FEBRUAR 2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 der Bauwerber eine Sondervereinbarung bzgl. Wasser- und Abwassererschließung mit den Ver- und Entsorgern abschließt, der Bauwerber einen genehmigungsfä- higen Entwässerungsantrag vorlegt, das Bauvorhaben die öffentliche Ent- wässerungsleitung mit Schutzstreifen im Baugrundstück nicht beeinträchtigt, die Zufahrt durch den Grunderwerb ge- sichert ist. Grundschule Großberg; Sanierung der Laufbahnen und Hartplatz Im Bau- und Investitionsprogramm 2024 wurden Maßnahmen zur Sanierung der Laufbahn und des Hartplatzes an der Grundschule in Großberg vorgesehen. Mitte des Jahres 2024 wurden Fördermittel auf Basis der „Förderung nach dem Kommunalinvestitionsprogramm – Schulinfrastruktur (KIPS)“ durch die Regierung der Oberpfalz in Aussicht gestellt. Nach Klärung verschiedener Voraussetzungen in Bezug auf die Förderung wurde das Planungsbüro FLU beauftragt, die notwendigen Unterlagen zum Einreichen des Förderantrages zu erarbeiten. Diese wurden der Gemeinde im Dezember 2024 vorgelegt. Aus der Kostenberechnung ergibt sich eine Gesamtsumme von brutto 216.901,95 € zuzüglich der Baunebenkosten. Die Kosten beinhalten eine komplette Sanierung der Hartplatzflächen incl. Hochsprungerweiterung und Übergang zur Laufbahn, der Kurzstreckenlaufbahn und der Weitsprunganlaufbahn. Der Förderantrag wurde am 07.01.2025 durch die Gemeinde eingereicht. Es ist mit Fördermitteln in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten zu rechnen. Der Gemeinderat stimmt der Maßnahme zu. Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung und Durchführung beauftragt. Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 entsprechend einzuplanen und bereit zu stellen. Erlass einer Gebührensatzung für das Archiv der Gemeinde Pentling Die Gemeinde Pentling hat mit Satzung vom 11.06.2018 die Aufgaben und Benutzung des Gemeindearchivs geregelt. Bislang existiert jedoch keine Kosten- und Gebührensatzung und anfallende Kosten wurden über privatrechtliche Kostenvereinbarungen abgerechnet. Diese Vorgehensweise hat sich als unzureichend erwiesen, insbesondere angesichts der steigenden Anzahl an Anfragen von Erbenermittlern und Ahnenforschern, die mittlerweile etwa 99% der Anfragen ausmachen, sowie der nicht einheitlichen Verfahrensweise der Abrechnung, da es an einer einheitlichen Kosten- und Gebührensatzung fehlt.Anfragen, die beispielsweise das Archivgut im Standesamt betreffen (Eheregister nach 80 Jahren, Geburtenregister nach 110 Jahren, Sterberegister nach 30 Jahren), sind häufig mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden, der in der Regel zwischen 1 und 3 Stunden liegt. Um sowohl den Bürgern als auch den Mitarbeitern des Archivs eine transparente und gerechte Regelung zu bieten, ist es notwendig, eine einheitliche Kosten- und Gebührensatzung zu erlassen. Eine solche Satzung würde die Abrechnung der erbrachten Leistungen vereinheitlichen und erleichtern. Die Kostenermittlung für Fachauskünfte wurde nach der durchschnittlichen Büroarbeitsplatz-Stunde ermittelt. Die gängigen Gebühren für die Anfertigung von Reproduktionen (ohne Veröffentlichung) entsprechen den ortsüblichen gewerblichen Preisen, bzw. sind an die festgesetzten Gebühren der Nachbargemeinden angelehnt. Die rechtlichen Grundlagen für den Erlass einer Kosten- und Gebührensatzung:Art. 20 des Kostengesetzes (KG),Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Art. 2 und 8 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG). Der Gemeinderat beschließt die „Kostenund Gebührensatzung für das Archiv der Gemeinde Pentling“ zu erlassen. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Pentling Die Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen für die Kanalgebühren sollen angepasst werden. Es wurde festgestellt, dass diese von den tatsächlichen Einzugsterminen abweichen. Der Gemeinderat beschließt die „Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Pentling (BGS-EWS)“. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. Verlängerung der Richtlinie zur kommunalen Förderung von Balkonkraftwerken Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 eine Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken / steckerfertigen Erzeugungsanlagen beschlossen. Es wurde ein Fördersatz von 20% für alle Balkonkraftwerke (ohne Leistungsbeschränkung), maximal jedoch 200,00 Euro/Anlage und Wohnung beschlossen. Die Förderung wurde für das Haushaltsjahr 2024 auf 10.000 € beschränkt. In 2024 wurde eine Förderung in Höhe von rund 2.100 € für insgesamt 16 Balkonkraftwerke ausbezahlt. Die Förderung wird von den Bürgern gut angenommen und ist ein Anreiz zur Anschaffung eines Balkonkraftwerks. Mit relativ wenig Mitteln können viele Bürger von der Förderung profitieren. Damit wird allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Pentling erleichtert, ein aktiver Teil der Energiewende zu werden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Förderung für das Jahr 2025 zu verlängern. Der Gemeinderat beschließt eineWeiterführung der Förderung von steckerfertigen Erzeugungsanlagen, sogenannten Balkonkraftwerken. Der festgelegte Fördersatz von 20%, maximal jedoch 200,00 Euro/Anlage und bewohnter Wohneinheit bleibt bestehen. Es gibt weiterhin keine Leistungsbeschränkung, Voraussetzung ist aber, dass es sich um eine steckerfertige Erzeugungsanlage handelt. Stromspeicher sind ebenfalls weiterhin zuschussfähig, sofern diese für die steckerfertige Erzeugungsanlage und zusammen mit dieser angeschafft wurden. Die Förderung wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 10.000,00 Euro beschränkt. Der Gemeinderat erlässt die Richtlinie zur Förderung steckerfertiger Erzeugungsanlagen für das Jahr 2025. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft, gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 11.12.2023 außer Kraft. Erweiterung der Kläranlage Regensburg;Festlegung der Einwohnergleichwerte und Stellungnahme zum Letter of Intent Bei der Stadt Regensburg laufen aktuell die Vorbereitungen für die Erweiterung der Kläranlage von bisher 400.000 Einwohnergleichwerte (EW) auf 500.000 EW.Aufgrund dessen ist eine Neuordnung der Zweckvereinbarung notwendig. Im Voraus soll eine Absichtserklärung („Letter of Intent“ – LoI) mit den Anschlussgemeinden erfolgen. Die Erweiterung der Kläranlage hat zur Folge, dass gewisse Maßnahmen der Sanierung zugeordnet werden und gewisse Maßnahmen der Erweiterung. Sanierungsmaßnahmen (60,4%) werden kostenmäßig nach den bisherigen Kontingenten aufgeteilt, Erweiterungsmaßnahmen (39,6%) werden im Verhältnis der zusätzlich gebuchten Kontingente der Anschlussgemeinden aufgeteilt. Die Stadt Regensburg möchte nun eine » Sitzungsplan An folgenden Tagen sind Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal des Rathauses geplant: Do., 27. Februar 2025 um 19:30 Uhr Do., 20. März 2025 um 19:30 Uhr Do., 10. April 2025 um 19:30 Uhr Do., 08. Mai 2025 um 19:30 Uhr Do., 05. Juni 2025 um 19:30 Uhr Do., 03. Juli 2025 um 19:30 Uhr Do., 31. Juli 2025 um 19:30 Uhr
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