Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Amtliche bekAnntmAchungen Ausgabe 03/2022 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 8 Der Gemeinderat der GemeindeWenzenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.03.2022 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Sozialeinrichtungen Kinder und Senioren Irlbach“ beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt sich wie folgt ab: im Norden durch die Teilflächen der Grundstü- n cke mit den Flurnummern 956 und 979, Gemarkung Grünthal II im Süden durch die Grundstücke mit den Flur- n nummern 970/2, 979/4, 979/5, 991 (Teilfläche) sowie 1256/3 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Grünthal II im Osten durch die Grundstücke mit den Flur- n nummern 970/3 (Teilfläche), 990/4 sowie 990/10, jeweils Gemarkung Grünthal II imWesten durch die Teilflächen der Grundstü- n cke mit den Flurnummern 956, 987 sowie 1256/3, jeweils Gemarkung Grünthal II Der Geltungsbereich ergibt sich aus demVorentwurf vom 22.03.2022, der Bestandteil der Bekanntmachung ist und umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 956 (Teilfläche), 970/3 (Teilfläche), 979 (Teilfläche), 979/4 (Teilfläche), 990, 991 (Teilfläche), 1003/2 sowie 1256/3, jeweils Gemarkung Grünthal II. Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde die EBB Ingenieurgesellschaft mbH, Michael-BurgauStr. 22a, 93049 Regensburg beauftragt. Ziel und Zweck der Planung Das Projektziel ist die Errichtung einer Kindertagesstätte und einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren mit zugehöriger Parkplatzanlage. Parallel dazu erfolgt die 14. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes „SO Sozialeinrichtungen Kinder und Senioren Irlbach“. Beteiligung der Öffentlichkeit Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen, Zwecken und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig unterrichten kann, werden in der Zeit vom 04. April 2022 bis einschließlich 06. Mai 2022 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten in der GemeindeverwaltungWenzenbach, Hauptstraße 40, 1. Stock, Raum-Nr. 1.10, 93173Wenzenbach, öffentlich ausgelegt. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: n 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: n 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: n 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes nicht von Bedeutung ist. Außerdem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Verfügung stehenden Unterlagen im Internet unter www.wenzenbach.de/aktuelles in der Zeit vom04.April 2022 bis einschließlich 06.Mai 2022 eingestellt. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten imBauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Wenzenbach, den 23.03.2022 Gemeinde Wenzenbach Sebastian Koch Erster Bürgermeister ! Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); hier: Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Sozialeinrichtungen kinder und Senioren irlbach“ Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und frühzeitige unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB AmtlichE BEkAnntmAchunG Geltungsbereich des Bebauungsplanes, verkleinerte Darstellung BEARBEITUNG GEMEINDE WENZENBAcH Alle Ausgaben auch im Internet: www.wenzenbach-aktuell.de i TPx – FOTOLIA.cOM

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