FEBRUAR 2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 21 Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Geberichstr. 33b, Niedergebraching; erneute Entscheidung Der Gemeinderat beschäftigte sich mit dem Bauvorhaben bereits in der Sitzung vom 30.10.2025. Damals wurde die beantragte Befreiung vorerst verweigert, da der Gemeinderat erst noch Ansichten und Skizzen zu den Bauvorhaben einsehen wollte. Die Bauvoranfrage zielt auf den Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 406/3 Gem. Hohengebraching, Geberichstr. 33 b ab. Für das Grundstück existiert ein Bebauungsplan „Rehfeld – 2. Änderung“. Dieser sieht lediglich eine maximale Traufhöhe von 4,50 m und einen Kniestock von 0,75 m vor. Der Bauherr möchte das Obergeschoss als Vollgeschoss ausbauen und einen Kniestock von 1,80 m errichten. Hierfür benötigt der Bauherr eine Befreiung. Das Grundstück ist durch eine Wasserversorgungsleitung in der Geberichstraße erschlossen. Es verfügt auch über einen Kanalanschluss. Zum nachfolgenden Bauantrag ist zeitgleich eine genehmigungsfähige Entwässerungsplanung bei der Gemeinde einzureichen. Unter dieser Voraussetzung ist die Erschließung gesichert. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) bzw. die Zustimmung (§ 36 a BauGB) nicht und stimmt der Befreiung zum Kniestock nicht zu. Bauantrag zum Bau von zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage Emmeramstr. 2 und Van-ZuylenStr. 1 Der Gemeinderat hat sich mit dem Bauvorhaben bereits am 24.02.2022 beschäftigt und mehrheitlich (11:7) befürwortet. Über den Bauantrag ist jedoch nie eine rechtswirksame Baugenehmigung erteilt worden. In der Zwischenzeit ist nun mit dem Bauturbo die rechtliche Möglichkeit entstanden, derartige Bauvorhaben unter Zustimmung der Gemeinde zu genehmigen (§ 36 a BauGB). Deshalb hat der Bauherr den Bauantrag erneut eingereicht. Die Planunterlagen sind mit denen aus der letzten Gemeinderatsentscheidung identisch. Jedoch hat der Gemeinderat inzwischen für das Gebiet, in welchem das Bauvorhaben liegt, ein Bauleitverfahren gestartet. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Vorgaben der Entwurfsplanung des Bebauungsplanes. Die Firsthöhe liegt um 2m höher (12m statt 10m). Außerdem wurde das Dachgeschoss als Vollgeschoss ausgebaut. Nach der Entwurfsplanung des Bebauungsplanes sind nur 2 Vollgeschosse zugelassen. Auch wird die GFZ überschritten 0,88 statt 0,8 Nach Berechnungen der Eingabeplanung wird die GRZ eingehalten. Für das Vorhaben muss noch eine genehmigungsfähige Entwässerungsplanung vorgelegt werden. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB), bzw. die Zustimmung (§ 36 a BauGB) nicht. Zuschussantrag der Katholischen Kirchenstiftung Großberg Heinrich und Kunigunde für die Renovierung der Kirche Großberg Bei der Gemeinde ging ein Zuschussantrag der Katholischen Kirchenstiftung Großberg Heinrich und Kunigunde ein. In diesem Antrag wird um Bezuschussung für die Renovierung der Filialkirche Heinrich und Kunigunde in Großberg gebeten. Es soll das Dach saniert sowie eine neue Beleuchtung installiert werden. Laut den vorliegenden Angeboten belaufen sich die Kosten für die Dachsanierung auf 154.179,25 € und die Kosten für die neue Beleuchtung auf 49.636,69 €. Die Gesamtkosten liegen somit bei 203.815,94 €. Der Gemeinderat ist bereit, für die genannten Renovierungsmaßnahmen in der Kirche Großberg einen Zuschuss in Höhe von 10 %, maximal 20.500 €, zu gewähren. Im Haushalt 2026 sind entsprechende Mittel einzuplanen. Kommunalwahl 2026; Festlegung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer und Wahlausschuss Für die Kommunalwahl 2026 soll an die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung ausbezahlt werden. Dabei hat man sich an den umliegenden Kommunen orientiert. Der Vorschlag der Verwaltung lautet: Die Mitglieder des Wahlausschusses er- halten je Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 20,— €. Die Mitglieder des (Brief-) Wahlvorstan- des und die Mitarbeiter in der Wahlzentrale erhalten jeweils 70,— € für den Wahltag am 08.03.26. Für eine Auszählung am Montag 09.03.26 beträgt die Aufwandsentschädigung 30,— €. Für eine mögliche Stichwahl am 22.03.2026 beträgt die Aufwandsentschädigung 50,—€. Der Gemeinderat stimmt den Aufwandsentschädigungen zur Kommunalwahl 2026 zu. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Die Verwaltung hat für das Neubauprojekt Feuerwehrgerätehaus Großberg an das Planungsbüro Melzl in Pentling den Auftrag für Planungsleistungen Elektro über 33.059,31 € vergeben. an das Planungsbüro Steinhofer den Auftrag für Planungsleistungen Brandschutz über 5.878,60 € vergeben. Bekanntgabe von Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, An der Schlossbreite 39 Tektur über die Grundrissänderung und Einbau von Dachgauben und Balkone, Mühlweg 10 und 12 Neubau eines Doppelhauses, Ziegel- ackerweg 10+10a Terrassenüberdachung, Gebrachinger Weg 3 Ausbau des Obergeschosses, Mühlbach- weg 8 Information zu aktuellen Themen 17.01.2026: Tag der offenen Tür im Kin- dergarten Großberg anlässlich des 35jährigen Jubiläums Gemeinde hat bei der LENK einen An- trag auf einen Windkümmerer gestellt. Sobald nähere Informationen vorliegen wird der Gemeinderat informiert. Der Wahlausschuss wird am 20.01.2026 um 19 Uhr im Sitzungssaal tagen und über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden. Es wurden 4 Bürgermeisterkandidaten und 5 Listen für die Gemeinderatswahl eingereicht. Ab Ende Januar 2026 finden die vorbe- reitenden Maßnahmen für den restlichen Neubau der R30 (Poign bis R12) statt. Hierzu zählen Bodenuntersuchungen, Kampfmittelräumung, archäologische Grabung und Rodungen statt. Baubeginn ca. Mai 2027; Bauende ca. Mitte 2029. Aufgrund des Endes der Autobahnsanie- rung A93 hat das LRA die Verkehrsanordnung „Tempo 30 Ortsdurchfahrt Poign“ aufgehoben. Die Beschilderung wird abgebaut. Gemeinderatssitzung vom 15. Januar 2026
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