Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

AMtliche bekAnntMAchungen 4 ausgabe 04/2021 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Beschlüsse über die vereinfachte Umlegung „Sandhofstraße I und II“ und „Sandhofstraße III“, Gemeinde Wenzenbach Gemäß § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep- tember 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils gelten- den Fassung, gibt die Gemeinde Wenzenbach, Haupt- straße 40, 93173 Wenzenbach, bekannt, dass die Beschlüsse zur vereinfachten Umlegung „Sandhof- straße I und II“ und „Sandhofstraße III“ für die Flur- stücke 114, 293/4, 294, 294/3, 294/4, 294/16, 294/17 und 294/18, jeweils Gemarkung Grünthal II, am 09. April 2021 unanfechtbar geworden ist. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgese- henen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntma- chung schließt die Einweisung der Eigentümer in die neuen Grenzen ein. Die Gemeinde Wenzenbach wird die Berichtigung des Grundbuchs veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftskatasters durchführen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfecht- barkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umle- gung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Wenzenbach, Hauptstraße 40, 93173 Wenzenbach, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Sollte über den Wider- spruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, kann der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Der Antrag ist bei der Gemeinde Wenzenbach, Haupt- straße 40, 93173 Wenzenbach schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über den Antrag entschei- det das Landgericht Regensburg, Kammer für Bau- landsachen, Kumpfmühler Straße 4, 93047 Regens- burg Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs gestellt werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falls eine kürzere Frist geboten ist. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Wenzenbach, den 10.04.2021 Sebastian Koch Erster Bürgermeister Restmüll: Freitag 14.05. / Freitag 28.05. Papiertonne: P1 = Donnerstag 27.05. / P2 = Freitag 28.05. Restmüll: ganz Wenzenbach Papiertonne: P1: Wenzenbach und übrige Ortsteile P2: Grünthal, Irlbach, Fußenberg Öffnungszeiten Grabenbach 24h geöffnet Öffnungszeiten Wertstoffhof Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Freitag 14:00 – 18:00 Uhr Samstag 08:00 – 15:00 Uhr Altreifen Mittwoch, 28.04.2021, Wenzenbach (gesamt) Umweltmobil Di, 04.05.2021, 10:00 – 12:00 Uhr, Regenstauf, Wertstoffhof Entsorgungstermine Mai Gemeindeverwaltung Gemeinde Wenzenbach Hauptstraße 40 93173 Wenzenbach Telefon 09407/309-0 Telefax 09407/309-160 gemeinde.wenzenbach@wenzenbach.de www.wenzenbach.de Erster Bürgermeister: Sebastian Koch Öffnungszeiten des Rathauses Montag 08.00–12.00 Uhr Dienstag 08.00–12.00 Uhr 15.00–18.00 Uhr Mittwoch ganztägig geschlossen Donnerstag 08.00–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr Freitag 08.00–12.00 Uhr Aufgrund der aktuellen Situation muss im Vorfeld mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden. Öffnungszeiten der Bücherei Montag 09.00–12.00 Uhr Dienstag 14.00–18.00 Uhr Donnerstag 09.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr Freitag 14.00–18.00 Uhr IMPRESSUM Herausgeber: DTP-Studio DENZL, Inhaber: Achim Denzl, Regensburger Str. 6, 93164 Laaber, Telefon 0941/449644 Redaktion: Gemeinde Wenzenbach (verantw.), Erster Bürgermeister Sebastian Koch, Hauptstraße 40, 91373 Wenzenbach, Telefon 09407/309-0, Telefax 09407/309-160 Anzeigen: DTP-Studio DENZL (verantw.), Anschrift s. Herausgeber Anzeigenverkauf: DTP-Studio DENZL, Tel. 0941/44806813, info@das-amtliche.info Auflage und Verteilung: ca. 4.000 Stück, Verteilung an alle Haushalte der Gemeinde Wenzenbach Layout & Satz: DTP-Studio DENZL, www.dtpd.com Druck: Kelly Druck, www.kelly-druck.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Fundsachen von 01.03.2021 bis 31.03.2021 – 3 x Schlüsselbund – Fahrrad – 4 einzelne Schlüssel – Geldbetrag – Lesebrille – Strickmütze – Schlüssel mit Anhänger – Kopfhörer-Case – Gehstock Fundsachen Online-Ausgabe Die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblatts der Gemeinde Wenzenbach finden Sie auch als ePaper und zum Download unter www.wenzenbach-aktuell.de Bitte beachten Sie die SCHLUSSTERMINE für die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts: Redaktionsschluss: 17.05.2021 Anzeigenschluss: 18.05.2021 Erscheinungstermin: 28.05.2021

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