Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Aus der gemeinde Ausgabe 03/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 16 Das Kinderhaus „Storchennest“ verwandelte sich vom 08. bis13. Februar in ein wahres Märchenland, als die kleinen und großen narren sich dort versammelten, um das diesjährige Faschingstreiben zu feiern. Unter dem Motto „Willkommen im Märchenland“ tauchten die Kinder in die Welt der Prinzessinnen, Hexen, ritter, Drachen, zauberer und Feen ein. Die liebevoll gestalteten Kostüme versprühten eine märchenhafte atmosphäre im gesamten Kinderhaus. Bereits in den Wochen zuvor erkundeten die kleinen entdecker die Märchenwelt und lernten dabei auch einiges über das element Feuer, indem sie experimente wie den Feuervulkan durchführten oder eindrucksvolle Feuerflammen bastelten. Mit kreativen, märchenhaften Bastelaktivitäten wurde die Vorfreude auf das Fest weiter gesteigert. Höhepunkt war der Faschingsdienstag mit einer fesselnden theatervorstellung für alle Gruppen. Der Märchenerzähler oliver Machander entführte die Kinder mit interaktiven Märchen wie „nanu & Schneeflöckchen“ und „Der kleine Indianerjunge und der große Bär“ in eine magische Welt. am nachmittag nahm das Kinderhaus „Storchennest“ am traditionellen Faschingsumzug in Wenzenbach teil, bei dem die Vorschulkinder begeistert mitmachten. Foto: BIanKa rUScH Faschingstreiben im Kinderhaus Storchennest Willkommen im Märchenland – närrische Tage voller märchenhafter Dinge Ihre Straßenverkehrsbehörde informiert… Änderungen der Straßenbeschilderung im Bereich der Gemeinde Wenzenbach im Monat März 2024: einrichtung Sammelstelle auf dem gemeindlichen teil n der Hauptstraße zwischen Hausnummer 22 und 24 für die entsorgungstermine Änderung/Korrektur der Beschilderung der Vorfahrts- n regelung in der Pestalozzistraße; die bestehende Vorfahrtsregelung wurde hierbei nicht geändert Für die europawahl am 09. Juni 2024 werden freiwillige Mitglieder für die Urnenwahl- und Briefwahlvorstände benötigt. nehmen auch Sie aktiv am demokratischen Prozess teil und melden sich bei der Gemeinde Wenzenbach als Wahlhelfer/in! Voraussetzung um die Funktion als Wahlhelfer/in auszuüben ist, dass man wahlberechtigt ist. Hierfür müssen Sie folgende Kriterien erfüllen: Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, n Sie haben einen Wohnsitz im Gemeindegebiet Wenzen- n bach, Sie sind Deutsche(r) im Sinne des artikels 116 abs. 1 n Grundgesetz oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union (Unionsbürger/in). alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche tätigkeit eine ihrer Funktion entsprechende aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 € bzw. 80,00 €. Wir freuen uns auf Ihre Meldung. Gerne können Sie hierfür auch den Meldebogen auf unserer Homepage nutzen und uns diesen postalisch oder per e-Mail zusenden. Bei rückfragen erreichen Sie uns telefonisch (09407 309123 / 124) oder unter wahlen@wenzenbach.de. Die Gemeindeverwaltung Europawahl 2024: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

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