Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

JULI 2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 17 Neubau einer Wohnanlage mit 22 Wohneinheiten und Tiefgarage, Hauptstr. 3, Fl.Nr. 11 Gem. Pentling;erneute Behandlung im Rahmen der Zustimmung Die Gemeinde Pentling wurde mit Schreiben vom 17.04.2026 aufgefordert, über das Bauvorhaben „Neubau einer Wohnanlage mit 22 Wohneinheiten und Tiefgarage“, Hauptstr. 3 erneut zu entscheiden. Der Gemeinderat entschied am 18.09.2025 positiv über das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB). Damals ging man davon aus, dass das Bauvorhaben im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB genehmigungsfähig ist. Das Landratsamt ist nun, nach Prüfung des Bauantrages, zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einfügenskriterien des § 34 Abs. 1 BauGB, hier das Maß der baulichen Nutzung und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, bei diesem Vorhaben überschritten sind. Auch ist bei dem Vorhaben teilweise eine Dreigeschossigkeit vorhanden, was sich nicht einfügt. Da nach § 34 Abs. 1 BauGB keine Genehmigungsfähigkeit erzielt werden kann, könnte die Gemeinde nun im Rahmen des „Bauturbo“ diese Genehmigungsfähigkeit mittels Zustimmung nach § 36 a BauGB erleichtern bzw. erreichen. Dies würde aber dann bedeuten, dass der Planungswille des Gemeinderates in diesem Gebiet sich dahin entwickelt hat. Der Gemeinderat erteilt keine Zustimmung nach § 36 a BauGB zu diesem Bauvorhaben. Bauvoranfrage zum Bau eines Wohngebäudes, Fl.Nr. 307/2 Gem. Graßlfing (Rohrweg) Bei der Gemeinde ging eine Bauvoranfrage zum Bau einesWohngebäudes auf der Fl.Nr. 307/2 Gem. Graßlfing ein. Das Grundstück befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Die Zufahrt ist gesichert durch den Rohrweg. Das Grundstück ist weder an die Kanalisation noch an die Wasserversorgung angeschlossen. Technisch ist ein Anschluss möglich. Der Aufwand an die Kanalisation anzuschließen ist vergleichsweise hoch. Der Bauwerber hat eine Vereinbarung über die Kostenübernahme abzuschließen. Ebenso verhält es sich bei der Wasserversorgung. Das Landratsamt hat der Gemeinde mitgeteilt, dass die Gemeinde im Wege der Zustimmung nach § 36 a BauGB den Antrag zu behandeln hat. Die Zustimmung zu dem Bauvorhaben nach § 36 a BauGB wird erteilt, sofern der Bauwerber eine Kostenübernahmevereinbarung zur Herstellung eines Kanal- undWasseranschlusses mit dem jeweiligen Versorger abschließt. Bekanntgabe von Auftragsvergaben - Information Auftragsvergabe Planungsleistung Bau-  physik für FGH Großberg zu 17.374,00 € an die BBI Ingenieure GmbH, Landshut. Bekanntgabe von Bauvorhaben Energetische Sanierung und Moderni-  sierung der Fassade sowie Erweiterung der Bürofläche, Heinrichstr. 70 Neubau eines Einfamilienhauses mit  Doppelgarage, Gebrachinger Weg 38 Information zu aktuellen Themen Bürgerversammlungen 2026:  Dienstag, 22.09.2026, 20.00 Uhr Bürgerversammlung Neudorf, Ort: FGH Neudorf (mit Wahl Ortssprecher); Donnerstag, 24.09.2026, 20.00 Uhr Bürgerversammlung Poign/Seedorf, Ort: Gasthaus Lehner (mit Wahl Ortssprecher) Dienstag, 29.09.2026, 20.00 Uhr Bürgerversammlung Matting, Ort: Gasthaus Fänderl Donnerstag, 01.10.2026, 20.00 Uhr Bürgerversammlung Pentling/ Hölkering/ Großberg/ Graßlfing/ Nieder-/ Hohengebraching, Ort: Bürgersaal Rathaus Gemeinderatssitzung vom 18.06.2026

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