Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Ausgabe 11/2022 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Aus dem lAndkreis 46 im Rahmen der Reform des Betreuungsrechts, die zum 01.01.2023 in Kraft tritt, gibt es zahlreiche Neuerungen. darunter unter anderem: stärkere Orientierung am Wunsch und Willen der betreuten n Personen: Wer eine Betreuung führt, hat die Pflicht, Menschen bei selbstbestimmten entscheidungen zu unterstützen. der eigene Wunsch und Wille soll im Mittelpunkt stehen. eingrenzung der Betreuung: Künftig soll vor einer Betreu- n ung festgestellt werden, in welchen Bereichen der oder die Betreute unterstützung braucht. Keine „Wohl-schranke“ mehr: entscheidungen für Men- n schen, die ihre Wünsche auf Grund einer erkrankung oder Behinderung nicht (mehr) selbst ausdrücken können, müssen sich an ihrem mutmaßlichen Willen ausrichten. Nicht mehr danach, was von außen betrachtet „zu ihrem Wohle“ wäre. Mehr Mitsprache und Kontakt: Menschen mit Betreuung n werden stärker als bisher in die Prozesse der Betreuung einbezogen. Beide seiten sollen sich vor einer Betreuung kennenlernen. Mehr als bisher sollen die Wünsche der Betreuten berücksichtigt werden. Betreuer und Betreuerinnen sollen auch regelmäßigen persönlichen Kontakt halten und jährlich einen Bericht verfassen, der auch mit den Betreuten besprochen werden soll. auch für die ehrenamtliche Führung von rechtlichen Betreuungen gibt es Änderungen. im neuen Betreuungsorganisationsgesetz werden bestimmte Zugangsvoraussetzungen festgelegt: Was brauche ich um ehrenamtlich Betreuungen zu führen? 1. Vorlage von folgenden dokumenten bei der Betreuungs- n stelle im landratsamt:Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ gemäß § 30 abs. 5 BZRG (Beantragung bei der örtlichen Meldebehörde oder online unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/); Kosten: 13,00 €, aber Befreiung für ehrenamt möglichauskunft aus dem schuldnerverzeichnis gemäß § 882b ZPO (Beantragung online unter https://www.vollstreckungsportal.de/ zponf/allg/willkommen.jsf); Kosten: 4,50 €. Beide dokumente dürfen bei Vorlage jeweils nicht älter als drei Monate sein. Nicht vorzulegen, wenn die Betreuerbestellung zunächst vorläufig erfolgt. Werden sie im anschluss endgültig als Betreuer bestellt, sind die oben angeführten Nachweise jedoch nachträglich zu erbringen. 2. den abschluss einer Vereinbarung mit einem Betreuungs- n verein über Begleitung und unterstützung gemäß § 22 BtOG. Für Familienangehörige oder jemanden mit persönlicher Bindung zum Betroffenen ist diese freiwillig. Für sogenannte „Fremdbetreuer“ – also jemanden ohne persönlicher Bindung zur Betreuten Person – verpflichtend, sofern kein besonderer ausnahmefall vorliegt. Bei Fragen können sie sich gerne telefonisch unter 0941/4009711 bei uns melden. Betreuungsstelle des Landratsamtes informiert der energiewende vorantreiben. unterstützer dienen als Multiplikatoren rund um die Themen energiewende, bieten regelmäßig aktionen und Veranstaltungen an und bringen durch eigene ideen die gemeinsame sache voran. hier die laudatio von Regierungspräsident Walter Jonas zum landkreis Regensburg: „das engagement im Bereich Klimaschutz startete schon vor zehn Jahren mit der erstellung eines energieentwicklungsplans und der einstellung eines Klimaschutzmanagers. dem folgte eine lange liste erfolgreich umgesetzter Klimaschutzprojekte. angefangen von der konsequenten umsetzung von PV-dachanlagen auf landkreiseigenen liegenschaften, der alljährlich stattfindenden Klimaschutzwoche und dem kostenlosen Klimasparbuch. auch der landkreis Regensburg bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern als informationstools ein solarpotentialkataster und den energie-Monitor. im Bereich Verkehrswende gibt es das e-carsharing-angebot des landkreises, durch das in Kooperation mit den jeweiligen Kommunen verteilt über den landkreis inzwischen 14 e-autos ausgeliehen werden können sowie ein Radverkehrskonzept, mit dem der lückenschluss auf den alltagswegen zwischen den Kommunen hergestellt werden soll. der landkreis lässt derzeit für seine 41 Kommunen einen neuen energienutzungsplan ausarbeiten, wodurch die Kommunen auf ihremWeg hin zur Klimaneutralität unterstützt werden sollen. der landkreis Regensburg gehörte vor über zehn Jahren zu den Gründungsmitgliedern der energieagentur Regensburg e. V. und unterstützt diese weiterhin. Zudem ist der landkreis Regensburg der erste landkreis unseres Regierungsbezirks, der am european energy award, einem strengen Zertifizierungsverfahren, teilgenommen hat.“

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