Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach

6. Die Qualität des Winterdiensts Bereits jetzt dürfte klar sein, dass die Gemeinde Wen- zenbach mehr Winterdienst betreibt als rein rechtlich erforderlich. Dies machen wir, weil uns natürlich daran gelegen ist, dass unsere Bürgerinnen und Bürger auch bei Schnee und Glätte so sicher wie möglich von A nach B kommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde sind selbstverständlich darum bemüht, unsere Gemeindebürger mit einem guten und engagierten Räum- und Streudienst zufrieden zu stellen. Dass es bei extrem Witterungsverhältnissen allerdings auch mal zwicken kann, liegt in der Natur der Sache. Immer wieder kritisieren Bürgerinnen und Bürger, dass auch nach dem Räumen festgefahrener Schnee auf Straßen verbleibt. In diesem Zusammenhang ist auf das Landgericht Kempten zu verweisen, welches in einem Urteil aus dem Jahr 1992 (LG Kempten, Urt. vom 14.1.1993 – 2 O 2005/92) klar festlegt, dass auf Strecken, die aufgrund ihres Verkehrswichtigkeit nicht mit Salz gestreut werden, nicht zu beanstanden ist, wenn nach einer ordnungsgemäßen Räumen noch festgefahrener Schnee auf der Straße verbleibt. Andere beschweren sich indes darüber, dass der Schnee ungünstig zur Seite beispielsweise in Richtung einer Einfahrt geräumt wird. Natürlich kann so etwas sehr ärgerlich sein, aber ein ständiges Neuausrichten der Schaufel ist gerade bei enormen Schneefallereig- nissen, wo es ja auch darum gehen muss, möglichst zügig viele Straßen zu räumen, nicht so leicht. Wir bit- ten hier einfach um ein bisschen Verständnis. 7. Räumpflicht der Anlieger für Fußgänger Die Räumpflicht der Anlieger ergibt sich aus der Ver- ordnung der Gemeinde Wenzenbach über die Rein- haltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Demnach sind die Vorder- und Hinterlieger insbesondere ver- pflichtet, die Gehbahnen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee , Reif oder Eis- glätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigun- gen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Siche- rungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wieder- holen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Wir bitten Sie daher, zumWohle aller Gemeindebürger die Arbeiten gewissenhaft zu erledigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! 5 ausgabe 02/2019 AMtliche bekAnntMAchungen Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Entsorgungstermine März Restmüll: Do, 07.03., Do, 21.03. Papiertonne: P1 = Do, 21.03., P2 = Fr, 22.03. Restmüll: ganz Wenzenbach Papiertonne: P1: Wenzenbach und übrige Ortsteile P2: Grünthal, Irlbach, Fußenberg Öffnungszeiten Wertstoffhof Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr Samstag 09:00 – 14:00 Uhr Öffnungszeiten Grabenbach Samstag, den 09.03.2019 14.00 – 17.00 Uhr Samstag, den 16.03.2019 14.00 – 17.00 Uhr Samstag, den 23.03.2019 14.00 – 17.00 Uhr Samstag, den 30.03.2019 14.00 – 17.00 Uhr Altreifen Umweltmobil Sa, 09.03.2019 09.00 – 12.00 Uhr Wenzenbach, Wertstoffhof Wahlhelfer für Europawahl 2019 gesucht Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wenzenbach, für die Europawahl am 26. Mai 2019 sucht die Gemeinde Wenzenbach noch Wahlhelfer. Die Wahl dauert von 08:00 – 18:00 Uhr und wird in zwei Schichten zu jeweils 5 Stunden ausgeübt. Im Anschluss folgt eine Stimmenauszählung, die sich über zwei bis drei Stunden erstrecken wird. Hierbei können Sie aktiv am Gelingen teilhaben und somit unmittelbar Demokratie leben! Für die Ausübung dieses Ehrenamts wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- bzw. 50,- EUR (abhängig von der einzelnen Funktion) gewährt. Für eine Verpflegung wird ebenfalls gesorgt. Bitte unterstützen Sie uns bei der Durchführung der Wahl. Alle interessierten Personen dürfen sich gerne anFrau Heidi Beer, Tel. 09407/309-120 oder Heidi.Beer@wenzenbach.de oder Frau Jennifer Thumann, Tel. 09407/309-113 oder Jennifer.Thumann@wenzenbach.de wenden. Vielen Dank Sebastian Koch Erster Bürgermeister

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