab BEARBEITUNG GEmEINDE WENZENBAcH Online-ausgabe Die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblatts der Gemeinde Wenzenbach finden Sie auch als ePaper und zum Download unter www.wenzenbach-aktuell.de

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