Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Ausgabe 01/2023 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach AuS dem lAndkreiS 50 regensburg (rl). Viele Fragen zum neuen Wohngeld Plus gingen in den vergangenen tagen und Wochen bei der Wohngeldbehörde des landratsamtes ein. „Seit einigen tagen kommen die anrufe und e-Mails nochmals gehäuft“, sagt die zuständige abteilungsleiterin teresa Breininger. die Wohngeld-reform trat mit Beginn des Jahres 2023 in Kraft – und wird die Sozialabteilung vor eine große Herausforderung stellen, denn man geht auch für den landkreis regensburg in etwa von einer Verdreifachung der anspruchsberechtigten aus; aktuell bekommen rund 700 Haushalte im landkreis Wohngeld. etwa zwei Millionen Haushalte haben seit 1. Januar 2023 bundesweit anspruch auf das neue Wohngeld Plus. insbesondere Haushalte mit geringem einkommen, die bisher keinen anspruch auf Bezuschussung ihrer Wohnkosten hatten, sollen angesichts stetig steigender Wohn- und energiekosten durch die Wohngeldreform entlastet werden. erstmals enthält das Wohngeld auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente. dies geschieht in Form eines Pauschalzuschlags, der in der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. Antragsunterlagen auf der Homepage zu finden die antragsunterlagen sowie weiterführende links sind auf der Homepage des landratsamts regensburg unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/soziales/ wohngeld/ zu finden. Wer schon Wohngeld bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen Wer bereits bisher Wohngeld bezieht, muss jetzt keinen neuen antrag stellen, denn für diese Haushalte wird das neue Wohngeld Plus automatisch neu berechnet. eine persönliche Vorsprache ist deshalb nicht notwendig. Ändert sich die Höhe des bewilligten Wohngeldes, wird ein neuer Wohngeldbescheid erlassen und dem betreffenden Haushalt zugesandt. Haushalte mit Wohnsitz im landkreis regensburg, die seit 1. Januar 2023 zum erweiterten Kreis der anspruchsberechtigten gehören, können ab sofort das neue Wohngeld Plus beim landratsamt beantragen. der antrag kann per e-Mail (wohngeld@landratsamt-regensburg.de ), per Post (landratsamt regenburg, Wohngeld, altmühlstraße 3, 93059 regensburg) oder über das Bayernportal (https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/978091781416) eingereicht werden. Terminvereinbarung notwendig Wer den antrag persönlich im landratsamt stellen will, muss hierzu einen termin innerhalb der Öffnungszeiten (Mo: 8 – 12 Uhr, 13 – 15.30 Uhr, di: 8 – 12 Uhr, 13 – 15.30 Uhr, Mi: 8 – 12 Uhr, do: 8 – 12 Uhr, 13 – 17.30 Uhr, Fr: 8 – 12 Uhr) vereinbaren; und zwar telefonisch über den jeweiligen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin: (nachname-) Buchstabe a-F: Frau zankl 0941-4009- 578 oder Herr Sichting 0941 4009 -261 Buchstabe G-P: Frau auer 0941 -4009 – 602 Buchstabe Q-z: Herr toy 0941 -4009 – 579 Längere Bearbeitungszeiten sind nicht auszuschließen Besonders in der anfangszeit wird von einem hohen antragsaufkommen ausgegangen. es muss daher mit längeren Wartezeiten für die Bearbeitung der neuanträge gerechnet werden. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldbehörde setzen aber alles daran, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. das Wohngeld als vorgelagerte soziale Sicherungsleistung ist ein staatlicher zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter, „Mietzuschuss“) oder zur Belastung (für selbstnutzende eigentümerinnen und eigentümer, „lastenzuschuss“). es wird nur an Personen geleistet, die keine transferleistungen (wie etwa Grundsicherung für arbeitssuchende, Sozialhilfe, Grundsicherung im alter und bei erwerbsminderung) beziehen, da bei transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. die Höhe des Wohngelds hängt ab von der anzahl der Haushaltsmitglieder, von der Höhe des einkommens dieser Haushaltsmitglieder und von der Höhe der Wohnkosten. Wohngeldreform: Mehr Antragsberechtigte – höheres Leistungsniveau regensburg (rl). Sport- und Schützenvereine aufgepasst: die anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2023 („Übungsleiterzuschüsse“) müssen bis spätestens 01. März 2023 beim landratsamt regensburg eingegangen sein. Verspätet abgegebene anträge können aufgrund der gesetzlichen ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. zu richten ist der antrag an das landratsamt regensburg, Sachgebiet S 12, altmühlstraße 3, 93059 regensburg. Beizufügen sind die gültigen Übungsleiterlizenzen im Original. Bei Übungsleiterlizenzen ohne Prägung, bei ausdrucken der Übungsleiterlizenzen, die lediglich digital zur Verfügung stehen, oder bei lizenzaufteilung ist die zusätzliche abgabe des Formulars „erklärung zur einreichung von lizenzen“ zwingend erforderlich. Für die landkreisförderung muss kein gesonderter antrag gestellt werden. Grundlagen dieser Förderung bilden die Mitgliedermeldungen der jeweiligen Verbände und die bei der staatlichen Förderung berücksichtigten Übungsleiterlizenzen. die Formulare und weitere informationen sind auf der landkreis-Homepage abrufbar unter www.landkreis-regensburg.de, Bürgerservice – Kommunales – Kommunalaufsicht, abgaben, zuschüsse – Vereinspauschale des Freistaates Bayern (Übungsleiterzuschüsse) gewähren. Bei Fragen steht Frau Kronawitter, telefon: 0941 4009-173, e-Mail: kommunalaufsicht@landratsamt-regensburg.de gerne zur Verfügung. Bei persönlicher abgabe der Unterlagen ist eine terminvereinbarung erforderlich. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird um angabe einer eMail-adresse in den antragsunterlagen gebeten. Förderung: Sport- und Schützenvereine können jetzt ihre Anträge stellen

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