Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

AuS der geMeinde Ausgabe 07/2026 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 21 Gemäß den Vorgaben von § 45 der trinkwasserverordnung ist der Wasserzweckverband verpflichtet, seine Verbraucher und Anschlussnehmer regelmäßig über die Beschaffenheit des abgegebenen trinkwassers zu informieren. unser trinkwasser erfüllt selbstverständlich die Anforderungen der aktuell gültigen trinkwasserverordnung und wird regelmäßig durch zugelassene labore kontrolliert. Gerne machen wir unseren Verbrauchern und Anschlussnehmern auf Verlangen die einzelergebnisse der trinkwasseruntersuchungen in der Geschäftsstelle, Kürner Str. 60, 93173 Wenzenbach, zugänglich. Angaben über Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§ 45 Abs. 3 Nr. 1 TrinkwV) unser trinkwasser kommt zu 100 % aus den beiden tiefbrunnen lettental beim Wasserwerk. unser Grundwasser hat bereits trinkwasserqualität und ist frei von Keimen und Bakterien. das geförderte rohwasser wird in mehreren Schritten aufbereitet. im Wasserwerk läuft es vorsorglich durch eine uV-Anlage und anschließend durch eine enteisenungs- und entmanganungsanlage. eine Nachchlorung oder eine Aktivkohleaufbereitung sind nicht erforderlich. Weitere Informationen gemäß § 45 Abs. 4 der TrinkwV zu Nr. 1: der Kubikmeterpreis des gelieferten trinkwassers n ist aus der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung zu entnehmen. der Preis in euro pro liter ergibt sich durch das dividieren des Preises in euro pro Kubikmeter durch eintausend. der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen umsatzsteuer von derzeit 7%. zu Nr. 2: die verbrauchte Wassermenge (in Kubikmeter) für n den Abrechnungszeitraum ist der Seite 2 der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung zu entnehmen. zu Nr. 3: ein 2-Personen-haushalt verbraucht durchschnitt- n lich jährlich 90 Kubikmeter, ein 3 Personen-haushalt 135 Kubikmeter, ein 4-Personen-haushalt 180 Kubikmeter und ein 5 Personen-haushalt 225 Kubikmeter Wasser. zu Nr. 4: regelmäßige internetbasierte informationen nach n § 46 trinkwV sind auf unserer homepage unter www.zvwwenzenbach.de zu finden. zu Nr. 5: der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in n der trinkwasserleitungen oder teilstücke davon aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat diese leitungen oder teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten regeln der technik zu entfernen oder stillzulegen. Bitte informieren auch Sie sich hierzu über die leitungsmaterialien in ihrer Kundenanlage. Beschaffenheit des Trinkwassers gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 TrinkwV Auszug aus den chemischen, mikrobiologischen und indikatorParametern (einheiten wie angegeben, n.n. = nicht nachweisbar, Stand 01.01.2026). die Wasserhärte liegt bei 15,6° dh und damit in dem vomWaschmittelgesetz festgelegten härtebereich „hart“. Information zur Trinkwasserqualität gemäß § 45 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

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