Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

AuS der geMeinde Ausgabe 10/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 7 „Die gehören da nicht hin!“ „Wir hätten die Atomkraftwerke nie abschalten dürfen!“ „Nicht in unsere schöne Landschaft!“ all diese Hinweise und aufforderungen gingen in letzter Zeit zuhauf in der Gemeindeverwaltung und bei Gemeinderatsmitgliedern ein. Nicht selten mit Vorwürfen garniert, wieso die Gemeinde über die geplanten Windkraftanlagen auf der „Hohen Linie“ nicht transparent informiert und wieso denn nun der Wenzenbacher Gemeinderat die Heimat „verraten“ würde. Deshalb soll in diesem artikel Stellung bezogen und einmal darüber aufgeklärt werden, was aktuell in der region geplant wird. In welchem gesetzlichen Rahmen bewegen wir uns? Durch entsprechende Gesetzgebungen ist es erforderlich, dass Bayern bis spätestens ende 2027 1,1 Prozent seiner Fläche für Windenergie zur Verfügung stellt. Bis ende 2032 muss dieser anteil auf 1,8 Prozent anwachsen. Seit letztem Jahr sind Windenergieanlagen auch in Landschaftsschutzgebieten zulässig. im Falle des Nichterreichens des 1,1%-Schwellenwerts entfällt nach 2027 die rechtsgrundlage für einschränkende Landesregelungen (10H-abstand etc.). in diesem Falle müsste dann von einer „generellen“ Privilegierung der Windenergie im außenbereich ausgegangen werden. im Gegenzug kann aber beim erreichen des Flächenziels von einer „entprivilegierung der Windenergie“ ausgegangen werden. Windenergieprojekte könnten also außerhalb eines definiteren Windenergiegebiets deutlich schwerer umgesetzt werden. Folgerichtig wurden die regionalen Planungsverbände deshalb über ein Landesentwicklungsprogramm zur ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie verpflichtet. Was macht der Regionale Planungsverband gerade und weshalb verfährt er so? Der regionale Planungsverband für die region 11 (5.202 km² und über 700.000 einwohner aus Cham, Neumarkt, Kelheim und regensburg) hat es sich in Folge der geschilderten rechtlichen Vorgaben zur aufgabe gemacht, ein regionales Steuerungskonzept für die Windenergie nach regionsweit einheitlichen und fachrechtlichen Kriterien zu erarbeiten. Dies ist deshalb erforderlich, weil in regionen ohne entsprechende Konzepte Windenergieanlagen künftig in vielerlei räumen grundsätzlich zulässig sind, in denen bisher die 10H-abstandsregelung (10mal die Höhe eines Windrads als Mindestabstand) entsprechende errichtungen verhindert hat. Mit demWindenergie-Steuerungskonzept soll eine „Verspargelung“ der Landschaft verhindert und wie eben schon erörtert eine „entprivilegierung“ von einzelbauvorhaben erwirkt werden. einige Bürgerinnen und Bürger forderten nun in letzter Zeit von der Gemeinde Wenzenbach einfach den regionalplan bzw. seine Fortschreibung abzulehnen. Damit hätte man vermutlich vorerst auch applaus geerntet und sich viel arbeit sowie Ärger ersparen können, aber letztlich wäre dieses populistische Vorgehen nicht erfolgsversprechend! Vielmehr ist es so, dass eine plumpe ablehnung des regionalplans geradezu töricht wäre, weil das – wie eben skizziert - einem „Wildwuchs“ tür und tor öffnen würde. Was bisher geschah? in den letzten zwei Jahren entstanden im auftrag des Planungsverbands eine Potenzialflächenanalyse, eine strategische Umweltprüfung sowie die nun vorgelegten Fortschreibungsunterlagen zum regionalplan. Soweit es sich beurteilen lässt, wurde hierbei sehr gründlich und in intensiver abstimmung mit Fachstellen (bspw. Natur-und artenschutz oder Denkmalschutz) gearbeitet. Die vorliegenden Unterlagen sind dabei noch nicht als finale Festlegung zu bewerten, sondern eben als Diskussionsgrundlage für den Beteiligungsprozess. Dieser wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt! Da bis dato speziell der Landkreis regensburg sehr viele mögliche Windvorrangflächen aufweist (nahezu 5 Prozent, während die anderen Landkreise lediglich über 2 Prozent liegen), ist gut vorstellbar, dass hier noch eine spürbare reduzierung erfolgt. Ferner bleibt abzuwarten, welche Positionen der Denkmalschutz bzgl. der Walhalla als landesprägendes Denkmal von nationaler Bedeutung einnehmen wird. auch der Weltkulturerbestatus der UNeSCo wird zu prüfen sein. Hierzu sind bisher kaum informationen durchgesickert und es bleibt weiterhin recht ungewiss, in welchem Umfang denkmalschützerische Belange Windkraftanlagen bei tegernheim oder Donaustauf und damit vielleicht auch Wenzenbach unmöglich machen. Um hier verlässliche aussagen zu erhalten, braucht es realistische Visualisierungen, die bewertbar machen, inwiefern die geplanten Windkraftanlagen spürbare optische Beeinträchtigungen für die Walhalla etc. haben. Ferner wäre hilfreich, wenn der Denkmalschutz bereits heute klare entscheidungskriterien für den vorliegenden Fall offenlegen könnte. in diesem Zusammenhang stehen Lokalpolitiker verschiedener Couleur bereits in Kontakt mit Landes- und Bundespolitik. Wie habe ich den vorgelegten Regionalplan zu verstehen und wie erkenne ich, wo Windkraftanlagen vorgesehen sind? Die entwürfe des Planungsverbands zur teilfortschreibung des regionalplans sind isoliert von der möglichen entwicklung eines Windparks im Fürstlichen Forst zu begreifen. Die Planungen des Fürstenhauses bzw. der Projektierer kennen wir lediglich in Grundzügen und die Gemeinde verfügt über keine genauen Unterlagen, die ersichtlich machen, wo genau anlagen aufgestellt werden könnten. Der regionalplan definiert lediglich optionale Flächen, die in weiten teilen aktuell noch nicht konkret von Grundstückseigentümern oder Projektieren überplant werden. Dies könnte aber in den nächsten Jahren und Jahrzehnten genau in diesen eingegrenzten Bereichen vermehrt erfolgen. » Regionalplanung Regensburg – Windvorrangflächen

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