Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

AuS der gemeinde Ausgabe 07/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 18 Sträucher, Hecken und andere Pflanzen an Wegen und Straßen sind ein erfreulicher anblick. Häufig breiten sich diese jedoch über private Grundstücksgrenzen hinaus und stellen dadurch eine Sichtbehinderung und Verkehrsgefährdung dar. Vor allem Fußgänger, radfahrer und autofahrer werden dadurch oft beeinträchtigt, außerdem verdecken überhängende Äste häufig Verkehrszeichen. Verkehrszeichen müssen so weit freigeschnitten werden, dass sie rechtzeitig erkannt werden können. Da die Gemeinde Wenzenbach für die ungehinderte nutzbarkeit der Straßen, Wege und öffentlichen Flächen verantwortlich ist, möchten wir Sie auf diesem Weg darauf aufmerksam machen, dass wir nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz gezwungen sind, für den erforderlichen Pflanzenrückschnitt zu sorgen. nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz art. 29 BayStrWG und § 32 StVo ist jeder Bewuchs, der an öffentlichen Verkehrsflächen angrenzt, regelmäßig bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Die anpflanzungen an öffentlichen Wegen und Straßen müssen so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht in den Gehweg hineinragen bzw. über Geh- und radwegen ein mindestlichtraum von 2,50 metern und über Fahrbahnen ein mindestlichtraum von 4,50 meter freigehalten wird. Zudem ist mit haftungsrechtlichen Folgen zu rechnen, falls es wegen dem überhängenden Bewuchs zu einem Verkehrsunfall oder einer sonstigen Schädigung von Personen / Gütern kommt. Diese Probleme / rechtsfolgen können Sie vermeiden, in dem Sie überhängenden Bewuchs regelmäßig zurückschneiden und so Verkehrsgefährdungen beseitigen. Die Gemeinde bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, die Bepflanzungen an ihren Grundstücksgrenzen zu überprüfen und entsprechende rückschnittarbeiten regelmäßig durchzuführen. Das anfallende Schnittgut können Sie in den Grüngutanlieferungsstellen in Grabenbach und Grünthal kostenlos anliefern. Die regelung des naturschutzgesetzes, das in der Zeit vom 01. märz bis 30. September das Schneiden von Gehölzen verbietet, greift hier nicht. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses sind ganzjährig zulässig. Vielen Dank für ihr Verständnis. Durch ihre Unterstützung leisten Sie einen wichtigen Beitrag hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Gemeinde Wenzenbach Die Gemeindeverwaltung Foto: HUF GUDrUn Rückschnitt überhängender Sträucher und Hecken Ende Juni fand im Schloss Schönberg auf der Freilichtbühne das kindertheaterstück „Die Geschichte vom kater mikesch“ statt. Das Stück wurde vom Ensemble „kunst für kids“ unter der Leitung und regie von Susanne Senke inszeniert. auf wunderbare und lustige art wurden den kindern die themen Freundschaft, Schuld und Wiedergutmachung nahegebracht. auch wenn das Wetter erstmal nicht auf unserer Seite war, hatte sich der regen pünktlich zum Beginn des theaterstücks verzogen und alle konnten eintauchen in die Welt von kater mikesch und seinen Freunden. FotoS: iSaBELLa BacH Kindertheater am Schloss

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=