Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

34 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 06/2020 Aus dem lAndkreis Um kulturelles und bürgerliches Engagement sowohl zu wür- digen als auch zu wecken, verleiht der Landkreis Regensburg 2020 bereits zum zwölften Mal für hervorragende Leistungen auf kulturellem, künstlerischem und wissenschaftlichem Ge- biet einen Kulturpreis. Auch dieses Jahr wird wieder für Ju- gendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 25 Jahren ein Jugendkulturpreis ausgeschrieben. Des Weiteren soll erneut ein Kulturpreis für das Lebenswerk verliehen wer- den. Die Auszeichnungen werden an jeweils einen Preisträger ver- liehen; der Kulturpreis ist mit einem Geldpreis in Höhe von 5.000 € verbunden, der Jugendkulturpreis mit einem Geld- preis in Höhe von 1.000 €, der Kulturpreis für das Lebenswerk ist undotiert. Zusammen mit den Geldpreisen werden jeweils eine Symbolfigur und eine Urkunde überreicht. Die beiden Preise können sowohl an Einzelpersonen als auch an Per- sonengruppen vergeben werden, die durch Geburt, Leben oder Wirken mit demRegensburger Land verbunden sind und sich hervorragende Verdienste um das kulturelle Leben erwor- ben haben. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, geeignete Vorschläge bis spätestens 30. Juni 2020 schriftlich mit kurzer Begründung beim Landratsamt Regensburg, Kulturreferat, Altmühlstraße 3, 93o59 Regensburg (E-Mail: kulturreferalra- regensburg.de) einzureichen. Hier sind auch weitere Informa- tionen zum Kulturpreis erhältlich. Die detaillierten „Richtlinien für die Vergabe des Kulturpreises des Landkreises Regensburg“ finden Sie unter www.landkreiskultur.de . Ausschreibung für den (Jugend-) Kulturpreis sowie den Kultur- preis für das Lebenswerk 2020 des Landkreises Regensburg Der Landkreis Regensburg zeichnet sich durch seine Kultur- landschaft aus. Im Laufe der Jahrhunderte sind hier unzählige Baudenkmäler entstanden, die das Gesicht der Region zum Teil bis heute prägen. Um dieses wertvolle Erbe zu bewahren, wird 2020 zum sieb- ten Mal der Denkmalpreis des Landkreises Regensburg aus- geschrieben. Beispielhaft instandgesetzte Gebäude sollen wieder ausgezeichnet und mit einem Preisgeld von insgesamt 6.000 Euro unterstützt werden. Ziel ist es, privates Engage- ment im Bereich der Denkmalpflege sowohl zu wecken als auch zu würdigen. Private Bauherren sind aufgerufen, ihre Leistungen zum Fort- bestand eines denkmalgeschützten Einzeldenkmals, eines Ge- bäudes im Denkmalensemble oder eines ortsbildprägenden, nicht zwingend denkmalgeschützten Gebäudes dem Wett- bewerb zu stellen. Bewerben kann sich, wer seinen Altbau in den vergangenen fünf Jahren erneuert, saniert und renoviert hat. Gefragt sind aber auch Architekten, Denkmalpfleger und Mitarbeiter in den Bauämtern und Denkmalschutzbehörden, vorbildliche Leistungen für die Preisverleihung vorzuschlagen oder Eigentümer zur Bewerbung zu ermuntern. Die detaillierten „Richtlinien für die Verleihung des Denkmal- preises des Landkreises Regensburg“ und das Anmeldeformu- lar finden Sie im Internet unter www.landkreis-regensburg.de . Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Kulturreferat (Tel.: 0941 4009-335). Ausschreibung für den Denkmalpreis 2020 des Landkreises Der Kreistag hat einstimmig die Einrichtung eines Ver- hütungsmittelfonds beschlossen. Der Landkreis Regensburg stellt für Menschen mit geringem Einkommen, die im Land- kreis wohnen, jährlich maximal 10.000 Euro bereit. Ab dem vollendeten 22. Lebensjahr können Bürgerinnen und Bürger, wenn sie Empfänger folgender Leistun- gen sind, einen Antrag für eine Kostenübernahme stellen: LandkreisPass, Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII, Laufende Hilfe zum Lebensunter- halt nach SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinder- zuschlag, Leistungen nach dem Bundesausbil- dungsförderungsgesetz (BAföG). Die Antragstellung kann ausschließlich über die Staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Regensburg (pro familia e. V., DONUM VITAE e. V. sowie beim Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Regensburg) erfol- gen. Die Anträge werden weitergeleitet und beim Gesund- heitsamt für Stadt und Landkreis Regensburg bearbeitet. Weitere Informationen unter: Landratsamt Regens- burg Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis; E-Mail: schwangerenberatung@lra-regensburg.de Hinweis: Die Beratungsstelle für Schwangerschafts- fragen erfüllt gesetzliche Beratungsaufträge bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Schwan- gerschaft und nach der Geburt, im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung, zur Fami- lienplanung und der pädagogischen Aufklä- rung zum verantwortlichen Umgang mit Sexualität. Ziel dieser umfassenden Gesetz- gebung ist es unter anderem zu helfen, unge- wollte Schwangerschaften zu vermeiden. Freiwillige Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel

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