Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach

AMtliche bekAnntMAchungen 4 ausgabe 08/2019 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Irlbach – Grünthaler Straße“ 11. Änderung hier: Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß §§ 13 a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Nr. 2 und i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat Wenzenbach hat in seiner Sitzung am 15.01.2019 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 1 BauGB den Beschluss zur 11. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Irlbach – Grünthaler Straße“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gefasst. In der Sitzung vom 30.07.2019 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan der BBI Ingenieure GmbH, Hein- kelstraße 3, 93049 Regensburg in der Fassung vom 30.07.2019 gebilligt und die Beteiligung der Öffent- lichkeit in Form einer öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planänderung Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt am südli- chen Ortsrand des Gemeindeteils Irlbach durch eine Bebauungsplanänderung eine verdichtete Bebauung zu ermöglichen. Die Fläche ist bereits durch den Bebauungsplan „Irlbach – Grünthaler Straße“, der seit 27.02.1996 rechtsverbindlich ist, überplant. Mit der Ausweisung der zusätzlichen Bebauung kann die Gemeinde Wenzenbach im Ortsteil Irlbach den Wohnungsbedarf für die neue und bestehende Bevöl- kerung in den nächsten Jahren decken. Dem Ziel der Raumordnung, schonend mit Natur und Landschaft umzugehen, wird hierdurch genüge getan, Innenentwicklungspotential wird genutzt und Flächen im Außenbereich nicht für eine Bebauung herangezogen. Dem zunehmenden Landschaftsver- brauch kann somit positiv begegnet werden. Planungsrechtliche Situation Der Geltungsbereich der Planung mit einer Brutto- baufläche von 3622 m² umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 1011/5 der Gemarkung Grünthal II und liegt am südlichen Rand des Gemeindeteils Irl- bach, direkt an der Grünthaler Straße. Das Plangebiet ist umgeben von im Norden durch die Mozartstraße ! im Süden durch die Grundstücke mit den Flur- ! nummern 1011/6, 1011/60, 1011/61 (Anschluss Lisztstraße) und dem Grundstück Flurnummer 1011/72. Alle die genannten Grundstücke befin- den sich in der Gemarkung Grünthal II, im Westen durch die Grünthaler Straße ! im Osten durch das Grundstück mit der Flurnum- ! mern 1011/44 der Gemarkung Grünthal II und der Mozartstraße Die genaue Abgrenzung ist vorstehendem Abgren- zungsplan zu entnehmen (ohne Maßstab). Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im be- schleunigten Verfahren und ohne Umweltprüfung durchgeführt. Diese Bebauungspläne dienen der Wie- dernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdich- tung oder anderen Maßnahmen der Innenent- wicklung. Bebauungspläne der Innenentwicklung können im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Vor- aussetzung hierfür ist, dass eine zulässige Grund- fläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverord- nung (BauNVO) oder einer Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Die Gesamtfläche des Bebauungsplangebietes umfasst nur eine Fläche von 3.622 m². Die zulässige Grundfläche die nach § 19 Abs. 2 BauNVO von bau- lichen Anlagen überdeckt werden darf, wird somit aufgrund der geringen Größe des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung sowie durch die Fest- setzung einer Grundflächenzahl von 0,4 weniger als 20.000 m² betragen. Das geplante Vorhaben bedarf, gemäß der Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“, zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), keiner Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie einer allgemeinen Vorprüfung des Ein- zelfalls. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wird für Bauvorhaben, mit einer zulässigen Grund- fläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO oder einer festgesetzten Größe der Grundfläche von insgesamt 20.000 m² bis weniger als 100.000 m² notwendig. Die zulässige Grundfläche für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünord- nungsplan „Irlbach Grünthaler Straße“ 1199. Ände- rung ist weitaus geringer. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschrift des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt- bezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Zudem gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Ein- griffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungs- plans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Beteiligung der Öffentlichkeit Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Irlbach – Grünthaler Straße“ 11. Änderung einschließlich Begründung in der Zeit vom 09. September 2019 bis einschließlich 11. Oktober 2019 im Rathaus der Gemeinde Wenzenbach, Hauptstraße 40, 93173 Wenzenbach, I. Stock, Raum-Nr. 1.10, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Während der Auslegungsfrist kann jedermann schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf des Bebau- ungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Wen- zenbach vorbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas- sung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach § 47 der Verwal- tungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel- tend gemacht werden können. Hinweis: Die Beteiligungsunterlagen sind zusätzlich unter www.wenzenbach.de/bplan-gruenthaler-strasse ein- sehbar. Die Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die öffentliche Bekanntmachung und das Beteili- gungsverfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, das wie o.a. im Rathaus der Gemeinde Wenzenbach stattfindet. Hier sind die eigentlichen formalverbindlichen Beteiligungsunter- lagen ausgelegt. Wenzenbach, den 01.08.2019 Gemeinde Wenzenbach gez. Sebastian Koch Erster Bürgermeister

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