Pentlinger Mitteilungsblatt

3 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 03/2019 amtliche nachrichten In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde neue Bauge- biete in Graßlfing, Großberg, Poign und Pentling erschlossen. Insgesamt stehen dort 77 Bauplätze für Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser zur Verfügung. 51 Bauplätze wurden von der Gemeinde erworben und sind schon zum größten Teil ver- kauft. Davon wurden 36 Bauplätze (70 %) an Gemeindebürger und 12 Bauplätze (24 %) an Familien aus Regensburg und Bad Abbach verkauft. 3 Bauplätze (6%) stehen noch im Eigentum der Gemeinde. Somit konnten bzw. können viele Familien und Einheimische sich ihren Traum vom Eigenheim amHeimatort verwirklichen. Falls Sie Interesse an einer Bauparzelle haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Robert Griesbeck, Tel. 0941- 9208213 oder robert.griesbeck@pentling.de. Neue Baugebiete vorrangig an Gemeindebürger verkauft In der Sitzung am 21.02.2019 wurde vom Gemeinderat der Haushalt beschlossen. Im Haushaltsplan sind entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 64) und der Kommunalhaushaltsverordnung (§ 7) die Einnahmen und Ausgaben in Höhe der imHaushaltsjahr zu erwartenden oder voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe geschätzt. Im vergangenen Jahr lag der Gesamthaushalt bei 21.427.000 €. Der Gesamthaushalt dieses Jahres schließt mit 17.968.400 € und liegt damit um 16,1 % niedriger als der Ansatz des Vorjahres. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt bei 1,37 Mio. €. Der niedrigere Gesamthaushalt ist dem Vermögenshaushalt geschuldet, da weniger Grundstücksverkehr eingeplant wurde als noch im Vorjahr. Die erwartet weiter steigenden Steuereinnahmen können die- ses Haushaltsjahr den Ausgabemehrungen im Verwaltungs- haushalt wieder standhalten, weshalb die Zuführung zum Ver- mögenshaushalt um rund 220.000 € höher ausfällt als noch im Vorjahr. Dieser erfreuliche Trend hält in den Finanzpla- nungsjahren weiter an. Obwohl sich durch die Änderung des kommunalen Finanzaus- gleichs nachteilige Verschiebungen bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen und Erhebung der Kreisumlage bei Gemeinden mit Steuerhebesätzen von unter 310 v.H. ergeben, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 13.10.2016 und 26.10.2017 entschieden, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern unverändert zu belassen, da die Einnahme- situation der Gemeinde derzeit gut ist und die Bürger nicht stärker belastet werden sollen. Gravierend negativ wirkt sich die Abschaffung der Straßen- ausbaubeitragssatzung auf den gemeindlichen Haushalt aus. Es wird erwartet, dass die vom Land bereitgestellten Mittel zur Kompensation in keinster Weise die Einnahmeausfälle abdecken. Die Finanzierung von Straßensanierungen ohne zusätzliche Mittel erscheint im derzeitigen Planungsstand als ungesichert. Verwaltungshaushalt Der Verwaltungshaushalt schließt mit 11.706.000 € (2018: 11.198.300 €). Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- haushalt steigen somit um 4,5 %. Ein Betrag von 1.373.000 € (Haushaltsansatz 2018: 1.148.700 €, 2017: 1.383.000 €, 2016: 1.628.200 €) kann aus dem Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt zugeführt werden und steht für Schuldentilgungen und Investitionen zur Verfügung. Die Finanzplanungsjahre gehen von einer stabilen Zuführung von rund 1,3 – 1,5 Mio € aus. Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- haushaltes sind in folgender Tabelle zusammengestellt: Die Beteiligung an der Einkommenssteuer entwickelt sich wei- ter positiv. Grund hierfür sind die anhaltenden guten Arbeits- marktbedingungen. Im Zusammenhang damit ist auch die Wirtschaftslage weiterhin sehr gut. Die Gemeinde Pentling profitiert hier überdurchschnittlich von den niedrigen Arbeits- losenzahlen in der Gemeinde. Die für eine Gemeinde maßgeb- lichen Einkommenshöchstbeträge von 35.000 € (Alleinste- hende) / 70.000 € (Zusammenveranlagte) bleiben bis min- destens in das Jahr 2020 stabil. Es ist weiter von beständigen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2019 auszugehen. Der Ansatz ist mit 1 Million € geschätzt und bewegt sich weit unter Landesdurchschnitt. Aufgrund der neueren Konjunkturprognosen wird wohl mit keinen weiter steigenden Einnahmen in den Finanzplanungsjahren zu rech- nen sein, zumal auch keine größeren Gewerbegebiete zur Aus- weisung geplant sind. Positiv für Gemeinden ist, dass sich die Gewerbesteuerumlage, die an das Land abzuführen ist, für das Jahr 2019 um 4,5 Prozentpunkte verringert, da der Fonds deutscher Einheit weggefallen ist. Ab dem Jahr 2020 fällt die Umlage für den Solidarpakt weg, welcher 29 Prozentpunkte ausmacht. Nach aktueller Gesetzeslage beträgt die Gewerbe- steuerumlage dann nur noch 35 Prozentpunkte. Haushalt der Gemeinde Pentling 2019 FoRtsetzunG auF seite 4 »

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