Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach

5 ausgabe 06/2019 AMtliche bekAnntMAchungen Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Der Gemeinderat Wenzenbach hat in seiner Sit- zung am 17.07.2018 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 1 BauGB den Beschluss zur 1. Ände- rung des Bebauungsplanes mit Grünordnungs- plan „Am Steinert“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gefasst. In der Sitzung vom 04.06.2019 hat der Gemein- derat den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan der Ingenieur- gesellschaft mbH EBB, Michael Burgau Str. 22a, 93049 Regensburg in der Fassung vom 04.06.2019 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentliche Ausle- gung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planän- derung Der Bebauungsplan „Am Steinert“ ist seit 02.03.1998 rechtsverbindlich. Anlass der 1. Änderung ist eine geplante Nachverdichtung, die mit der Nachfrage nach kleineren Baugrund- stücken begründet wird. Aus diesem Grund werden die Grundstückszuschnitte des bisheri- gen Bebauungsplanes von mit Grundstücksgrö- ßen zwischen 750 m² bis 850 m² überplant. Dem Ziel der Raumordnung, schonend mit Natur und Landschaft umzugehen, wird hier- durch genüge getan, Innenentwicklungspoten- tial wird genutzt und Flächen im Außenbereich nicht für eine Bebauung herangezogen. Dem zunehmenden Landschaftsverbrauch kann somit positiv begegnet werden. Planungsrechtliche Situation Der Geltungsbereich der Planung mit einer Brut- tobaufläche von 9.945 m² umfasst die Grund- stücke Flurnummern 323 , 323/5 und eine Teil- fläche von Flurnummer 215 jeweils der Gemar- kung Grünthal I und liegt am südlichen Rand des Gemeindeteiles Grünthal an einem leicht geneigten Nordosthang. Das Plangebiet ist umgeben von im Norden von der Erschließungsstraße „Am ! Steinert“, im Osten von Wohnbauflächen, ! im Süden von der Erschließungsstraße „Am ! Wolfhang“, im Westen von landwirtschaftlich genutzten ! Flächen. Die genaue Abgrenzung ist folgendem Abgren- zungsplan zu entnehmen (ohne Maßstab) Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwick- lung im beschleunigten Verfahren und ohne Umweltprüfung durchgeführt. Diese Bebau- ungspläne dienen der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung. Bebauungspläne der Innenentwicklung können im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunut- zungsverordnung (BauNVO) oder einer Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Die Gesamtfläche des Bebauungsplangebietes umfasst nur eine Fläche von 9.945 m². Die zulässige Grundfläche die nach § 19 Abs. 2 BauNVO von baulichen Anlagen überdeckt werden darf, wird somit auf- grund der geringen Größe des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung sowie durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,4 weniger als 20.000 m² betragen. Das geplante Vorhaben bedarf, gemäß der Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“, zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), keiner Durchführung einer Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVP) sowie einer allge- meinen Vorprüfung des Einzelfalls. Die allge- meine Vorprüfung des Einzelfalls wird für Bau- vorhaben, mit einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO oder einer fest- gesetzten Größe der Grundfläche von insgesamt 20.000 m² bis weniger als 100.000 m² notwen- dig. Die zulässige Grundfläche für den Geltungs- bereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Am Steinert“ 1. Änderung ist weitaus geringer. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vor- schrift des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfach- ten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Zudem gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig. Beteiligung der Öffentlichkeit Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit inte- griertem Grünordnungsplan „Am Steinert“ 1. Änderung einschließlich Begründung in der Zeit vom 08. Juli 2019 bis einschließlich 12. August 2019 im Rathaus der Gemeinde Wenzenbach, Hauptstraße 40, 93173 Wenzenbach,I. Stock, Raum-Nr. 1.10, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Während der Auslegungsfrist kann jedermann schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünord- nungsplan oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Wenzenbach vorbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendun- gen geltend gemacht werden, die vom Antrag- steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hinweis: Die Beteiligungsunterlagen sind zusätzlich unter http://www.wenzenbach.de/aktuelles/alle-mel- dungen/1.Änderung Bebauungsplan „Am Stei- nert“/ einsehbar. Die Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die öffentliche Bekanntmachung und das Beteili- gungsverfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, das wie o.a. im Rat- haus der Gemeinde Wenzenbach stattfindet. Hier sind die eigentlichen formalverbindlichen Beteiligungsunterlagen ausgelegt. Wenzenbach, den 06.06.2019 Gemeinde Wenzenbach gez. Sebastian Koch Erster Bürgermeister ! Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Am Steinert“ 1. Änderung hier: Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß §§ 13 a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Nr. 2 und i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

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