Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

AuS der gemeinde Ausgabe 01/2023 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 20 Bisher haben Bauherren und Planer Bauanträge bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht. nach der entscheidung über das gemeindliche einvernehmen leitete die Gemeinde die anträge an das Bauamt im landratsamt regensburg weiter. im landkreis regensburg ändert sich dieser Verfahrensweg ab dem 1. Januar 2023: dann erfolgt die antragseinreichung sämtlicher anträge, für deren entscheidung die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, in digitaler oder Papierform direkt beim landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde. (Hintergrund: die Bauaufsichtsbehörden sind die vom Freistaat Bayern geschaffenen Schnittstellen für die digitalen Bauanträge.) Künftig reichen also Bauherren und Planer ihre anträge bevorzugt digital über das BayernPortal ein. links hierzu finden Sie ab dem 1.1.2023 auf der Homepage des landkreises. Für eine analoge antragstellung können Bauherren ihre Bauanträge in einem verschlossenen Kuvert persönlich an der infotheke des landratsamts regensburg abgeben, in den Briefkasten vor dem Haupteingang in der altmühlstr. 3 werfen oder per Post (empfehlung: per einschreiben) an das landratsamt senden*. die betreffende Gemeinde wird anschließend vom landratsamt beteiligt. an den regelungen des Bauplanungsrechts und Kompetenzen der Gemeinden sowie an dem zeitraum, der den Gemeinden für die entscheidung über das einvernehmen zur Verfügung steht, ändert das neue Verfahren nichts. es ändert sich nur das Verfahren an sich. diese Änderung hat für die Bauherren den Vorteil, dass die Fachstellen und die jeweiligen Gemeinden zeitgleich beteiligt werden. ein antrag kann also von mehreren Stellen parallel bearbeitet werden. da das Bauantragsverfahren bei der Bauaufsichtsbehörde und in der jeweiligen Gemeinde künftig parallel abläuft, fordern im Falle von fehlenden Unterlagen sowohl das landratsamt als auch die jeweilige Gemeinde die Bauherren daher jeweils getrennt und unabhängig voneinander zur nachlieferung von Unterlagen auf. Um den aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, werden alle Bauherren gebeten, einen vollständigen Bauantrag einzureichen. zum 1. Januar 2023 finden Sie informationen zum vollständigen Bauantrag auf der Homepage des landkreises. ausnahme: nur bei den Verfahren Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung/abweichung von gemeindlichen Bebauungsplänen beziehungsweise Satzungen bleibt der Ort der für die abgabe gleich, nämlich die zuständige Gemeinde. * 1/ Persönliche abgabe des Bauantrags im landratsamt (infotheke), altmühlstraße 3, 93059 regensburg Öffnungszeiten: Mo: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 15.30 Uhr di: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 15.30 Uhr Mi: 8 bis 12 Uhr do: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 17.30 Uhr Fr: 8 bis 12 Uhr 2/ (außerhalb der Öffnungszeiten) einwurf in Briefkasten vor dem Haupteingang des landratsamtes 3/ per Post (empfehlung: per einschreiben) landratsamt regensburg Bauabteilung altmühlstraße 3, 93059 regensburg Digitaler Bauantrag ab 01.01.2023 Tag der offenen Tür in der Kita St. Maria am Samstag, 28.01. findet in der Kita St. Maria von 15.00 - 17.00 Uhr ein tag der offenen tür statt. an diesem nachmittag besteht die Möglichkeit der anmeldung, sowie die verschiedenen Gruppen und das Personal kennen zu lernen. die Kinder erwartet eine Bewegungsbaustelle in unserer turnhalle. außerdem hält jede Gruppe ein kleines angebot für die kleinen Besucher bereit. Unser elternbeirat lädt im essraum zu einer kleinen Pause bei Kaffee und Kuchen ein. das Kita-team freut sich auf ihr Kommen! Bild: BlacKMind Media

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