Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

AuS der gemeiNde Ausgabe 06/2022 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 7 Verkehrssituation Kapellenweg: Parken auf demMehrzweckstreifen erlaubt der vorhandene Streifen im Kapellenweg stellt aufgrund der fehlenden Gehwegkante keinen Gehweg, sondern einen Schutzstreifen (auch Mehrzweckstreifen genannt) dar. anlässlich der Breite der Fahrbahn muss dieser bei Gegenverkehr gegebenenfalls befahren werden. der Schutzstreifen dient dazu, die Fußgänger zu führen. er darf jedoch auch zum Parken genutzt werden. Sobald auf dem Streifen geparkt wird, ist allerdings darauf zu achten, die gesetzliche restfahrbahnbreite zu gewährleisten und eine restbreite für Fußgänger und auch rollstuhlfahrer (mindestens 1,00 m) frei zu halten, um diese nicht zu gefährden. Wir bitten außerdem die allgemein geltenden Verkehrsregeln im Kapellenweg zu beachten, vor allem die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und die rechts-vor-links-regelung. die Verkehrsteilnehmer sollen ihre Fahrweise bitte den vorhandenen Gegebenheiten anpassen. Wir appellieren hier an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer. ihr Straßenverkehrsamt der Gemeinde Wenzenbach Ihre Straßenverkehrsbehörde informiert… Änderungen der Straßenbeschilderung im Bereich der Gemeinde Wenzenbach in den Monaten Januar bis Juni 2022 Parkplatz „Bahnhofstraße“ Baumaßnahme Ärztehaus n absolutes Haltverbot Verkürzung eingeschränktes Haltverbot „Probstberg“ n gegenüber Gasthaus Waldeslust Straßennamensschild „Oberes Steinert“ n Versetzung Sackgassenschild „am Wolfhang“ n absolutes Haltverbot „Waldheimweg“ n „Kapellenweg“ entfernung Parkplätze und einge- n schränktes Haltverbot „Kapellenweg“ Grenzmarkierung Haltverbot n Änderung der Beschilderung Parkplatz „Bahnhof- n straße“ auf Montag bis Freitag 07 -18 Uhr absolutes Haltverbot „angerstraße“ n Sackgassenschild „Jägerweg“ n

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