Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

15 JULI 2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING Unwirtschaftliche Schwachwind-Standorte Nach den Daten des Energieatlas Bayern liegt die Standortgüte fürWindkraftanlagen bei den Flächen R1 und R2 bei jeweils etwa 55 - 65 % und bei R4 bei 55 - 60 %. Eine pauschale Aussage darüber, ob ein wirtschaftlicher Betrieb an diesen Standorten überhaupt möglich ist, erscheint fraglich. Die Ausweisung dieser Flächen allein zur Erfüllung einer prozentualen Flächenvorgabe ohne einen belastbaren Nachweis der Wirtschaftlichkeit und unter Beachtung des unter Nr. 1 aufgeführten fraglichen Flächenziels, stellt keinen zielführenden und sachgerechten Planungsansatz dar. Der Gemeinderat stimmt den oben aufgeführten Ausführungen zu und beantragt erneut die Gebiete R1, R2 und R4 aus den Standortbögen zu streichen. Erneute Behandlung der Tektur zum Bauantrag Neubau eines Apartmenthotels mit 119 Apartments, Ammerholz 9, Fl.Nr. 399/1 Gem. Pentling Bei der Gemeinde Pentling ging ein Bauantrag zur Tektur des Neubaus eines Apartmenthotels im Ammerholz 9, Fl.Nr. 399/1 Gem. Pentling ein. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.01.2025 das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zu einer Befreiung bzgl. der Parkplätze außerhalb des Bauraumes verweigert. Der Gemeinde wurde nun die Stellungnahme des Fernstraßen-Bundesamtes zugeleitet. Darin wird nun die straßenrechtliche Zustimmung gemäß § 9 Abs. 2 FStrG erteilt. Insofern ist der vorrangige Zweck der östlichen Baugrenze weggefallen.Aufgrund dieser neuen Rechts- und Sachlage soll der Gemeinderat nochmal über das Bauvorhaben entscheiden. Sofern keine städtebaulichen Gründe für das Einhalten der Baugrenze sprechen, könnten die gemäß Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Für die 119 geplanten Zimmer ist jeweils ein Stellplatz geplant. 73 Stellplätze sind außerhalb der Baugrenze. Hierfür bräuchte es eine Befreiung vom Bebauungsplan. Der Gemeinderat stimmt der Befreiung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Bauvoranfrage über den Neubau eines Hotels mit 107 Zimmern, Hohengebrachinger Str. 18 Bei der Gemeinde ging eine Bauvoranfrage über den Neubau eines Hotels mit 107 Zimmern in der Hohengebrachinger Str. 18 ein. Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Pentling östlich der R4“. Für das Bauvorhaben wird eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt. Die zulässige Traufhöhe liegt bei 9m. Diese wird um ca. 5,60 m überschritten. Nach Ansicht der Verwaltung werden dadurch die Grundzüge des Bebauungsplanes eklatant berührt. Ferner bestehen erhebliche Bedenken bezüglich des Brandschutzes. Die örtliche Feuerwehr ist nicht mit einer Drehleiter ausgestattet und die Gemeinde nicht bereit eine derartige anzuschaffen. Auch mit den personellen Kapazitäten stößt man an die Grenze. Die Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen. Eine Entwässerungsprüfung hat mangels Unterlagen nicht stattgefunden. Hier ist ggf. mit weiteren Auflagen zu rechnen. Da in Pentling bereits ein Apartmenthotel mit 119 Betten in Planung ist, wird der Bedarf im Gemeindegebiet für ein weiteres Hotel stark in Frage gestellt. Auch die im Bauantrag formulierte Aussage, dass für die Stadt Regensburg und Umland ein starker Bedarf herrscht kann so nicht validiert werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Fl.Nr. 363/24 Gem. Hohengebraching; Regensburger Str. 100 Bei der Gemeinde ging ein Bauantrag für den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 363/24 Gem. Hohengebraching bei der Gemeinde ein. Für das Vorhaben wurde bereits eine Bauvoranfrage positiv verbeschieden und die Bebaubarkeit geklärt. Das Grundstück kann lt. Wasserzweckverband an die in der Regensburger Straße verlaufenden Wasserleitung angeschlossen werden. Ebenso verläuft in der Regensburger Straße ein Kanal, an welchen angeschlossen werden kann. Mit dem Bauwerber ist noch eine Vereinbarung über die Kostenübernahme zu treffen. Ebenso muss noch ein genehmigungsfähiger Entwässerungsplan vorgelegt werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Erlass von Richtlinien über die Ablöse des Erschließungsbeitrages für das Baugebiet „Hagenbreiten“ in Hohengebraching Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20.03.2025 hat die Verwaltung die Kosten für den Straßenbau kalkuliert um so einen Ablösebetrag für die Erschließungskosten zu ermitteln. Nach § 11 der Erschließungsbeitragssatzung kann der Erschließungsbeitrag abgelöst werden. Als Kalkulationsgrundlage wurden die vorliegenden und beauftragten Angebote, sowie die tatsächlichen und zu erwartenden Kosten verwendet. Ein Gemeindeanteil von 10% wurde abgezogen. Die Kalkulation wurde dem Gemeinderat aufgezeigt. Der so ermittelte Ablösebetrag beträgt 102,58 €/m² Grundstückfläche. Der Gemeinderat nimmt die Kalkulation zur Kenntnis und stimmt demAblösebeitrag für Erschließungskosten in Höhe von 102,58 € je m² Grundstücksfläche zu. Die Verwaltung wird ermächtigt Ablöseverträge mit den Grundstückseigentümern / Bauplatzkäufern im Baugebiet „Hagenbreiten“ abzuschließen. Erlass von Richtlinien über die Ablösung von Kostenerstattungsbeiträgen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Baugebiet „Hagenbreiten“ in Hohengebraching Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes „Hagenbreiten“ müssen auf einer Fläche von insgesamt 735 m² Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geschaffen werden. Die Kosten für diese Maßnahme werden nach der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen der Gemeinde vom 24.09.2014 umgelegt. Nach § 7 kann der Kostenerstattungsbetrag auch abgelöst werden. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 20.03.2025 dem grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung hat nun den Kostenerstattungsbeitrag kalkuliert. Die Kalkulation wurde dem Gemeinderat vorgestellt. » IMPRESSUM Herausgeber Regensburger Straße 6, 93164 Laaber, www.dtpd.com Verantwortlichkeiten a) für redaktionelle Inhalte im Sonderteil „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 09 41 / 920 82 - 0 b) für redaktionelle Inhalte im gesamten Magazin mit Ausnahme des Sonderteils „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) c) für den Anzeigenteil: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) Kontakt zur Redaktion mitteilungsblatt@pentling.de Kontakt zu Anzeigenverkauf und Verlag DTP-Studio DENZL, Abteilung „Das Amtliche“ Telefon 09 41 / 44 80 68 - 13, Fax 09 41 / 44 80 68 - 16 info@das-amtliche.info, https://www.das-amtliche.info Erscheinungsweise 3.250 Exemplare, 12 x jährlich jeweils zur Monatsmitte, kostenlose Verteilung an alle Haushalte Online-Ausgabe: https://www.pentlinger-mitteilungsblatt.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Für namentlich gekennzeichnete Artikel sind die Autoren verantwortlich; die Beiträge müssen nicht unbedingt der Meinung der Redaktion entsprechen. Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts erscheint am: Samstag, 09. August 2025 Anzeigenschluss: Donnerstag, 24.07.2025 Redaktionsschluss: Dienstag, 29.07.2025

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