Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 09/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 7 Rückschnitt überhängender Sträucher und Hecken Sträucher, Hecken und andere Pflanzen an Wegen und Straßen sind ein erfreulicherAnblick. Häufig breiten sich diese jedoch über private Grundstücksgrenzen hinaus und stellen dadurch eine Sichtbehinderung und Verkehrsgefährdung dar. Vor allem Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer werden dadurch oft beeinträchtigt, außerdem verdecken überhängende Äste häufigVerkehrszeichen.Verkehrszeichen müssen so weit freigeschnitten werden, dass sie rechtzeitig erkannt werden können. Da die GemeindeWenzenbach für die ungehinderte Nutzbarkeit der Straßen, Wege und öffentlichen Flächen verantwortlich ist, möchten wir Sie auf diesem Weg darauf aufmerksammachen, dass wir nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz gezwungen sind, für den erforderlichen Pflanzenrückschnitt zu sorgen. Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz Art. 29 BayStrWG und § 32 StVO ist jeder Bewuchs, der an öffentlichen Verkehrsflächen angrenzt, regelmäßig bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Die Anpflanzungen an öffentlichen Wegen und Straßen müssen so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht in den Gehweg hineinragen bzw. über Geh- und Radwegen einMindestlichtraum von 2,50 Metern und über Fahrbahnen ein Mindestlichtraum von 4,50 Meter freigehalten wird. Zudem ist mit haftungsrechtlichen Folgen zu rechnen, falls es wegen dem überhängenden Bewuchs zu einem Verkehrsunfall oder einer sonstigen Schädigung von Personen / Gütern kommt. Diese Probleme / Rechtsfolgen können Sie vermeiden, in dem Sie überhängenden Bewuchs regelmäßig zurückschneiden und so Verkehrsgefährdungen beseitigen. Die Gemeinde bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, die Bepflanzungen an ihren Grundstücksgrenzen zu überprüfen und entsprechende Rückschnittarbeiten regelmäßig durchzuführen.Das anfallende Schnittgut können Sie in den Grüngutanlieferungsstellen in Grabenbach und Grünthal kostenlos anliefern. Die Regelung des Naturschutzgesetzes, das in der Zeit vom 01. März bis 30. September das Schneiden von Gehölzen verbietet, greift hier nicht. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses sind ganzjährig zulässig. Vielen Dank für IhrVerständnis. Durch Ihre Unterstützung leisten Sie einen wichtigen Beitrag hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Gemeinde Wenzenbach Die Gemeindeverwaltung Sitzungstermine für Oktober Dienstag, 08.10.2024 ab 18:00 Uhr n Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Dienstag, 15.10.2024 ab 19:00 Uhr n Sitzung des Gemeinderats 01.08.2024 BIS 31.08.2024 Fundsachen und -tiere Trittfrequenzsensor n Brille n Strickjacke n Kamera n Entsorgungstermine Restmüll Donnerstag 10.10. n Donnerstag 24.10. n Papiertonne Dienstag 22.10. n (P1 = Wenzenbach u. übrige Ortsteile) Mittwoch 23.10. n (P2 = Grünthal, Irlbach, Fußenberg) ÖffnungszeitenWertstoffhof Mai – Oktober November – April Dienstag 9:00 – 12:00 9:00 – 12:00 Uhr Freitag 14:00 – 18:00 14:00 – 17:00 Uhr Samstag 8:00 – 15:00 9:00 – 15:00 Uhr Öffnungszeiten Grabenbach + Grünthal 24h geöffnet
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