Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert § 2 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GVBl S. 145), hat der Gemeinderat am 26. Februar 2019 die Haushaltssat- zung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht wird: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Aus- gaben mit 14.629.181,00 € und im Vermögenshaus- halt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.007.500,00 € festgesetzt. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen sowie genehmigungspflich- tige kreditähnliche Rechtsgeschäfte werden nicht festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun- gen im Vermögenshaushalt wird für das Haushalts- jahr 2019 auf 13.410.000,00 € festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt. § 5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Das Landratsamt Regensburg hat die Haushaltssat- zung mit Haushaltsplan der Gemeinde Wenzenbach für das Haushaltsjahr 2019 mit Schreiben vom 13.03.2019 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung i.V.m. §§ 1 ff. der Bekanntmachungsverordnung –BekV- während des ganzen Jahres im Rathaus Wenzen- bach, Hauptstraße 40, 93173 Wenzenbach zur allge- meinen Einsichtnahme bereit. Wenzenbach, den 18.03.2019 Gemeinde Wenzenbach gez. Koch, Erster Bürgermeister Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssat- zung der Gemeinde Wenzenbach samt ihren Anla- gen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Wenzenbach zu den üblichen Öffnungszeiten öffent- lich einsehbar ist, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO. 5 ausgabe 03/2019 AMtliche bekAnntMAchungen Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Wenzenbach (Landkreis: Regensburg) für das Haushaltsjahr 2019 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wenzenbach, für die Europawahl am 26. Mai 2019 sucht die Gemeinde Wenzenbach noch Wahlhelfer. Die Wahl dauert von 08:00 – 18:00 Uhr und wird in zwei Schichten zu jeweils 5 Stunden ausgeübt. Im Anschluss folgt eine Stimmenauszählung, die sich über zwei bis drei Stunden erstrecken wird. Hierbei können Sie aktiv am Gelingen teilhaben und somit unmittelbar Demokratie leben! Für die Ausübung dieses Ehrenamts wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- bzw. 50,- EUR (abhängig von der einzelnen Funktion) gewährt. Für eine Verpflegung wird ebenfalls gesorgt. Bitte unterstützen Sie uns bei der Durchführung der Wahl. Alle interessierten Personen dürfen sich gerne an Frau Heidi Beer, Tel. 09407/309-120 oder Heidi.Beer@wenzenbach.de oder Frau Jennifer Thumann, Tel. 09407/309-113 oder Jennifer.Thumann@wenzenbach.de wenden. Vielen Dank! Sebastian Koch Erster Bürgermeister Entsorgungstermine April Restmüll: Do, 04.04., Do, 17.04. Papiertonne: P1 = Di, 23.04., P2 = Mi, 24.04. Restmüll: ganz Wenzenbach Papiertonne: P1: Wenzenbach und übrige Ortsteile P2: Grünthal, Irlbach, Fußenberg Öffnungszeiten Wertstoffhof Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr Samstag 09:00 – 14:00 Uhr Öffnungszeiten Grabenbach Samstag, den 06.04.2019 09.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Mittwoch, den 10.04.2019 15.00 – 18.00 Uhr Samstag, den 13.04.2019 09.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Mittwoch, den 17.04.2019 15.00 – 18.00 Uhr Samstag, den 20.04.2019 09.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Mittwoch, den 24.04.2019 15.00 – 18.00 Uhr Samstag, den 27.04.2019 09.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Fundsachen von 01.01.2019 bis 28.02.2019 - Geldbörse - Lesebrille - Einzelner Schlüssel mit Mäppchen - City-Roller - 1 Paar Kinderhandschuhe - Mütze - Einzelner Schlüssel mit Band - Einzelner Schlüssel auf Ring Fundsachen Wahlhelfer für Europawahl 2019 gesucht

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=