Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

3 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 10/2020 Aus der gemeinde Die Gemeinde Pentling ist nach Art. 18 GO verpflichtet mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung abzuhalten. Aufgrund der bestehenden Coronavirus-Pandemie können die Bürgerversammlungen heuer nicht wie gewohnt stattfinden. Die Gemeinde hat sich dazu entschieden am 12.11.2020 um 19:30 Uhr zentral in der Turnhalle der Grundschule Großberg eine Bürgerversammlung für alle Ortsteile abzuhalten. Die Bürgerversammlung unterliegt nicht dem Verbot des § 5 Abs. 1 Satz 1 der 6.BayIfSMV. Sie bedarf keiner gesonderten Ausnahmegenehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Nichts desto trotz werden besondere Hygieneanforderungen gelten: Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl von voraussichtlich 80 Personen ist eine vorherige Anmeldung mit Namen und Adresse per Email unter birgit.burgel@pentling.de oder telefonisch vormittags unter 0941/920 82-17 bis spätestens 10.11.2020 nötig. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich! Auf dem gesamten Gelände und in der Turnhalle gilt Maskenpflicht und ein Abstandsgebot von mind. 1,5 m unter den Teilnehmern. Bei Betreten des Gebäudes hat jeder Teilnehmer durch Unterschrift zu bestätigen, dass er keinen Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen hatte, sowie keine unspezifischen Allgemeinsymptome und respiratori- schen Symptome jeder Schwere haben. Anderenfalls ist eine Teilnahme nicht gestattet. Ein eigener Kugelschreiber zur Unterschriftsleistung soll mitgeführt werden. Jeder Teilnehmer hat vor Betreten des Gebäudes die zur Verfügung gestellten Handdesinfektionsmittel zu verwenden. Auf ausgeschilderte Zugänge und Ausgänge ist zu achten. Barbara Wilhelm 1. Bürgermeisterin Einladung zu der Bürgerversammlung 2020

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