AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING APRIL 2025 14 Aufstellung eines Bebauungsplanes 1.Änderung „Hospiz“ Behandlung von Bedenken und Anregungen der öffentlichen Auslegung sowie Satzungserlass Behandlung von Bedenken und Anregungen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes 1.Änderung Bebauungsplan „Hospiz“ Der Planentwurf des Bebauungsplanes „Hospiz“ 1. Änderung mit integriertem Grünordnungsplan lag einschließlich Begründung in der Zeit vom 17.12.2024 bis einschließlich 27.01.2025 öffentlich im Rathaus aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Stellungnahmen oder Einwände von Bürgern sind nicht eingegangen. Folgende Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert oder mitgeteilt, dass keine eigenen Belange berührt sind bzw. keine Einwendungen bestehen: Regionaler Planungsverband Markt Bad Abbach Gemeinde Obertraubling Gemeinde Sinzing Stadt Regensburg Gemeinde Thalmassing Stadt Kelheim Staatl. Bauamt Regensburg Bayernwerk Netz GmbH bayernets GmbH Regensburg Netz GmbH Vodafone Kabel Deutschland GmbH MERO Germany GmbH Zweckverband zur Wasserversorgung Lkr. Regensburg Süd Landratsamt Regensburg (Kreisbrand- ratDenkmalschutzWasserrecht, Abfallrecht, BodenschutzFachtechnik für Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz) Die von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden in einer Tabelle für den Bebauungsplan (Anlage 1) zusammengefasst. DieAbwägung mit Beschlussfassung wurde der besseren Übersichtlichkeit in dieser Anlage vermerkt. Die Anlage 1 mit den Beschlussergebnissen ist Bestandteil dieses Tagesordnungspunktes und dieser Niederschrift beizulegen. Der Planer wird beauftrag die hier beschlossenen Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen und in den Plan einzupflegen. Erlass der Satzung über den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung 1. Änderung Bebauungsplan „Hospiz“ Die Gemeinde erlässt aufgrund §§ 2 Abs. 1, 9, 10 und § 30Abs. 1 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl 2023 I Nr. 394), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 Nr. 176), der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802),Art. 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) zuletzt geändert durch §§ 4, 12 und 13 des Gesetzes vom 23.12.2024 (GVBl. S. 605, 619), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-1-1-I) zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573), des Art. 4 des Bayer. Naturschutzgesetzes (BayNatschG) in der Fassung vom 23.02.2011 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und dem Landesentwicklungsprogramm Bayern in der derzeit gültigen Fassung folgenden Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Hospiz“ 1.Änderung § 1 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung, mit Fassung vom 27.02.2025, festgesetzt. Er umfasst Flächen aus den Flurstücken FLUR NR.: 404(TF), 404/2 (TF), 404/12, 404/13, 405/11, 405/12, 405/13, 405/18, 1308, 1309 (TF) Gemarkung Pentling. § 2 BESTANDTEILE DER SATZUNG Bestandteile der Satzung sind: 1. Planzeichnung mit Verfahrensvermerke, Legende und Übersichtsplan 2. Textliche Festsetzungen 3. Textliche Hinweise und nachrichtliche Übernahmen in der Fassung vom 27.02.2025 § 3 INKRAFTTRETEN Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 27.02.2025 werden hiermit gebilligt. Vorstellung der Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahme Sängerweg - Igelbergweg mit Maßnahmenbeschluss Im Bau- und Investitionsprogramm für die Jahre 2024 und 2025 ist die Planung und der Ausbau des Sängerwegs und Igelbergwegs in Graßlfing vorgesehen. Mittlerweile sind die Planungen nahezu abgeschlossen und vom IngenieurbüroAltmann wurde eine Kostenschätzung vorgelegt. Die Maßnahme teilt sich in zwei Bauabschnitte auf. BAUABSCHNITT I – Igelbergweg/Sängerweg: Die Kosten im Bauabschnitt I belaufen sich voraussichtlich auf rund 1.033.000 € für den Straßen- und Kanalbau inklusive Baunebenkosten von 15%. Die Kosten belaufen sich geschätzt auf: Kanalsanierung: 372.000 € Straßenbau: 605.000 € Straßenbeleuchtung: 56.000 € (Annahme des Planungsbüros) Bei der Planung ist eine Erneuerung der Straßen Igelbergweg und Sängerweg, sowie eine Erneuerung des Regenwasserkanals (alter Oberflächenkanal) und eine Sanierung des Mischwasserkanals vorgesehen. BAUABSCHNITT II – Iradinger Straße/Regensburger Straße Die Kosten im Bauabschnitt II liegen für den Straßen- und Kanalbau voraussichtlich bei 373.000 € inklusive Baunebenkosten von 15%. Die Kosten belaufen sich geschätzt auf: Kanalsanierung: 7.000 € Straßenbau: 349.000 € Straßenbeleuchtung: 17.000 € (Annahme des Planungsbüros) Bei der Planung ist eine Erneuerung des Straßenabschnittes, die Optimierung des Kreuzungsbereichs Iradinger Straße – Regensburger Straße, sowie ein barrierefreier Ausbau der beiden Bushaltestellen vorgesehen. Der Gemeinderat stimmt der Maßnahme zu. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten und die Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. Für den Haushalt 2025 und 2026 sind die Mittel entsprechend bereit zu stellen. Widmung der Fl.Nr. 511/2 Gem. Hohengebraching als öffentlichen Feld- und Waldweg Nach Art. 3 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes sind die Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung in Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen, öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege und Eigentümerwege einzuteilen. Für Gemeindestraßen und sonstige Straßen sind Bestandsverzeichnisse zu führen. Der Feldweg mit der Flurnummer 511/2, Gemarkung Hohengebraching, ist derzeit noch nicht gewidmet und wird daher in das Straßenbestandsverzeichnis für öffentliche FeldundWaldwege der Gemeinde Pentling aufgenommen. Sitzung des Gemeinderates am 27. Februar 2025
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