Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING JUNI 2026 16 Vereidigung des neu gewählten ersten Bürgermeisters Der 1. Bürgermeister hat spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Gemeinderat nachAufnahme der Amtstätigkeit abhält, einen Diensteid zu leisten (Art. 27 Abs. 1 KWBG). Den Eid des 1. Bürgermeisters nimmt Gemeinderatsmitglied Franz Kreil, als das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied, ab (§ 27 Abs. 3 KWBG). Herr Hopfensperger spricht folgenden Eid: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“ Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Alle Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten, nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt der 1. Bürgermeister Herr Hopfensperger ab. Die Eidesleistung entfällt für Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied gewählt wurden (Art. 31 Abs. 4 GO). Es werden folgende neue Gemeinderatsmitglieder vereidigt: Sebastian Aigner, Dr. Caroline Hiefinger, Johann Kindl, Christian Knittl, Dr. Albrecht Obermüller, Martin Reidl und Michael Spitzhirn. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO). Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass der Gemeinderat einen 2. Bürgermeister wählen muss und einen 3. Bürgermeister wählen kann. Auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters soll ein 3. Bürgermeister gewählt werden. Die weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde (Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO). Bildung eines Wahlausschusses Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstandes geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los (Art. 51Abs. 3 GO). Zur Durchführung derWahlen werden Stimmzettel verteilt. Für dieAuswertung der Stimmzettel ist einWahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss soll aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzender, dem Geschäftsleiter als Schriftführer und dem jüngsten Gemeinderatsmitglied als Beisitzer bestehen. Dies ist Frau Dr. Caroline Hiefinger. Wahl des 2. Bürgermeisters Von GRM Franz Kreil wird GRMAlois Eisvogel vorgeschlagen. Der 1. Bürgermeister lässt die Stimmzettel verteilen und fordert dazu auf, einzeln die Stimmzettel in den Wahlkabinen auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird vom Geschäftsleiter in einemVerzeichnis vermerkt. NachAbschluss der Abstimmung wird die Wahlurne vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel gezählt. Von den anwesenden 21 Mitgliedern haben 21 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein. Die Stimmzettel werden geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Die gültigen Stimmzettel werden verlesen. Es entfallen: 20 Stimmen auf Alois Eisvogel; 1 Stück ungültiger Stimmzettel. Der 1. Bürgermeister verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Herr Alois Eisvogel die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmzettel erhalten hat und damit zum 2. Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Alois Eisvogel nimmt die Wahl an. Wahl des 3. Bürgermeisters Von GRM Christian Knittl wird GRM Franz Geiselhöringer vorgeschlagen. Der 1. Bürgermeister lässt die Stimmzettel verteilen und fordert dazu auf, einzeln die Stimmzettel in denWahlkabinen auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in dieWahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird vom Geschäftsleiter in einem Verzeichnis vermerkt. Nach Abschluss der Abstimmung wird dieWahlurne vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel gezählt. Von den anwesenden 21 Mitgliedern haben 21 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein. Die Stimmzettel werden geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Die gültigen Stimmzettel werden verlesen. Es entfallen auf: Franz Geiselhöringer 16 Stimmen; Jens Wulff 1 Stimme; ungültige Stimmzettel 4 Stück. Der 1. Bürgermeister verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Franz Geiselhöringer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmzettel erhalten hat und damit zum 3. Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Franz Geiselhöringer nimmt dieWahl an. Vereidigung der weiteren Bürgermeister Auch die weiteren Bürgermeister haben den Diensteid nach Art. 27 Abs. 1 KWBG zu leisten. Den Eid nimmt der 1. Bürgermeister ab (Art. 27 Abs. 3 KWBG). Die Eidesleistung entfällt nur, wenn der Beamte imAnschluss an seine Amtszeit wieder in ein Amt beim gleichen Dienstherrn gewählt wird (Art. 27 Abs. 4 KWGB). Herr Alois Eisvogel leistet daher folgenden Diensteid: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“ Erlass einer Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Dem Gemeinderat wurde mit der Sitzungseinladung der Entwurf einer neuen Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes übermittelt. Aktuell gilt die Satzung vom 10.07.2020 fort. Folgende Änderungen wurden in den Entwurf eingepflegt: Der Entwurf wurde an das Muster des Bay. Gemeindetages angepasst. Der Planungs- und Umweltausschuss soll künftig aus dem Vorsitzenden und 8 Mitgliedern bestehen. Das Sitzungsgeld wurde angepasst. Erlass einer neuen Geschäftsordnung Aufgrund der Empfehlung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 08.04.2020 sollen nur die wichtigsten und unverzichtbarsten Themen in einer konstituierenden Sitzung abgehandelt werden. DieAusarbeitung einer neuen Geschäftsordnung erfordert einen erheblichen Abstimmungsbedarf, welcher derzeit nur schwer stattfinden kann. Gemeinderatssitzung vom 27. Mai 2026

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