Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach

AMtliche bekAnntMAchungen 4 ausgabe 03/2019 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Bitte beachten Sie die SCHLUSSTERMINE für die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts: Redaktionsschluss: 11.04.2019 Anzeigenschluss: 12.04.2019 Druckunterlagenschluss: 15.04.2019 Erscheinungstermin: 26.04.2019 Gemeindeverwaltung Gemeinde Wenzenbach Hauptstraße 40 91373 Wenzenbach Telefon 09407/309-0 Telefax 09407/309-160 gemeinde.wenzenbach@wenzenbach.de www.wenzenbach.de Erster Bürgermeister: Sebastian Koch Öffnungszeiten des Rathauses Montag 08.00–12.00 Uhr Dienstag 08.00–12.00 Uhr 15.00–18.00 Uhr Mittwoch ganztägig geschlossen Donnerstag 08.00–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr Freitag 08.00–12.00 Uhr Öffnungszeiten der Bücherei Montag 09.00–12.00 Uhr Dienstag 14.00–18.00 Uhr Donnerstag 09.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr Freitag 14.00–18.00 Uhr IMPRESSUM Herausgeber: DTP-Studio DENZL, Inhaber: Achim Denzl, Einsteinstraße 7, 93055 Regensburg, Telefon 0941/449644 Redaktion: Gemeinde Wenzenbach (verantw.), Erster Bürgermeister Sebastian Koch, Hauptstraße 40, 91373 Wenzenbach, Telefon 09407/309-0, Telefax 09407/309-160 Anzeigen: DTP-Studio DENZL (verantw.), Anschrift s. Herausgeber Anzeigenverkauf: DTP-Studio DENZL, Tel. 0941/44806813, info@das-amtliche.info Auflage und Verteilung: ca. 4.000 Stück, Verteilung an alle Haushalte der Gemeinde Wenzenbach Layout & Satz: DTP-Studio DENZL, www.dtpd.com Druck: Kelly Druck, www.kelly-druck.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Wenzenbach (Landkreis Regensburg) für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzie- rungsgesetzes (BaySchFG) i.V.m. Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushalts- satzung, die hiermit gemäß Art. 24 KommZG bekannt gemacht wird: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Aus- gaben mit 648.465,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.512.000,00 € festgesetzt. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun- gen im Vermögenshaushalt wird für das Haushalts- jahr 2019 auf 5.000.000,00 € festgesetzt. § 4 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Ver- waltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 467.275,00 € und im Vermögenshaushalt für das Haushaltsjahr 2019 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungs- und Inves- titionsumlage). Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2018 auf 110 Verbandsschüler festge- setzt. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 4.247,95 € festgesetzt. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,00 € festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt. § 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft. Das Landratsamt Regensburg hat die Haushaltssat- zung mit Haushaltsplan des Schulverbandes Wen- zenbach für das Haushaltsjahr 2019 mit Schreiben vom 27.02.2019 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 24 Abs. 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. §§ 1 ff der Bekanntmachungsverordnung -BekV– während des ganzen Jahres im Rathaus Wenzenbach, Hauptstraße 40, 93173 Wenzen-bach zur allgemeinen Einsichtnahme bereit. Wenzenbach, den 04.03.2019 Schulverband Wenzenbach gez. Koch, Schulverbandsvorsitzender Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushalts- satzung des Schulverbandes Wenzenbach samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekannt- machung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Wenzenbach zu den üblichen Öffnungs- zeiten öffentlich einsehbar ist, Art. 9 Abs. 1 BaySchFG, Art. 40 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO. Vom 23. bis 26. Mai 2019 findet in der Europäischen Union die Neunte Direktwahl des Europäischen Par- laments statt, in Deutschland am Sonntag, den 26. Mai 2019. Unionsbürger aus allen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Her- kunfts-Mitgliedsstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mit- gliedsstaat Deutschland an der Europawahl teilneh- men. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohn- sitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenach- richtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnortes bis spätestens Sonntag, 05. Mai 2019 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!) Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/infor- mationen-waehler/unionsbuerger.html. oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany. Europawahl am 26. Mai 2019 Online-Ausgabe Die aktuelle Ausgabe zum Download oder Durchblättern finden Sie online unter www.wenzenbach-aktuell.de i tpx–Fotolia.com

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=