Amtliches Mitteilungsblatt Nittendorf

aMtliche bekanntMachungen 4 ausgabe 03/2019 amtliches Mitteilungsblatt Markt nittendorf Mit Bescheid vom 22.01.2019 (Az. S 41-8. Änd. FNPl Nittendorf-Me) hat das Landratsamt Regensburg die 8. Änderung des Flächennut- zungsplanes „Thumhausen Süd“ für den Bereich der Flurnummern 21 (Teilfl.), 24 (Teilfl), 28/3 (Teilfl.), 175,176, 177, 177/2, 177/3, 177/4, 177/5, 177/6, 177/7, 177/8, 177/9, 177/10, 177/11, 177/12, 177/13, 178, 179, 181 (Teilfl.), 182 (Teilfl.), 183 (Teilfl.), 185 und 190 (Teilfl.), alle Gemarkung Eichhofen, Markt Nit- tendorf, genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 8. Änderung des Flä- chennutzungsplanes wirksam. Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Flä- chennutzungsplanes ist in den eingefügten Plä- nen zu ersehen. Jedermann kann die Änderung des Flächennut- zungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergeb- nisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- gung in der Änderung des Flächennutzungspla- nes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweiti- gen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, während der allgemeinen Sprechzeiten im Bau- amt des Marktes Nittendorf, Zi. Nr. 20 einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendma- chung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwä- gung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2 nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtli- che Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanän- derung schriftlich gegenüber dem Markt Nitten- dorf geltend gemacht worden sind; der Sachver- halt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nittendorf, 13.02.2019 Helmut Sammüller 1. Bürgermeister ! Bekanntmachung der Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nittendorf „Thumhausen Süd“, Gemarkung Eichhofen, Landkreis Regensburg AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung Bürgerversammlungen 2019 Ortsteil: Undorf Veranstaltungsort: Kultursaal Termin: Donnerstag, 14.03.2019, 19:30 Uhr Ortsteil: Nittendorf Veranstaltungsort: RathausSitzungssaal Termin: Donnerstag, 04.04.2019, 19:30 Uhr Folgende Tagesordnung ist jeweils vorgesehen: 1. Darstellung der finanziellen Lage des Marktes 2. Information über abgeschlossene, geplante und derzeit laufende Baumaßnahmen im Berichts- zeitraum 3. Anfragen und Diskussion Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingela- den. Nittendorf, 11.01.2019 Sammüller 1. Bürgermeister 30.01.2019 Albert Suppmann zuletzt wohnhaft in Nittendorf 20.02.2019 Barbara Schmidt zuletzt wohnhaft in Schönhofen 20.02.2019 Helmut Lenker zuletzt wohnhaft in Thumhausen Sterbefälle Standesamtliche Bekanntmachungen werden nur veröffentlicht, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung zur Veröffentli- chung vorliegt. Bestand mit Änderungsbereich Geplante Änderung

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