Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Entsorgungstermine Restmüll Donnerstag 03.02. / Donnerstag17.02. (ganz Wenzenbach) Papiertonne: mi. 23.02. (P1 = Wenzenbach und übrige n Ortsteile) Do. 24.02. (P2 = Grünthal, Irlbach, Fußenberg) n ÖffnungszeitenWertstoffhof Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr n Freitag 14:00 – 17:00 Uhr n Samstag 08:00 – 15:00 Uhr n Öffnungszeiten Grabenbach 24h geöffnet Umweltmobil Sa, 19.02.2022, 09:00 – 13:00 Uhr n Zeitlarn, Wertstoffhof Umweltmobil Direktanlieferung Direktanlieferung von haushaltsüblichem Problemmüll bei Fa. meindl, Baierner Höhe 2, 93138 Lappersdorf: Sa, 12.02.2022, 08:00 – 12:00 Uhr Amtliche bekAnntmAchungen Ausgabe 01/2022 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 4 Gemeindeverwaltung Gemeinde Wenzenbach Hauptstraße 40 93173 Wenzenbach Telefon 09407 / 309 - 0 Telefax 09407 / 309 - 160 gemeinde.wenzenbach@wenzenbach.de www.wenzenbach.de Erster Bürgermeister: Sebastian Koch Öffnungszeiten des Rathauses montag 08.00– 12.00 Uhr Dienstag 08.00– 12.00 Uhr 15.00– 18.00 Uhr mittwoch ganztägig geschlossen Donnerstag 08.00– 12.00 Uhr 14.00– 16.00 Uhr Freitag 08.00– 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Bücherei montag 09.00– 12.00 Uhr Dienstag 14.00– 18.00 Uhr Donnerstag 09.00– 12.00 Uhr 14.00– 18.00 Uhr Freitag 14.00– 18.00 Uhr Bitte beachten Sie die Schlusstermine für die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts: Redaktionsschluss: 14.02.2022 Anzeigenschluss: 15.02.2022 Erscheinungstermin: 25.02.2022 Bekanntmachung der Genehmigung der 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); BekanntmachungderGenehmigungder 12.Änderungdes Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Wenzenbach „Westumfahrung mit Nahversorgungs- (SO) undWohngebiet (WA)“ Der Gemeinderat der Gemeinde Wenzenbach hat in seiner Sitzung am 14.09.2021 die 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit Erläuterungs- und Umweltbericht festgestellt. Lage und Abgrenzung sind aus dem nebenstehenden Plan ersichtlich. mit Bescheid vom 10.12.2021, Az.: S 41-12. Änd. FNPl Wenzenbach-me, hat das Landratsamt Regensburg die 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der GemeindeWenzenbach „Westumfahrung mit Nahversorgungs- (SO) undWohngebiet (WA)“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. mit dieser Bekanntmachungwird die 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungs- und Landschaftsplan, die Erläuterung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungs- und Landschaftsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der GemeindeverwaltungWenzenbach, Hauptstraße 40, I. Stock, Nebengebäude, Raum 1.10, 93173 Wenzenbach, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung derVerletzung vonVerfahrens- und Formvorschriften und von mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Wenzenbach geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den mangel begründen soll, ist darzulegen. Wenzenbach, den 17.12.2021 Gemeinde Wenzenbach Sebastian Koch Erster Bürgermeister Hinweis: Die Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Wenzenbach unter www.wenzenbach.de einsehbar. Die Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die ortsübliche Bekanntmachung. Darstellung ohne Maßstab BEARBEITUNG GEmEINDE WENZENBAcH IMPRESSUM Herausgeber: DTP-Studio DENZL, Inhaber: Achim Denzl, Regensburger Str. 6,93164 Laaber, Telefon 0941/449644 Redaktion: Gemeinde Wenzenbach (verantw.), Erster Bürgermeister Sebastian Koch, Hauptstraße 40, 91373 Wenzenbach, Telefon 09407/309-0, Telefax 09407/309-160 Anzeigen: DTP-Studio DENZL (verantw.), Anschrift s. Herausgeber Anzeigenverkauf: DTP-Studio DENZL, Tel. 0941/44806813, info@das-amtliche.info Auflage und Verteilung: ca. 4.000 Stück, Verteilung an alle Haushalte der Gemeinde Wenzenbach Layout & Satz: DTP-Studio DENZL, www.dtpd.com Druck: Kelly Druck, www.kelly-druck.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers.

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