Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Amtliche bekAnntmAchungen Ausgabe 03/2022 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 5 Der Gemeinderat der GemeindeWenzenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.03.2022 die 14. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für das Gebiet „SO Sozialeinrichtungen Kinder und Senioren Irlbach“ beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes grenzt sich wie folgt ab: im Norden durch eine Teilfläche des Grund- n stücks mit der Flurnummer 956, Gemarkung Grünthal II im Süden durch die Teilflächen der Grundstü- n cke mit den Flurnummern 991 und 1256/3, jeweils Gemarkung Grünthal II im Osten durch die Grundstücke mit den Flur- n nummern 990/4 und 990/10, jeweils Gemarkung Grünthal II imWesten durch die Teilflächen der Grundstü- n cke mit den Flurnummern 956 und 1256/3, jeweils Gemarkung Grünthal II Der Geltungsbereich ergibt sich aus demVorentwurf vom 22.03.2022, der Bestandteil der Bekanntmachung ist und umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 990, 991 (Teilfläche), 1003/2 sowie 1256/3 (Teilfläche), jeweils der Gemarkung Grünthal II. Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde die EBB Ingenieurgesellschaft mbH, Michael-BurgauStr. 22a, 93049 Regensburg beauftragt. Ziel und Zweck der Planung Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung einer Grünfläche eine entsprechende Fläche für ein Sondergebiet (SO) gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Bebauung von Sozialeinrichtungen dargestellt werden. Parallel dazu erfolgt die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Sozialeinrichtungen Kinder und Senioren Irlbach“. Beteiligung der Öffentlichkeit Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen, Zwecken und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig unterrichten kann, werden in der Zeit vom 04. April 2022 bis einschließlich 06. Mai 2022 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten in der GemeindeverwaltungWenzenbach, Hauptstraße 40, 1. Stock, Raum-Nr. 1.10, 93173Wenzenbach, öffentlich ausgelegt. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: n 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: n 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: n 14.00 Uhrbis 16.00 Uhr Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Außerdem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Verfügung stehenden Unterlagen im Internet unter www.wenzenbach.de/aktuelles in der Zeit vom04.April 2022 bis einschließlich 06.Mai 2022 eingestellt. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten imBauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Wenzenbach, den 23.03.2022 Gemeinde Wenzenbach Sebastian Koch Erster Bürgermeister ! Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); hier: 14. Änderung des Flächennutzungs- und landschaftsplanes der Gemeinde Wenzenbach „SO Sozialeinrichtungen kinder und Senioren irlbach“ Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und frühzeitige unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB AmtlichE BEkAnntmAchunG Auszug Flächennutzungsplan, verkleinerte Darstellung BEARBEITUNG GEMEINDE WENZENBAcH

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