Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

5 ausgabe 08/2021 AMtliche bekAnntMAchungen Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Amtliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und rückwirkendes Inkrafttreten des Bebauungs-und Grünordnungsplanes „Roither Berg“ der Gemeinde Wenzenbach i.d.F. vom 27.07.2021 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB Der Gemeinderat Wenzenbach hat am 20.01.2015 den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Roither Berg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 28.03.2015 ist der Bebauungsplan in Kraft getre- ten. Nach Inkrafttreten des Bebauungs- und Grünord- nungsplanes „Roither Berg“ hat nun der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30. November 2020 festgestellt, dass dieser Bebau- ungs- und Grünordnungsplan mit Art. 103 Abs. 1 i.V.m. Art 3 Abs. 1 Satz 1 BV unvereinbar ist, weil die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zur kon- kreten Ausgestaltung der Ausgleichs-und Ersatzmaß- nahmen auf dem Grundstück Fl. Nr. 253/2 der Gemarkung Wenzenbach widersprüchlich und damit nicht hinreichend bestimmt sind. Die Gemeinde Wenzenbach ist verpflichtet worden, eine hinreichend bestimmte Regelung zu den Ausgleichs- und Ersatz- maßnahmen auf dem Grundstück FI.Nr. 253/2 der Gemarkung Wenzenbach zu treffen. Um der Verpflichtung des Bayerischen Verfassungs- gerichtshofes nachzukommen, ist die ursprüngliche Planzeichnung Nr. 02/134 zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Stand: 11.12.2014) mit Datum vom 27.07.2021 entsprechend ergänzt, angepasst und konkretisiert worden. Des Weiteren sind die text- lichen Festsetzungen, die Begründung und der Umweltbericht entsprechend ergänzt, angepasst und konkretisiert worden. Zum Abschluss des ergänzenden Verfahrens hat der Gemeinderat Wenzenbach den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Roither Berg“ i.d.F. vom 27.07.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und rückwirkend zum 28.03.2015 in Kraft gesetzt. Das Plangebiet ergibt sich aus nachfolgender Dar- stellung: Jedermann kann den Bebauungs- und Grünord- nungsplan „Roither Berg“ i.d.F. vom 27.07.2021 bei der Gemeinde Wenzenbach (Bauamt), Hauptstraße 40. 93173 Wenzenbach einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: ! 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich: ! 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag zusätzlich: ! 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- ten und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hinge- wiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver- fahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män- gel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Ver- fahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebau- ungs- und Grünordnungsplans schriftlich gegen- über der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man- gel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlö- schen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnach- teile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögens- nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Datenschutz: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt die Gemeinde Wenzenbach personenbe- zogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe c Daten- schutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informa- tionen zu den Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 der DSGVO finden Sie unter https://www.wenzenbach.de/rat- haus/datenschutz/. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan kann im Internet unter https://www.wenzenbach.de eingese- hen werden. Wenzenbach, den 30.07.2021 Sebastian Koch Erster Bürgermeister Auszug; Darstellung ohne Maßstab; Bearbeitung Gemeinde Wenzenbach

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=