Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach

26 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach ausgabe 01/2019 Aus dem LAndkreis Inhaber des LandkreisPasses erhalten Preis- nachlässe und Vergünstigungen / Zielset- zung ist, gesellschaftliche Teilhabe für finan- ziell Schwächere zu erleichtern Regensburg (RL). Ab März nächsten Jahres gibt es im Landkreis Regensburg einen Landkreis- Pass. In einer auf zwei Jahre angelegten Pilot- phase erhalten Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen Vergünstigungstarife für verschiedene Leistungen. Öffentlicher Personennahverkehr Die wichtigste Ermäßigung betrifft den Öffent- lichen Personennahverkehr: Inhaber des Land- kreisPasses bekommen das „Öko-Ticket Land- kreis“ des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV) zum halben Preis. Der LandkreisPass kann ab 07.01.19 beim Sozialamt des Land- kreises beantragt werden. In Kraft treten wird der LandkreisPass ab 01.03.19; dann können alle angebotenen Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Der Kreisaus- schuss hatte in seiner letzten Sitzung dieser neuen Leistung zugestimmt. Landrätin Tanja Schweiger sieht im neuen LandkreisPass einen wichtigen Baustein dafür, finanziell Schwächeren mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Besonders die 50pro- zentige Ermäßigung beim neuen Öko-Ticket Landkreis dürfte auf eine gute Resonanz sto- ßen. „Der LandkreisPass gilt ab März nächsten Jahres. Um die Antragsphase zu entzerren, bietet unser Sozialamt als zusätzlichen Service an, dass die Anträge für einen LandkreisPass bereits ab 07.01.19 gestellt werden können“, so die Landrätin. Hier die wichtigsten Eckpunkte dieser neuen Leistung im Überblick: Berechtigte Den LandkreisPass können Empfänger folgen- der Sozialleistungen beantragen: Grundsicherungsempfänger nach SGB II ! Grundsicherungsempfänger nach SGB XII ! Empfänger von laufender Hilfe zum Lebens- ! unterhalt nach SGB XII Empfänger von Hilfe zur Pflege ! Personen, die nach dem Asylbewerberleis- ! tungsgesetz leistungsberechtigt sind Empfänger von Leistungen der Kriegsopfer- ! fürsorge Empfänger von Wohngeld ! Empfänger von Kinderzuschlag ! Empfänger von laufender Hilfe zum Lebens- ! unterhalt und Grundsicherung nach SGB XII in Einrichtungen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt ! oder Grundsicherung mit Unterbringung, zum Beispiel in Werkstätten Leistungen des LandkreisPasses 50 Prozent Ermäßigung beim Erwerb eines ! Öko-Ticket Landkreis (Tarifzonen 1-5) 50 Prozent Ermäßigung bei der Volkshoch- ! schule Regensburger Land Wegen weiterer Vergünstigungen für Inha- ! ber des LandkreisPasses aus den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport ist der Landkreis Regensburg derzeit mit der Stadt Regens- burg sowie anderen potenziellen öffentli- chen und privaten Partnern in Verhandlun- gen. Eine Liste mit allen Akzeptanzstellen wird der Landkreis rechtzeitig vor Gültigkeit des Land- kreisPasses veröffentlichen. Anträge …können ab 07.01.19 gestellt werden / Ter- minvereinbarung zwingend notwendig: Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, kann ab 07.01.19 im Sozialamt einen LandkreisPass beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vor- ! herige telefonische Terminvereinbarung (Tel. 0941/4009-180, mail: landkreispass@lra- regensburg.de ) zwingend notwendig. Zunächst wird anhand des aktuellen Bewilli- gungsbescheids die jeweilige Berechtigung geprüft. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird – kos- tenfrei – ein LandkreisPass ausgestellt und zwar bezogen auf die zeitliche Geltungsdauer der antragsberechtigenden Sozialleistung. Der LandkreisPass – der die Größe einer Scheck- karte hat – wird mit einem Lichtbild der anspruchsberechtigten Person versehen. Die- ses wird vor Ort per Webcam erstellt. Es muss also kein Lichtbild mitgebracht werden. Gültig ist der LandkreisPass ab 01.03.19 Ab 01.03.19 können die Preisnachlässe und Vergünstigungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Dazu muss der Pass bei den jeweiligen Kooperationspartnern vorge- zeigt werden. Der LandkreisPass ist nicht über- tragbar, er gilt also nur für die Person, für die er ausgestellt wurde. Zweijährige Pilotphase: Die Entscheidung des Kreisausschusses beruht auf Prognosen hinsichtlich Akzeptanz, Kosten und Nutzen des LandkreisPasses. Um die tat- sächliche Nutzung evaluieren zu können, beschloss der Kreisausschuss, den Landkreis- Pass zunächst auf eine zweijährige Pilotphase zu begrenzen. Öko-Ticket Landkreis Das Öko-Ticket Landkreis ist für die Preisstu- fen 1-5 in allen RVV-Vorverkaufsstellen sowie im RVV-Kundenzentrum erhältlich. Beim Kauf ist der LandkreisPass vorzulegen und die Pass- nummer auf dem Ticket einzutragen. Das Öko-Ticket Landkreis berechtigt eine Per- son im aufgedruckten Kalendermonat zu belie- big vielen Fahrten in den Bussen und Zügen des RVV-Gebiets innerhalb der jeweiligen Tarif- zone. Das Öko-Ticket Landkreis ist gültig von Montag bis Freitag ab 9 Uhr, am Wochenende entfällt die zeitliche Beschränkung. Eigene Kin- der bis zum 15. Geburtstag können stets kos- tenlos mitfahren. Außerdem können Fahrgäste mit einem Öko- Ticket Landkreis Montag bis Freitag ab 19 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztägig eine zweite Person mitnehmen. Das Öko-Ticket Landkreis gilt nur in Verbindung mit dem Landkreispass. Preisstufe ermäßigter Preis in € 1 17,00 € 2 19,00 € 3 22,00 € 4 24,00 € 5 28,00 € Bei Fragen zum Thema LandkreisPass stehen die MitarbeiterInnnen des Sozialamtes des Landkreises gerne zur Verfügung: Kontakt Landratsamt Regensburg Sachgebiet Soziale Angelegenheiten Tel. 0941/4009-180 E-Mail: landkreispass@lra-regensburg.de PressemitteilunG im Landkreis gibt es ab 01.03.2019 einen LandkreisPass

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