Amtliches Mitteilungsblatt Nittendorf

5 ausgabe 03/2019 aMtliche bekanntMachungen amtliches Mitteilungsblatt Markt nittendorf Der Markt Nittendorf hat mit Beschluss des Marktrates vom 18.09.2018 auf Grund § 2 Abs. 1, §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bay- ern (GO) und Art. 81 der Bayerischen Bauord- nung (BayBO) den Bebauungsplan „Thumhau- sen Süd“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebau- ungsplan in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem eingefügten Plan zu ersehen. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffent- lichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden ander- weitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, während der allgemeinen Sprechzeiten im Bau- amt des Marktes Nittendorf, Zi. Nr. 20 einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendma- chung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwä- gung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrif- ten über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtli- che Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schrift- lich gegenüber dem Markt Nittendorf geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hinge- wiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Nittendorf, 13.02.2019 Helmut Sammüller 1. Bürgermeister ! Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Thumhausen Süd“, Gemarkung Eichhofen, Marktgemeinde Nittendorf, Landkreis Regensburg AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Saisonstart 2019 der Kompostplätze im Landkreis Regensburg am Samstag, den 02.03.2019, mit bekannten Öffnungszeiten Der Grüngutlagerplatz in Pollenried hat nach der Winterpause ab Samstag, den 02.03.2019, heuer wieder mit bekannten Öffnungszeiten geöff- net. Neben der Anlieferung von Grüngut, kann auch die- ses Jahr wieder hochwertiger, gesiebter Kompost zur Bodenverbesserung im Garten und holziges Abdeckmaterial erworben werden. Seit Juni 2014 trägt der Qualitätskompost des Land- kreises Regensburg durchgehend das RAL-Gütesie- gel der Gütegemeinschaft Kompost e.V.. Öffnungszeiten Grüngutlagerplatz Pollenried: Sommerzeit (MESZ): ! Di. 14.00 - 18.00 Uhr Fr. 15.00 – 18.00 Uhr Sa. 08.00 – 13.00 Uhr Winterzeit (MEZ): ! Di. 14.00 – 17.00 Uhr Fr. 15.00 – 17.00 Uhr Sa. 08.00 – 13.00 Uhr Nach telefonischer Absprache (0941/4009-363) kann auch ausnahmsweise – unter bestimmten Voraussetzungen – außerhalb der normalen Öff- nungszeiten Grüngut angeliefert oder Kompost geholt werden. ausgabe nicht erhalten? Eine zuverlässige und pünktliche Vertei- lung liegt uns sehr am Herzen. Zögern Sie deshalb bitte nicht, uns zu informie- ren, wenn Sie das Amtliche Mitteilungs- blatt nicht oder zu spät erhalten haben! Auf unserer Website http://www.nittendorf-aktuell.de finden Sie unter service > verteilung ein kurzes Formular, mit dem Sie uns Ihre Reklamation schnell und unkompliziert mitteilen können. i

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