Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 01/2025 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 7 Entsorgungstermine Restmüll Donnerstag 13.02. n Donnerstag 27.02. n Papiertonne Donnerstag 21.02. n (P1 = Wenzenbach u. übrige Ortsteile) Freitag 25.02. n (P2 = Grünthal, Irlbach, Fußenberg) ÖffnungszeitenWertstoffhof Mai – Oktober November – April Dienstag 9:00 – 12:00 9:00 – 12:00 Uhr Freitag 14:00 – 18:00 14:00 – 17:00 Uhr Samstag 8:00 – 15:00 9:00 – 15:00 Uhr Öffnungszeiten Grabenbach + Grünthal 24h geöffnet Umweltmobil Samstag, 08.02.2025 08:00 – 12:00 Uhr Fa. Meindl, Baierner Höhe 2, 93138 Lappersdorf (Direktanlieferung) Samstag, 15.02.2025 09:00 – 13:00 UhrWertstoffhof Zeitlarn Bitte Anfahrt zum Einsatzort freihalten! Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenem Anlass möchtenwir darauf hinweisen, dass beimParken die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten sind. Falsch abgestellte Fahrzeuge können in einer Straße für ein Nadelöhr sorgen, versperren die Sicht und können soWinterdienst, Feuerwehr, Rettungsdienst oder Entsorgungsfahrzeuge behindern. Schlimmstenfalls ist imNotfall die Anfahrt zum Einsatzort für Feuerwehr, Rettungsdienste und Helfer durch parkende Autos unmöglich! Natürlich gibt es viele Straßenverkehrsteilnehmer, die sich beimParken an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten, wir appellieren aber aus kürzlich gegebenen Anlass in diesem Amtsblatt um ein möglichst hohes Maß an Sorgsamkeit der Verkehrsteilnehmer beim Abstellen Ihrer Fahrzeuge. In diesem Zusammenhang bitten wir darum: Halten Sie bitte gekennzeichnete Freiflächen und n Fahrwege für die Einsatzfahrzeuge immer frei Blockieren Sie bitte keine mit dem Zusatzschild n „Feuerwehrzufahrt“ gekennzeichneten Zufahrtswege und halten Sie entsprechend gekennzeichnete Stellflächen und Rettungswege frei Parken Sie bitte nicht ohne den vorgeschriebe- n nen Abstand an Kreuzungen und Einmündungen Parken Sie bitte Ihr Fahrzeug so, dass die vorge- n schriebene Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 Meter eingehalten wird und Einsatzfahrzeuge, Winterdienst oder Entsorgungsfahrzeuge freie Durchfahrt haben Halten Sie bitte Hydranten auf den Straßen und n Gehwegen frei die übrigen Vorschriften der Straßenverkehrsord- n nung (StVO) sind beim Halten und Parken ebenfalls zu berücksichtigen und einzuhalten Vielen Dank. Ihr Ordnungsamt illegale Entsorgung des Hausmülls in öffentliche Abfallbehälter Die Gemeinde Wenzenbach hat festgestellt, dass gehäuft der anfallende Haushaltsmüll in öffentlichen Abfallbehältern entsorgt wird. Öffentlich aufgestellte Müllbehälter dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls. Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen. ZumHausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll. Die Entsorgung von Hausmüll in einem öffentlichen Abfallbehälter ist verboten und kannmit einemBußgeld geahndet werden. Es wird daher darumgebeten, die öffentlichen Mülleimer ausschließlich für den unterwegs anfallenden Müll zu verwenden. Wir bitten umVerständnis und Einhaltung der Regelungen zur Müllentsorgung. Mit freundlichen Grüßen Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung FOTO: GEMEINDE WENZENBACH, FR. PESTNER 01.12.2024 BiS 31.12.2024 fundsachen und -tiere Waveboard n FOTO: HERR WALLRATH, FREIWILLIGE FEUERWEHR WENZENBACH

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