Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach

31 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach ausgabe 06/2019 Aus dem LAndkreis Immer wieder finden die Bürger der Gemein- den im Landkreis Regensburg Wurfzettel in ihren Briefkästen, mit denen eine „ungarische Familie“ ankündigt, eine Sammlung durchzu- führen. „Wir nehmen alles, was Sie nicht brau- chen“, steht darauf und eine lange Liste von Gegenständen, die gesammelt werden. Das Landratsamt Regensburg weist darauf hin, dass diese Sammlung illegal ist. Abfälle aus privaten Haushaltungen (also alles, was der Besitzer nicht mehr braucht und des- halb loswerden will) müssen nach dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz grundsätzlich dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsor- gungsträger, also dem Landkreis Regensburg, angedient, d.h. überlassen werden. Ausnahmen gelten für nicht gemischte, nicht gefährliche Abfälle (z.B. Altpapier, Altkleider, Eisenschrott), wenn sie durch eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemä- ßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden. Solche Sammlungen müssen aber vor- her dem Landratsamt Regensburg angezeigt und die ordnungsgemäße und schadlose Ver- wertung nachgewiesen werden. Die Sammlung der „ungarischen Familie“ wurde weder angezeigt und damit die schadlose und ordnungsgemäße Verwertung des Sammelgu- tes nachgewiesen, noch ist aus den Angaben auf dem Wurfzettel ein Verantwortlicher oder eine Kontaktadresse zu entnehmen. Des Wei- teren sind in der Auflistung von Dingen, die gesammelt werden, auch eine Vielzahl von Gegenständen enthalten, die wegen ihrer Zusammensetzung als gefährlicher Abfall ein- gestuft sind (z.B. Elektro- und Elektronik-geräte und Altfahrzeuge wie alte Mopeds und sogar Pkw´s) und daher gesondert (z.B. über die Elektrogeräte-Container auf den Wertstoffhö- fen oder über den kostenlosen Abholdienst für Sperrmüll und Kühlgeräte bzw. bei Altfahrzeu- gen über anerkannte Annahme-oder Rücknah- mestellen oder anerkannte Demontagebetriebe) entsorgt werden müssen. Auch muss davon ausgegangen werden, dass die Sammler die Gegenstände, die für sie nicht zu gebrauchen sind – sofern sie sie nicht einfach am Straßen- rand stehenlassen – später irgendwo auf Park- plätzen oder in der freien Natur entsorgen. Zu den dadurch teilweise entstehenden Umwelt- und Sicherheitsproblemen müssen diese Hin- terlassenschaften dann auf Kosten der Allge- meinheit beseitigt werden; sollte zurückverfolgt werden können, wer der Abfallerzeuger ist, also bei wem diese Abfälle entstanden sind bzw. wer sie zur Abholung bereitgestellt hat, können auch diese Personen für die illegale Entsorgung zur Verantwortung gezogen werden. Des Wei- teren erfolgt der Hinweis, dass es sich bei der „ungarischen Familie“ keineswegs –wie mit die- ser Bezeichnung suggeriert – um einen Famili- enbetrieb handelt, dem mit einer „Spende“ aus wirtschaftlicher Not geholfen würde. Vielmehr handelt es sich um eine zumindest im süddeut- schen Raum flächendeckend agierende Orga- nisation, bei der eindeutig die Gewinnerzielung im Vordergrund steht. Das Landratsamt Regensburg appelliert daher eindringlich an die Bürger, sich an dieser Sammlung nicht zu beteiligen. Für Fragen, ob eine Sammlung ordnungsge- mäß ist oder wie Abfälle und alte Gegenstände richtig entsorgt werden können, steht die Abfallberatung des Landkreises Regensburg (Herr Niggel, Tel. 0941/4009-348, und Frau Dächert, Tel. 0941/4009-404) sowie das Staatliche Abfallrecht (Frau Füssl, Tel. 0941/4009-462 und Frau Rank, Tel. 0941/4009-269) zur Verfügung. „Ungarische Familie“ sammelt illegal abfälle im Landkreis Regensburg

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