Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

AMtliche bekAnntMAchungen 4 ausgabe 08/2021 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Restmüll: Do., 02.09. / Do., 16.09. / Do., 30.09. Papiertonne: P1 = Freitag, 24.09., P2 = Dienstag, 28.09. Restmüll: ganz Wenzenbach Papiertonne: P1: Wenzenbach und übrige Ortsteile P2: Grünthal, Irlbach, Fußenberg Öffnungszeiten Wertstoffhof Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Freitag 14:00 – 18:00 Uhr Samstag 08:00 – 15:00 Uhr Öffnungszeiten Grabenbach 24h geöffnet Umweltmobil Sa, 25.09.2021, 08:00 – 12:00 Uhr Regenstauf, Wertstoffhof Umweltmobil Direktanlieferung Direktanlieferung von haushaltsüblichem Problem- müll bei Fa. Meindl, Baierner Höhe 2, 93138 Lap- persdorf: Sa., 04.09.2021, 08:00 – 12:00 Uhr Entsorgungstermine Gemeindeverwaltung Gemeinde Wenzenbach Hauptstraße 40 93173 Wenzenbach Telefon 09407/309-0 Telefax 09407/309-160 gemeinde.wenzenbach@wenzenbach.de www.wenzenbach.de Erster Bürgermeister: Sebastian Koch Öffnungszeiten des Rathauses Montag 08.00–12.00 Uhr Dienstag 08.00–12.00 Uhr 15.00–18.00 Uhr Mittwoch ganztägig geschlossen Donnerstag 08.00–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr Freitag 08.00–12.00 Uhr Öffnungszeiten der Bücherei Montag 09.00–12.00 Uhr Dienstag 14.00–18.00 Uhr Donnerstag 09.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr Freitag 14.00–18.00 Uhr IMPRESSUM Herausgeber: DTP-Studio DENZL, Inhaber: Achim Denzl, Regensburger Str. 6, 93164 Laaber, Telefon 0941/449644 Redaktion: Gemeinde Wenzenbach (verantw.), Erster Bürgermeister Sebastian Koch, Hauptstraße 40, 91373 Wenzenbach, Telefon 09407/309-0, Telefax 09407/309-160 Anzeigen: DTP-Studio DENZL (verantw.), Anschrift s. Herausgeber Anzeigenverkauf: DTP-Studio DENZL, Tel. 0941/44806813, info@das-amtliche.info Auflage und Verteilung: ca. 4.000 Stück, Verteilung an alle Haushalte der Gemeinde Wenzenbach Layout & Satz: DTP-Studio DENZL, www.dtpd.com Druck: Kelly Druck, www.kelly-druck.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Bitte beachten Sie die SCHLUSSTERMINE für die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts: Redaktionsschluss: 13.09.2021 Anzeigenschluss: 14.09.2021 Erscheinungstermin: 24.09.2021 Bekanntmachung Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Regental beantragt die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 Wasserhaus- haltsgesetz für das Einleiten von Nieder- schlagswasser von befestigten Flächen aus dem bestehenden Baugebiet „Probstberg-Nord“ in der Gemeinde Wenzenbach in den Steinbach bei Flur- nummer 723, Gemarkung Wenzenbach. Das Baugebiet wurde im Trennsystem erschlossen. Das anfallende Schmutzwasser wird zur Ab-wasser- behandlungsanlage der Stadt Regensburg abgeleitet. Das Niederschlagswasser wird in Kanälen gesammelt und über einen Schlammfang (Sedimentationsan- lage) in ein Regenrückhaltebe-cken geleitet. Von dort wird das gesammelte Niederschlagswasser gedros- selt in den Steinbach geleitet. Gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird das Vorhaben hiermit bekannt gemacht. Die Planunterlagen der BBI Ingenieur GmbH sind in der Zeit vom 06.09.2021 bis einschließlich 05.10.2021 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Wenzenbach, Hauptstraße 40, 93173 Wenzenbach, während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die Bekanntmachung des Vorhabens wird gemäß Art. 27 a des BayVwVfG zusätzlich online auf der Internetseite des Landratsamtes Regensburg http://www.landkreis-regensburg.de/Landrats- annt/OeffentlicheBekanntmachungen.aspx einge- stellt. Dazugehörige Antragsunterlagen/Planun-ter- lagen können innerhalb der o. g. Auslegungsfrist beim Landratsamt Regensburg und bei der Ge- meinde Wenzenbach vollständig eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Papierunter- lagen maßgeblich ist. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 19.10.2021 (Einwendungsfrist), bei Gemeinde Wen- zenbach, Hauptstraße 40, 93173 Wenzenbach sowie beim Landratsamt Regensburg, Altmühl-straße 3, 93059 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift während der üblichen Dienstzeiten Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbe- helfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können bis Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist beim Landratsamt Regensburg oder bei der Stadt Wörth a. d. Donau Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben (Art. 73 Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BayVwVfG). Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwen- dungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, durch öffentliche Bekanntmachung von dem Erörterungstermin benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwen- dungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sebastian Koch Erster Bürgermeister Online-Ausgabe Die aktuelle Ausgabe zum Download oder Durchblättern finden Sie online unter www.wenzenbach-aktuell.de i tpx–Fotolia.com

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