Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach

AMtliche bekAnntMAchungen 4 Ausgabe 07/2019 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Der Gemeinderat der Gemeinde Wenzenbach hat in seiner Sitzung am 15.01.2019 die Ände- rung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Irlbach - Grünthaler Straße“ in der Fassung vom 27.02.1996 im Bereich des Grundstückes Flurnummer 1011/5 der Gemar- kung Grünthal II beschlossen. Mit der Erstellung des Planentwurfs wurde die BBI Ingenieure GmbH, Heinkelstraße 3, 93049 Regensburg, beauftragt. Bei dem beabsichtigten Vorhaben handelt es sich um eine Aufgabe der Innenentwicklung. Mit der Änderung sollen die rechtlichen Vorausset- zungen für eine Nachverdichtung in einem bereits bestehenden Bebauungsplan geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplanes ist die Zulas- sung von weiteren Doppelhäusern in diesem Bereich. Für das Verfahren des Bebauungsplanes finden die Vorschriften des § 13a BauGB - Bebauungs- plan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des verein- fachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist begrenzt nördlich durch die Mozartstraße, süd- lich durch die Grundstücke mit den Flurnum- mern 1011/6, 1011/60, 1011/61 (Anschluss Lisztstraße) und 1011/72 jeweils der Gemar- kung Grünthal II, westlich durch die Grünthaler Straße und östlich durch die Grundstücke mit den Flurnummern 1011/44 der Gemarkung Grünthal II und die Mozartstraße. Das Plange- biet umfasst das Grundstück mit den Flurnum- mern 1011/5 der Gemarkung Grünthal II. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Für das Verfahren des Bebauungsplanes soll von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörte- rung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, stattdessen wird der betrof- fenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellung- nahme gegeben (§ 13abs. 2 Satz 1 Nrn. 1, 2 BauGB). Um die Öffentlichkeit über Ziel und Zweck, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung zu informieren liegt diese gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 29. Juli 2019 bis einschließlich 16.08.2019 im Rathaus der Gemeinde Wenzenbach, Haupt- straße 40, 93173 Wenzenbach,I. Stock, Raum- Nr. 1.10, öffentlich aus und kann während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eingesehen werden. Es können Äußerungen zu Planung abgegeben werden. Bei Bedarf wird ein/e Mitarbeiter/in bzw. das planende Inge- nieurbüro die notwendigen Auskünfte zur Pla- nung erteilen. Hier eingehende Äußerungen wer- den zu gegebener Zeit zusammen mit den Stel- lungnahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gewürdigt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbereich nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezoge- ner Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/ Monitoring) ist nicht anzuwenden. Hinweis: Die Entwurfsunterlagen sind zusätzlich unter http://www.wenzenbach.de/aktuelles/alle-mel- dungen/Bebauungsplan-Irlbach-Grünthaler- Straße/ einsehbar. Die Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die öffentliche Bekanntmachung. Wenzenbach, den 12.07.2019 gez. Sebastian Koch Erster Bürgermeister ! Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 11. Änderung des Bebauungsplanes „Irlbach - Grünthaler Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan Bekanntmachung der Änderung nach § 2 Abs. 1 BauGB; Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 BauGB AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Auszug aus Bebauungs- und Grünordnungsplan „Irlbach Grünthaler Straße“ ohne Maßstab Verkleinerte Darstellung ohne Maßstab, Gemeinde Wenzenbach

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