Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach

Restmüll: Donnerstag, 05.09. / Donnerstag, 19.09. Papiertonne: P1 = Donnerstag, 19.09., P2 = Freitag, 20.09. Restmüll: ganz Wenzenbach Papiertonne: P1: Wenzenbach und übrige Ortsteile P2: Grünthal, Irlbach, Fußenberg Öffnungszeiten Wertstoffhof Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Freitag 14:00 – 18:00 Uhr Samstag 08:00 – 15:00 Uhr Öffnungszeiten Grabenbach 24h geöffnet Umweltmobil Sa, 28.09.2019, 08.00 – 12.00 Uhr Regenstauf, Wertstoffhof Umweltmobil Direktanlieferung Direktanlieferung von haushaltsüblichem Problem- müll bei Fa. Meindl, Baierner Höhe 2, 93138 Lap- persdorf 07.09.19 08:00 – 12:00 Uhr Entsorgungstermine September 5 ausgabe 08/2019 AMtliche bekAnntMAchungen Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Bitte beachten Sie die SCHLUSSTERMINE für die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts: Redaktionsschluss: 16.09.2019 Anzeigenschluss: 17.09.2019 Druckunterlagenschluss: 18.09.2019 Erscheinungstermin: 27.09.2019 Gemeindeverwaltung Gemeinde Wenzenbach Hauptstraße 40 93173 Wenzenbach Telefon 09407/309-0 Telefax 09407/309-160 gemeinde.wenzenbach@wenzenbach.de www.wenzenbach.de Erster Bürgermeister: Sebastian Koch Öffnungszeiten des Rathauses Montag 08.00–12.00 Uhr Dienstag 08.00–12.00 Uhr 15.00–18.00 Uhr Mittwoch ganztägig geschlossen Donnerstag 08.00–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr Freitag 08.00–12.00 Uhr Öffnungszeiten der Bücherei Montag 09.00–12.00 Uhr Dienstag 14.00–18.00 Uhr Donnerstag 09.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr Freitag 14.00–18.00 Uhr IMPRESSUM Herausgeber: DTP-Studio DENZL, Inhaber: Achim Denzl, Einsteinstraße 7, 93055 Regensburg, Telefon 0941/449644 Redaktion: Gemeinde Wenzenbach (verantw.), Erster Bürgermeister Sebastian Koch, Hauptstraße 40, 91373 Wenzenbach, Telefon 09407/309-0, Telefax 09407/309-160 Anzeigen: DTP-Studio DENZL (verantw.), Anschrift s. Herausgeber Anzeigenverkauf: DTP-Studio DENZL, Tel. 0941/44806813, info@das-amtliche.info Auflage und Verteilung: ca. 4.000 Stück, Verteilung an alle Haushalte der Gemeinde Wenzenbach Layout & Satz: DTP-Studio DENZL, www.dtpd.com Druck: Kelly Druck, www.kelly-druck.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2019 Die Grundsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.73 (BGBl. I S. 965; BStBl. I S. 694) für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Gemäß dieser Bestim- mung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die Grundsteuer A und B für 2018, soweit für diese Zeit kein schriftlicher Grundsteuerbescheid ergangen ist, in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Soll- ten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erstellt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkun- gen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftli- cher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuer- festsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu lau- fen beginnt, entweder durch Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Wenzen- bach, Hauptstr. 40, 93173 Wenzenbach oder durch Klageerhebung schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg angefochten werden. Wenzenbach, 22.07.2019 Gemeinde Wenzenbach gez. Koch, 1. Bürgermeister Fundsachen von 01.07.2019 bis 31.07.2019 – Sonnenbrille – Schlüsselbund mit Mäppchen – Kapuzenjacke Fundsachen Online-Ausgabe Die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblatts der Gemeinde Wenzenbach finden Sie auch als ePaper und zum Download unter www.wenzenbach-aktuell.de

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