Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

30 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach ausgabe 03/2020 Aus dem LAndkreis Am Landratsamt Regensburg beraten die Mit- arbeiter des Sachgebiets Gartenkultur und Lan- despflege bei allen Fragen rund um den Garten. Hier einige Themen, die jetzt für Freizeitgärt- ner von Interesse sind. Die Tendenz der letzten Jahre setzt sich fort. Der Frühling kommt immer früher. Dabei ist für Gärtner nicht der meteorologische (1. März) oder der astronomische (20. März), son- dern der phänologische Zeitpunkt von Bedeu- tung. Die Phänologie befasst sich mit den im Jahresablauf periodisch wiederkehrenden Wachstums- und Entwicklungserscheinungen der Pflanzen. Es werden die Eintrittszeiten cha- rakteristischer Vegetationsstadien (Phasen) beobachtet und festgehalten. Dabei wird in den einzelnen Jahreszeiten genauer differenziert. Statt der vier bekannten Jahreszeiten spricht man hier von zehn Phasen. Der Frühling wird beispielsweise aufgeteilt in Vor-, Erst- und Voll- frühling. Für jede dieser Zeiten gibt es eine oder mehrere Zeigerpflanzen. Der Vorfrühling beginnt mit der Blüte der Schneeglöckchen und Haselnuss. Der Erstfrühling wird durch die Blüte der Forsythie eingeleitet. Das ist auch die Zeit, in der wir im Garten richtig loslegen kön- nen. Im Vollfrühling beginnen die Apfelbäume und der Flieder zu blühen. Laut Deutschem Wetterdienst hat sich seit 1961 die Vegetati- onsperiode, also die Wachstumszeit, um über zwei Wochen über das ganze Jahr verlängert. Für uns Gärtner ist das erstmal kein Problem. Wir können auch mit dem „Garteln“ früher anfangen. Sobald der Boden oberflächlich abgetrocknet und ausreichend warm ist, kann mit der Bestellung im Gemüsegarten begonnen werden. Wenn Sie jetzt fragen: „Wann ist denn der Boden ausreichend warm?“, dann lautet die Antwort: „Wenn Sie mit der Hand in den Boden greifen und die Finger nicht mehr frieren!“ Jetzt können Sie auch erstmals wieder den Kompost umsetzen, um den Rottevorgang zu fördern. Hilfreich dafür ist die Verwendung mehrerer Kompostboxen nebeneinander. So können Sie das Material aus einem Behälter in den benachbarten leeren Kompostbehälter fül- len. Dadurch erreichen Sie gleichzeitig die opti- male Vermischung. Oft finden sich beim Umsetzen weiße dicke Käferlarven im Kom- post. Das sind in der Regel Rosenkäferlarven. Die sollten Sie unbedingt am Leben lassen, denn sie tragen zur Zersetzung des Komposts bei. Wenn Sie bereits weitestgehend zersetzten Kompost haben, den Sie absieben können, dann ist das die ideale Startdüngung, sowohl für die Gartenbeete als auch für den Rasen. Im Gemüsegarten sollten Sie dabei maximal die Menge von zwei Litern auf den Quadratmeter ausbringen. Für den Rasen können es bis zu fünf Liter sein. Bei Blumenbeeten ist eher Zurückhaltung angebracht. Hier sollte nur bei erkennbaren Nährstoffmängeln gedüngt wer- den. Viele Gartenbesitzer versuchen, das ungeliebte Moos mit Hilfe eines Vertikutierers oder gar mit chemischen Entmoosungsmitteln zu ent- fernen. Das ist vertane Mühe. Das Moos kommt garantiert wieder – Moos wächst immer da, wo sonst nicht mehr wachsen kann oder will. Es hilft also, Lücken auf der Bodenoberfläche zu schließen. Für weitere Auskünfte steht das „Grüne Team“ im Landratsamt, Telefon 0941 4009-361, - 362, -619, gerne zur Verfügung. das sacHgebiet gartenKultur und landespflege aM landratsaMt inforMiert gartentipps für den Monat März Haben Sie im vergangenen Jahr ein Wohnhaus nach energetischen Kriterien errichtet oder im Rahmen einer Sanierung Wert auf eine gute Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien gelegt? Vielleicht haben Sie auch im Haushalt oder beim Thema Mobilität beson- ders auf Energieeinsparung geachtet? Wenn Sie ein solches vorbildhaftes Klimaschutzpro- jekt innerhalb des vergangenen Jahres bis 20. April 2020 in den drei Kategorien zur Energie- einsparung und Minderung von Treibhausga- sen umgesetzt haben, dann bewerben Sie sich für den Regensburger Klimapreis 2020. Gewin- nen Sie einen von neun Preisen im Gesamtwert von über 4.000 Euro. Mitmachen können pri- vate Haushalte oder Wohngemeinschaften, die aktiv in ihrem privaten Umfeld einen Beitrag zur Energieeinsparung erbracht haben. Bewer- bungsfrist ist der 20. April 2020.Alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren fin- den Sie unter www.regensburger-klimapreis.de Bei Fragen steht Ihnen die Energieagentur Regensburg (0941 / 298 44 91 – 0 oder kli- mapreis@energieagentur-regensburg.de ) gerne zur Verfügung. Hintergrund: Der Regensburger Klimapreis wird 2020 bereits zum fünften Mal vergeben. Er richtet sich an Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Regensburg, die in ihrem privaten Haushalt Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes umgesetzt haben oder beim Neubau beziehungsweise der Sanierung von Wohnhäusern Wert auf die nachhaltige Redu- zierung von CO2-Emissionen gelegt haben. Die Bewerbungen werden von der Energieagentur Regensburg entgegengenommen und für eine Jury-Auswertung aufbereitet. Ausgezeichnet werden pro Kategorie drei Topleistungen. Kate- gorie 1: Topleistungen im Neubau, Kategorie 2: Topleistungen bei der Wohngebäudesanie- rung, Kategorie 3: Topleistungen im privaten Haushalt inklusive Mobilität. KaMpagne Von stadt und landKreis regensburg zur energie-einsparung und co2-Minderung Regensburger Klimapreis 2020 - Bewerben Sie sich bis 20. april Frühlingserwachen im garten Foto: JosEF sEdlmEiEr

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