Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

AuS der gemeinde Ausgabe 07/2022 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 13 die gemeinde Wenzenbach weist im Zusammenhang mit der bestehenden Verordnung über die reinhaltung und reinigung der öffentlichen Straßen (reinigungs- und Sicherungsverordnung) darauf hin, dass für die öffentlichen Straßen der gemeinde Wenzenbach eine reinhaltungs-, reinigungs- und Sicherungspflicht besteht. Öffentliche Straßen in diesem Sinn sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit ihren Bestandteilen (Fahrbahnen, trenn-, Seiten- , rand – und Sicherheitsstreifen sowie geh- und radwege). Zur aufrechterhaltung der öffentlichen reinlichkeit haben die eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von grundstücken, die innerhalb der geschlossenen ortslage an die öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), die reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. grundstücke werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischenliegende grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden darf. Wir bitten dies zu beachten und hoffen auf ihr Verständnis. Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflicht der öffentlichen Straßen der Gemeinde Wenzenbach

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=