AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING APRIL 2026 24 Tektur zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses im Großberger Weg 2a; Einbau von zwei weiteren Wohnungen Bei der Gemeinde ging eine Tektur zum Bauantrag GroßbergerWeg 2a ein.Anstelle von Lagerräumen möchte der Bauwerber weitere zwei zusätzlicheWohnungen schaffen. Damit soll nun das anfängliche Vorhaben doch noch verwirklicht werden. Die notwendigen Stellplätze werden auf den Planunterlagen nachgewiesen. Nach Auskunft des Landratsamtes wäre das Bauvorhaben im Rahmen des Bauturbos zu beurteilen. Die Baugenehmigung des ursprünglichen Bauantrages ist noch nicht bestandskräftig. Die Beurteilung der Gemeinde Pentling nach dem Bauturbo (§36a BauGB) spiegelt den planerischen und städtebaulichen Willen des Gemeinderates in dieser Gegend und wird zumMaßstab (kommunale Planungshoheit). Nach Auskunft des Landratsamtes muss der Bauherr noch die Belichtung und Belüftung dieser geplanten Wohnungen nachweisen. Vermutlich müssen hier noch Abgrabungen vorgenommen werden. Planunterlagen hierzu wurden jedoch nicht mit eingereicht. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen (§36 BauGB) bzw. die Zustimmung (§36a BauGB) zu dem Bauvorhaben nicht. Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Fahrradschuppen und Heizhaus, Regensburger Str., Fl.Nr. 362/2 Gem. Hohengebraching Bei der Gemeinde ging ein Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Fahrradschuppen und Heizhaus ein. Das Bauvorhaben befindet sich an der Regensburger Straße (Großberg), Fl.Nr. 362/2 Gem. Hohengebraching. Für ein ähnliches Bauvorhaben auf diesem Grundstück liegt bereits eine positive Bauvoranfrage aus dem Jahr 2015 vor. Die Ausbaupläne des Staatlichen Bauamts zur B16 wurden in der Planung berücksichtigt. Für das Bauvorhaben ist noch eine genehmigungsfähige Entwässerungsplanung vorzulegen. Die übrige Erschließung (Wasser, Zufahrt) ist gesichert. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Die Nachbarunterschriften sind vorhanden. Die Stellplätze und der Spielplatz werden gemäß gemeindlicher Satzung nachgewiesen. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen (§36 BauGB) bzw. die Zustimmung (§36a BauGB) zu dem Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass eine genehmigungsfähige Entwässerungsplanung vorgelegt wird. Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, Fl.Nr. 8 Gem. Matting, An der Donau 15 a Bei der Gemeinde ging der Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf der Fl.Nr. 8 Gem. Matting, An der Donau 15a ein. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, jedoch direkt im Anschluss an eine Bebauung. Die Erschließung ist gesichert. Die Entwässerung des Niederschlagswasser erfolgt über Versickerung. Ein Wasser- und Kanalanschluss wird nicht benötigt. Die in einem früheren Bauantrag beabsichtigte Bebauung außerhalb von Matting, Nähe des Gebäudes vomWasserzweckverband, wird nicht mehr weiterverfolgt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern die Privilegierung gegeben ist. Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhäusern, Fl.Nr. 253/2 Gem. Poign, Seedorf 5 c-f Der Gemeinderat beschäftigte sich bereits am 24.02.2022 mit dem Bauvorhaben. Damals war jedoch noch geplant, zusätzlich zu den beiden Doppelhäusern, ein Einfamilienwohnaus auf der Fl.Nr. 253/1 Gem. Poign zu bauen. Der Gemeinderat hatte damals das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Der jetzige Bauantrag sieht dieses Einfamilienhaus nun nicht mehr vor. Es sollen lediglich auf der Fl.Nr. 253/2 Gem. Poign zwei Doppelhäuser entstehen. Die Zufahrt zu diesem Hinterliegergrundstück soll über eine 3m breite und bis zu über 90m lange private Zufahrt erfolgen. Für das Gebiet liegt eine Innenbereichssatzung vor. Sämtlich Bauten befinden sich in diesem Innenbereich. Der Innenbereich geht laut Satzung von der Straße aus 50 m in die Tiefe des Grundstücks. Gemäß unserer Satzung haben die Bauwerber Ausgleichsflächen zu schaffen. Diese hat der Bauwerber noch nachzuweisen. Im Jahr 2022 stand hierfür die Fl.Nr. 173 Gemarkung Poign zur Verfügung. Ob dies immer noch so ist, ist nicht bekannt. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen im Baugenehmigungsbescheid festgesetzt werden. Der Bauwerber beantragt dazu noch eine Befreiung von der GRZ II. Zulässiger GRZ II Wert 0,38; Istwert 0,605 und ist auf die notwendige lange private Erschließungsstraße zurückzuführen. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Mit dem Wasserversorger wurde eine Vereinbarung bzgl. der Erschließung mitWasser abgeschlossen. Für die Entwässerung fehlt eine genehmigungsfähige Entwässerungsplanung. Ferner ergeht erneut der Hinweis aus der Sitzung vom 24.02.2022, dass der Gemeinde bekannt ist, dass es auf dem Baugrundstück zu wild abfließendem Wasser kommen kann. Der Bauwerber sollte hier Vorkehrungen treffen, welche sich nicht nachteilig auf die Nachbarbebauung auswirken dürfen. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nicht (§36 BauGB). Bauantrag zur Erweiterung des Sportgeländes TSV Großberg mit Containerbauten, Großberger Weg 33 Der Gemeinderat hat demTSV Großberg e.V. die alte Containeranlage des Jugendtreffs zur Verfügung gestellt. Nun ging der zugehörige Bauantrag zur Erweiterung des Sportgeländes bei der Gemeinde ein. Diese Container sollen seitlich des Vereinsheimes bei der Auffahrt Position finden. Ferner soll der bestehende Container als Lagerraum aufgestockt werden. Die Erschließung ist gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Widmung der Straße „Am Rathaus“; hier Verlängerung der Straße Nach Art. 3 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes sind die Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung in Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen, öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege und Eigentümerwege einzuteilen. Für Gemeindestraßen und sonstige Straßen sind Bestandsverzeichnisse zu führen. Die Gemeindestraße „Am Rathaus“ wurde bereits 2004 mit einer Länge von 0,170 km gewidmet. Durch die Erschließung des Baugebiets „Am Rathaus“ muss die Ortsstraße somit verlängert werden. Der Beginn der Verlängerung ist die Grenze von FlNr. 36/2 und FlNr. 44/1 Gem. Pentling. Von hier verlängert sich die Ortsstraße um 0,255 km. Die Gesamtlänge der Straße „Am Rathaus“ beträgt somit 0,425 km und umfasst die FlNr. Tfl. 39/2, Tfl. 36/2, 44/1, 45/2, Tfl. 47/2 der Gem. Pentling und endet mit demAnschluss an die Ortsverbindungsstraße „Großberger Weg“ FlNr. 316/2 Gem. Pentling. Die Ortsstraße „Am Rathaus“ wird um 0,255 km verlängert und hiermit komplett auf die Gesamtlänge von 0,425 km gewidmet. Strom- und Gasbeschaffung ab 2027; Teilnahme an den Bündelausschreibungen durch die enPORTAL GmbH Mit der Sitzungseinladung haben alle Gemeinderatsmitglieder ausführliche Unterlagen zu den Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung über die enPortal GmbH in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Gemeindetag erhalten. Die enPortal GmbH gewann die AusschreiGemeinderatssitzung vom 26. März 2026
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